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Die gegen MayDay Graz auferlegte Sperre der Schreibberechtigung auf ihrer Website wurde am 12. Mai vonseiten des Providers wieder aufgehoben. Den Provider betrachten die MayDay-AktivistInnen, wie sie in einer Aussendung erklärten, übrigens nicht für die Sperre verantwortlich. Die liege bei den staatlichen Behörden. Zivilcourage konnten sie beim Provider allerdings auch nicht feststellen.

siehe auch: >>>Stellungnahme von MayDay

Zur Vorgeschichte: Artikel auf der Basis von MayDay-Aussendungen vom 11. Mai:

MayDay Graz:

Schreibzugriff auf Website gesperrt!
Begründung: "Aufforderung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt"

Aussendung von MayDay; red. bearb.

Seit einigen Tagen wird der Gruppe >>>MayDay 2000 Graz der Schreibzugriff auf deren Website verweigert. Die AktivistInnen können somit nichts mehr auf deren Site setzen, nichts aktualisieren, nichts ändern..... Nach mehreren Nachfragen beim Serverbetreiber haben sie nun erfahren, dass gegen sie ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft läuft, wegen "Aufforderung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt". Das bezieht sich auf die >>>MayDay-Demotipps, wie "Ruhe bewahren" u. Ä.. (das übliche völlig harmlose Rechtshilfe-Flugblatt)!
Irgendeine Verfügung oder einen Bescheid bekamen sie freilich nicht zu Gesicht, ebenso wenig wissen sie, auf welcher Rechtsgrundlage der Betreiber handelte.
Vonseiten des Providers home.pages.at wurde ihnen nur mitgeteilt, dass zur Sperre der Schreibrechte die Staatspolizei Wien aufgefordert habe. Sie berief sich dabei auf einen Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft, die gegen MayDay ein Verfahren wegen "Aufforderung" zum "Widerstand gegen die Staatsgewalt" führt. Grund für dieses Verfahren ist das Rechtshilfe-Flugblatt auf der MayDay-Site, das als Beweismaterial unverändert bleiben muss (und daher quasi auf polizeiliche Anordnung weiter öffentlich lesbar bleiben muss und vermutlich seit der Sperre so gut besucht war wie nie zuvor; Anm. TATblatt).
Rechtsgrundlage habe die Staatspolizei keine angegeben, so der Vertreter des Providers. Er habe aber auch nicht danach gefragt, sondern mit der Polizei kooperiert, um einem angedrohten Gerichtsbeschluss auf Sperre zuvorzukommen, und das müsse er tun, um die anderen User nicht zu gefährden. Aber er habe bei der Staatspolizei schon nachgefragt, ob er MayDay die Schreibrechte wieder geben dürfe, und wenn die Staatspolizei das erlaube, bekämen sie den sofort wieder ...

Für Protestbriefe und -mails eignen sich laut MayDay 2000 sowohl der Provider als auch die staatspolizeiliche Abteilung bzw. die Staatsanwaltschaft. Da sie als Betroffene aber noch immer keine Verfügung/keinen Bescheid/keine Verständigung oder sonst etwas erhalten haben, können sie leider keine genauen AdressatInnen nennen.

 

Anm. TATblatt:
Aus diesem aktuellen Anlass erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass das TATblatt für den Fall der Fälle auch unter der irgendwo im nichtösterreichischen Rest der Welt angesiedelten Adresse http://www.nadir.org/nadir/periodika/tatblatt abrufbar ist (bisweilen aus technischen Gründen nicht ganz so aktuell wie tatblatt.net bzw. tatblatt.mediaweb.at). Wir gehen aber auch davon aus, dass Mediaweb sich nicht freiwillig so verhält wie der steirische Free-Provider – alles in allem stellt der Vorfall um MayDay einmal mehr die Bedeutung unabhängiger linker Provider wie beispielsweise Mediaweb dar. Wie für alternative Printmedien und Radios gilt: Ermöglicht sie – Nutzt sie!
siehe auch
>>>Kommentar bei ballhausplatz.at

 

>>TATblatt-Inhaltsverzeichnis

>> WiderstandsChronologie (Wien)

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