Darum dieser Hass

Göttingen/Berlin. In Göttingen schlugen die Ermittler am 20. Juli 2000 um 6.30 Uhr zu. Zwei Göttinger Antifaschisten werden beschuldigt, sich am 6. Februar diesen Jahres "an Ausschreitungen [...] beteiligt zu haben, indem sie an einem Absperrgitter rüttelten und zogen", so der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Göttingen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin. An jenem Februarsonntag war der österreichische FPÖ-Faschist von Talkmaster Erich Böhme in das Berliner Interconti in seine TV-Show eingeladen worden. Unterdessen regte sich vor dem Hotel Widerstand. Etwa 1000 AntifaschistInnen, mobilisiert von Antifaschistischer Aktion Berlin, antinationalen Gruppen und PDS, riefen zur Verhinderung der "Haider-Veranstaltung" auf. Angesichts der Übermacht der anwesenden "Ordnungskräfte" blieb es vorerst bei symbolischen Rütteln am Absperrgitter. Genau das war auch tags darauf auf einem Foto in der Berliner Bild!-Zeitung zu sehen. Das Foto weckte auch das Ermittlungsinteresse der Berliner Staatsanwaltschaft. Sie ermittelte nach §125 (Landfriedensbruch) und glaubte, in Göttingen zweimal fündig geworden zu sein. Die Staatsschutzabteilung der Göttinger Polizei ließ sich die Chance nicht nehmen und razzte die beiden Antifaschisten. Da aber ein Landfriedensbruch durch eine Hausdurchsuchung fünf Monate später auch für Göttinger Ermittler nicht unter Beweis zu stellen ist, nahmen sie den Computer der beiden mit, denn dessen Festplatte "könnte sachdienliche Hinweise enthalten". Wie sich nun für den Protest gegen die Haider-Veranstaltung gerächt werden soll, will die Berliner Staatsanwaltschaft in einem Prozess klären.

Auch in Berlin steht die Kriminalisierung von AntifaschistInnen weiter auf der Tagesordnung. Am 9. August 2000 durchsuchte das Berliner LKA die Wohnungen zweier Antifas, denen die Produktion eines Videofilmes vorgeworfen wird. Das Video mit dem Titel "Warum dieser Hass?" entstand 1997 und lässt die letzten zehn Jahre revolutionärer 1. Mai in Berlin Revue passieren. Darin sehen die Strafverfolgungsbehörden Aufrufe zu Straftaten. "Sachdienliche Hinweise" konnten sie auch bei dieser Durchsuchung nicht erbringen.

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