wg.Interim:

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch


Die GeschäftsführerInnen des Hamburger Buchladens Osterstraße waren angeklagt, mit dem Verkauf der Interim zu Straftaten aufgerufen zu haben. Am 12.8. war Hauptverhandlung vor einem Berliner Gericht, die mit Freispruch endete.


Zeck vom September 1997