wg. radikal-Demo:

Staatsanwaltschaft fordert Freispruch II


Nach zwei Jahren und zwei verschobenen Prozeßanläufen fand am 21. , 27. und 28.8.- der Prozeß gegen Claus und Gunnar wegen der Demo gegen die Razzien der Bundesanwaltschaft am 13.6.95 statt. Nach der großangelegten Durchsuchungsaktion vom 13.6. gegen die radikal, AIZ, KOMITEE und RAF wurde am Abend des 16.6.95 der Versuch einer Spontandemo an der Flora vom Einsatzzug Mitte und anderen Bullen zusammengeknüppelt.

Claus und Gunnar, der damals erheblich von den Schergen verletzt wurde, waren nun angeklagt des Widerstands gegen Polizeibeamte, Körperverletzung derselben und Landfriedensbruchs. Obwohl die im Prozeß aussagenden Polizisten durch offensichtliche Falschaussagen ihr Verhalten zu rechtfertigen versuchten, blieb auch dem Staatsanwalt nur übrig, einem Freispruch der beiden zuzustimmen.


Zeck vom September 1997