Luebeck: BGH hebt Freispruch von Safwan Eid auf - Spendenaufruf
Spendenaufruf
Am 24. Juli 1998 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil ueber die
Revision einer Nebenklaegerfamilie im Prozess um den Brandanschlag in
der Luebecker Hafenstrasse am 18.Januar 1996 gesprochen. Der
Freispruch fuer Safwan Eid wurde aufgehoben, die Sache wurde zur
erneuten Verhandlung an das Landgericht Kiel verwiesen. Angehaengt
ist die Pressemitteilung der Verteidigung vom 24.Juli 1998 zu dem
BGH-Urteil.
Fuer die Verteidigung von Safwan Eid im Revisionsverfahren wurden 2
Revisionsspezialisten beauftragt. Auch wenn dies im Ergebnis nichts
genuetzt hat: Es sind hierfuer DM 10.000,- Unkosten entstanden. Damit
die Familie Eid auf diesen horrenden Kosten nicht sitzen bleiben
muss, wollen wir hierfuer die Unterstuetzung organisieren und
sammeln. Bitte spendet zahlreich auf folgendes Konto:
Hypo-Bank BLZ: 200 208 60
Kto.Nr.: 2100266612
Stichwort: Safwan Eid
Kontoinhaber: G. Kayser
Weitere Infos:
http://www.nadir.org/nadir/archiv/Repression/brand_luebeck/
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Pressemitteilung
Mit der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht
fest, dass das LG Kiel ueber die Anklage gegen Safwan Eid erneut
verhandeln muss. Die Verteidigung haelt die Wiederholung der
Beweisaufnahme fuer ueberfluessig. Auch eine erneute Verhandlung kann
nur zu einem Freispruch fuehren.
Entgegen der Behauptung der Revision ergibt sich aus dem Akteninhalt
eindeutig, dass der Inhalt der Abhoerprotokolle nicht geeignet ist,
Safwan Eid zu belasten.
Das neue Verfahren wird allerdings Gelegenheit geben, die teilweise
unzutreffenden tatsaechlichen Feststellungen des LG Luebeck zu
ueberpruefen und abzuaendern. Dies gilt z.B. fuer die Frage, ob ein
Brandanschlag von aussen ausgeschlossen werden kann als auch fuer die
Feststellung des Brandentstehungsortes. In diesem Zusammenhang wird
das wiederholte Gestaendnis von Maik W. besonders zu beruecksichtigen
sein. Auch wird angesichts des neu aufgetauchten "Wir-warn's-Zeugen"
die von der Verteidigung schon immer in Zweifel gezogene
Glaubwuerdigkeit des Zeugen Leonhardt erneut ueberprueft werden
muessen.
Safwan Eid war und ist der falsche Angeklagte im Prozess um die
Aufklaerung des Brandes in Luebeck. Der Umstand, dass das Verfahren
gegen Safwan Eid gleichwohl weitergefuehrt wird, darf nicht darueber
hinwegtaeuschen, dass allein gegen die Grevesmuehlener Jugendlichen
dringender Tatverdacht besteht.
Hamburg, den 24.Juli 1998
RAin Gabriele Heinecke RAin Barbara Klawitter
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