Christel wurde am 28.10.1995 in Rom/Italien aufgrund eines französischen Haftbefehls in Auslieferungshaft genommen. Die Auslieferung nach Frankreich erfolgte am 21. November 1996. Vorgeworfen wird ihr die Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag im April 1982 in Paris / Rue Martmut 33. Dieser Sprengstoffanschlag richtete sich gegen die Redaktion einer libanesischen Exilzeitung; zu diesem Anschlag gab es keine Erklärung. Die französische Justiz lastet den Anschlag der von ihr konstruierten "Gruppe Carlos" an.
Nachdem Christel nun seit November 1996 in Fleury-Merogis - in der Nähe von Paris - inhaftiert ist, erfolgte am 13. Mai 1997 ein regulärer Ha8prüfungstermin. Anwesend bei diesem Termin waren: der Untersuchungs- und Ermittlungsrichter Bruguiere, eine Anwältin, ein Anwalt und Christel weigerte sich auch bei diesem Vorführungstermin, irgendwelche Aussagen zur Sache zu machen. Die Reaktion des Untersuchungsrichters zeigte erneut, daß die - einer Untersuchungsgefangenen zustehende - Aussageverweigerung von den französischen Behörden als Schuldeingeständnis gewertet wird. Der Untersuchungsrichter drohte ihr an, er könne sie auch in anderer Form unter Druck setzen: Er werde alle Besucherinnen von Christel in Zukunft zum Verhör heranziehen und er könne diese auch mindestens 48 Stunden festsetzen.
Betroffen davon sind die 15 Personen die zur Zeit eine Besuchserlaubnis haben (momentan ist es möglich, Christel viermal im Monat für eine Stunde zu besuchen). Es dauerte nur kurze Zeit, bis die französische Sicherheitspolizei die Drohung des Untersuchungsrichters Bruguiere umsetzte. Am 7.6.97 wurde eine befreundete Familie nach dem Besuch bei Christel festgenommen und verhört. Ihnen wurde gesagt, daß sie als Zeugen zu Christel aussagen müßten. Nach mehreren Stunden konnten sie den Justizpalast wieder verlassen. Dasselbe geschah einer Freundin, die am 9.6.97 zu Besuch kam. Ihr wurde ein Rechtshilfeersuchen Bruguieres an die französische Staatspolizei vorgelesen, aus dem hervorging, daß alle Personen, die auch nur im Umfeld von Carlos zu vermuten sind, vorübergehend festgenommen und verhört werden können; gegebenenfalls könne auch eine
Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Nachdem weitere BesucherInnen unbehelligt blieben, wurden am 21. Juli 97 wieder zwei Freundinnen nach dem Besuch bei Christel zum Verhör mitgenommen.
Das Ergebnis des Haftprüfungstermins vom 13.Mai 97; Der Antrag auf Freilassung wird abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung mit Christels Weigerung, Aussagen zu machen; weiterhin wird auf noch nicht abgeschlossene Ermittlungen hingewiesen.
Der nächste Haftprüfungstermin wird im November 1997 stattfinden.
Solidaritätsgruppe zu Christel Fröhlich
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