SENATSVERWALTUNG für Inneres Land BERLIN

Staatssekretär Kuno Böse

Fehrbelliner Platz 2 Tel. 030/867-4147

An alle Haushalte

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Rahmen der Aktion "Sauberes Leben und Einkaufen in Berlin" wird die Ordnungsbehörde Daten zu Ihrer persönlichen sozialen Lage erheben.

Für die rechtschaffenden Berliner Bürger wird es immer unatraktiver und schwieriger, öffentliche Anlagen und Einkaufszentren zu besuchen, ohne von dem gemeinem Pöbel belästigt zu werden. Eingesetzte Wachschutzfirmen fällt es in Zusammenarbeit mit der Polizei zwar leicht, ausländische Bettler, sogenannte "Punker" und heruntergekommene Obdachlose aus repräsentativen Anlagen zu entfernen. Ebenso wichtig ist es jedoch, die Identifizierung von unauffälligen Asozialen wie Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose und mittellose Rentner zu gewährleisten.

Unsere Stadt soll ein Schmuckgeschäft werden und in einem Schmuckgeschäft werden keine arbeitslosen Kunden benötigt.

Nach dem Senatsbeschluß 97-225-33 vom 22. Mai 1997 wird die Stadt in Zonen aufgeteilt. Zugangsberechtigung für die einzelnen Zonen richtet sich fortan nach Vermögenshöhe, tadellosen Erscheinungsbild, Gesundheitszustand und sozialem Stand. -

Nach Auswertung ihrer persönlichen sozialen Lage erhalten sie von Ihrem Ordnungsamt eine Chipkarte, die Ihnen Ihre legalen Aufenthaltsgebiete in den Bereichen in der Stadt Berlin zuweist.

Nach 023 DatAnfGB sind sie verpflichtet, bis zum 11. Juni 1997 wahrheitsgemäl3e Angaben zu folgenden Fragen zu machen und die entsprechenden Belege beizufügen. Verstöße werden nach $7 Abs.3 SOG mit einer Geldbuße bis zu 15.000 DM oder 1-5 Jahren Freiheitsentzug geahndet. Das betreten von Zonen, zu denen Sie ab dem 1. Juli 1997 keine Zugangsberechtigung nachweisen können, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet.

Wir weisen Sie darauf hin, daß sie auch ein aktuelles Photo beilegen müssen.

Hochachtungsvoll, Ihr Staatssekretär in der Innenverwaltung

Kuno Böse

Bei Fragen richten Sie sich bitte an Herr K.Böse 030/86741-4147

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