wg. Trauermarsch:

Verurteilung bestätigt


Im Berufungsverfahren gegen (den afrodeutschen) Alexander N. wurde das erstinstanzliche Geldstrafenurteil bestätigt.

Nachdem der junge Schwarzafrikaner Jude Abubaka aus Angst vor einer stattfindenden Polizeirazzia vom Harburger Flüchtlingsschiff in die Elbe gesprungen und ertrunken war, fand am 13.6.96 ein Trauermarsch der "Black Community" durch die Hamburger Innenstadt statt. Die Demo lief statt um den Hauptbahnhof herum durch die Wandelhalle hindurch. Vorwurf Nummer eins gegen Alexander N.: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Punkt zwei: Undistanziert habe er die Aussage eines Flüchtlings über Lautsprecher übersetzt, die Polizei habe dem ertrunkenen Jude A. Drogen untergeschoben. Punkt drei: Er soll dazu aufgerufen haben, zum Rathaus und damit in die Bannmeile zu ziehen.

Richter Dieter Kawlath ("aus meinem europäischen Kulturverständnis heraus verstehe ich unter Gedenken Schweigen") erkärte alle schwarzafrikanische ZeugInnen für unglaubwürdig und stützte sich stattdessen auf die Aussage eines einzelnen deutschen Polizisten.

Alltag großdeutscher Justiz.


Zeck vom September 1997