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Die gegen MayDay Graz auferlegte Sperre der Schreibberechtigung auf ihrer Website wurde am 12. Mai vonseiten des Providers wieder aufgehoben. Den Provider betrachten die MayDay-AktivistInnen, wie sie in einer Aussendung erklärten, übrigens nicht für die Sperre verantwortlich. Die liege bei den staatlichen Behörden. Zivilcourage konnten sie beim Provider allerdings auch nicht feststellen.
siehe auch: >>>Stellungnahme von MayDay
Zur Vorgeschichte: Artikel auf der Basis von MayDay-Aussendungen vom 11. Mai:
MayDay Graz:
Schreibzugriff auf Website gesperrt!
Begründung: "Aufforderung zum Widerstand gegen
die Staatsgewalt"
Aussendung von MayDay; red. bearb.
Seit einigen Tagen wird der Gruppe >>>MayDay
2000 Graz der Schreibzugriff auf deren Website verweigert. Die AktivistInnen
können somit nichts mehr auf deren Site setzen, nichts aktualisieren, nichts
ändern..... Nach mehreren Nachfragen beim Serverbetreiber haben sie nun
erfahren, dass gegen sie ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft läuft,
wegen "Aufforderung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt". Das bezieht
sich auf die >>>MayDay-Demotipps,
wie "Ruhe bewahren" u. Ä.. (das übliche völlig harmlose
Rechtshilfe-Flugblatt)!
Irgendeine Verfügung oder einen Bescheid bekamen sie freilich nicht zu
Gesicht, ebenso wenig wissen sie, auf welcher Rechtsgrundlage der Betreiber
handelte.
Vonseiten des Providers home.pages.at wurde ihnen nur mitgeteilt, dass zur Sperre
der Schreibrechte die Staatspolizei Wien aufgefordert habe. Sie berief sich
dabei auf einen Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft, die gegen MayDay
ein Verfahren wegen "Aufforderung" zum "Widerstand gegen die
Staatsgewalt" führt. Grund für dieses Verfahren ist das Rechtshilfe-Flugblatt
auf der MayDay-Site, das als Beweismaterial unverändert bleiben muss (und
daher quasi auf polizeiliche Anordnung weiter öffentlich lesbar bleiben
muss und vermutlich seit der Sperre so gut besucht war wie nie zuvor; Anm. TATblatt).
Rechtsgrundlage habe die Staatspolizei keine angegeben, so der Vertreter des
Providers. Er habe aber auch nicht danach gefragt, sondern mit der Polizei kooperiert,
um einem angedrohten Gerichtsbeschluss auf Sperre zuvorzukommen, und das müsse
er tun, um die anderen User nicht zu gefährden. Aber er habe bei der Staatspolizei
schon nachgefragt, ob er MayDay die Schreibrechte wieder geben dürfe, und
wenn die Staatspolizei das erlaube, bekämen sie den sofort wieder ...
Für Protestbriefe und -mails eignen sich laut MayDay 2000 sowohl der Provider als auch die staatspolizeiliche Abteilung bzw. die Staatsanwaltschaft. Da sie als Betroffene aber noch immer keine Verfügung/keinen Bescheid/keine Verständigung oder sonst etwas erhalten haben, können sie leider keine genauen AdressatInnen nennen.
Anm. TATblatt:
Aus diesem aktuellen Anlass erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass das TATblatt
für den Fall der Fälle auch unter der irgendwo im nichtösterreichischen
Rest der Welt angesiedelten Adresse http://www.nadir.org/nadir/periodika/tatblatt
abrufbar ist (bisweilen aus technischen Gründen nicht ganz so aktuell wie
tatblatt.net bzw. tatblatt.mediaweb.at). Wir gehen aber auch davon aus, dass
Mediaweb sich nicht freiwillig so verhält wie der steirische Free-Provider
alles in allem stellt der Vorfall um MayDay einmal mehr die Bedeutung
unabhängiger linker Provider wie beispielsweise Mediaweb
dar. Wie für alternative Printmedien und Radios gilt: Ermöglicht sie
Nutzt sie!
siehe auch >>>Kommentar
bei ballhausplatz.at
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