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Status der Frau im Islam

Der Status der Frau im Islam ist im Vergleich zu anderen (monotheistischen) Religionen von der (fast) vollkommenen Unterordnung unter die Autorität des Mannes gekennzeichnet. Da der Islam im Gegensatz zu anderen Religionen nicht nur auf das Theologische begrenzt bleibt, sondern auch im Gesetz ihren Niederschlag fand, sind die Frauen in ihren Rechten doppelter Weise eingeengt: Im sozialen und im rechtlichen Bereich.
Die Stellung der Frau im islamischen Recht geht auf den Koran zurück, vor allem auf die Nisa-Sure (IV), in der Heirat, Scheidung, elterliche Rechte etc. verbindlich geregelt sind. Wenn die Ehefrau ihrem Mann den Gehorsam verweigert, darf nach der Nisa-Sure an die Frau Gewalt angewandt werden: "Gegen diejenigen von euren Frauen, die Schädliches begehen, müßt ihr vier von euch zeugen lassen. Wenn sie es bezeugen, dann haltet sie in den Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen einen Ausweg verschaff. Und wenn zwei von euch es begehen, dann fügt ihnen beiden Leid zu." (Koran, IV; 15,16).
Der islamische Glaube an die weibliche Rationalität ist so gering, daß im Koran die Aussage zweier Frauen genausoviel zählt wie die eines Mannes. "Gott trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu..."(Koran, Sure IV;11). Der Koran unterstreicht ausdrücklich die Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau: "Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein,, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier" (Koran, Sure IV;3).
Die mohammedanische Frau schuldet ihrem Mann Gehorsam. Sie ist verpflichtet, das Eigentum und die Ehre ihres Mannes zu schützen, den Haushalt zu führen, die Kinder aufzuziehen, den Ehemann zu bedienen und seine Befehle und Wünsche, sofern die Religion sie als rechtmäßig akzeptiert, gehorsam zu erfüllen. Der Gehorsam dem Ehemann gegenüber öffnet schließlich das Tor zum Paradies, der Ungehorsam endet jedoch im Feuer der Hölle.
Ohne Erlaubnis ihres Mannes darf die Frau keinen Gast zu Hause empfangen und sich nicht mit Fremden unterhalten. Ihr ureigenste Pflicht besteht darin, eine gute Hausfrau zu sein. Am Arbeitsleben teilnehmen ist nicht angebracht, da sie zur Zusammenarbeit mit den Männern zwingt. Von daher ist es sinnlos, sich im Islam für die Gleichheit von Mann und Frau einzusetzen.
Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben die Frauen und Mädchen aus islamischen Ländern nicht einfach. Zehntausenden von türkischen Kindern werden in Korankursen, von den bundesrepublikanischen Behörden geduldet, betreiben sowohl religiös-fanatische Gruppen als auch die faschistische MHP (Partei der nationalen Bewegung) in über 2.000 Moscheen im gesamten Bundesgebiet ihre reaktionäre Propaganda. Sie lehren den Haß gegen Andersdenkende und -gläubigen. Die folgenden "Lehrsätze" sind vor einigen Jahren vom "Islamischen Kulturzentrum" in Köln herausgegeben:

  • "Mädchen und Frauen müssen Kopftücher tragen."
  • "Mädchen und Frauen müssen zusätzlich zum Rock lange Hosen tragen. Mädchen und Jungen dürfen nicht nebeneinander auf einer Bank sitzen. Für Mädchen ist der Schulbesuch nicht angebracht. Spielen, Schwimmen, Ballspiele und Tanzen sind für Mädchen verboten. Frauen dürfen sich nicht am gleichen Ort wie Männer aufhalten. Eine Frau darf ihrem Mann nicht widersprechen. Frauen müssen auf der Straße hinter dem Mann gehen., da sie ihm gegenüber minderwertig sind."
  • "Der islamische Glaube wird die gesamte Welt erobern. Das türkische ist ein heldenhaftes und allen anderen überlegenes Volk. Türkische Kinder dürfen nicht mit deutschen Freundschaft schließen, da diese Christen sind. Schweinefleisch essen, tanzen gehen und keine Kopftücher tragen."
  • "Radiohören und Fernsehen sind verboten, da diese Apparate von Christen und nicht von Moslems erfunden wurden."
  • "Lehrer, die gegen Korankurse sind, dürfen getötet werden."
    (Zitiert in: „Frauenbilder Lesebuch", Elefanten Press, S.126)

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