Ibrahim Bingöl soll in den Folterstaat Türkei ausgeliefert werden
Ibrahim Bingöl soll in den Folterstaat Türkei ausgeliefert werden
Ibrahim Bingöl wurde in Belgien aufgrund eines Auslieferungsersuchen
der Türkei am 29. März festgenommen. Er hatte im Oktober 1998 in
Belgien einen Asylantrag gestellt und wurde noch vor der Entscheidung
dieses Antrags in Auslieferungshaft genommen. Dieses Vorgehen und die
Tatsache, daß er nicht sofort bei Einreise nach Belgien festgenommen
wurde, läßt auf eine Zusammenarbeit Belgiens mit der Türkei schließen.
Ibrahim Bingöl war einer der Mitgründer und Herausgeber der
Zeitschrift Devrimci Gençlik (Revolutionäre Jugend) sowie lange Jahre
ein aktives Mitglied der Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in der
Türkei. In seinem Kampf gegen die terroristische Staatsordnung der
Türkei und die Unterdrückung der Völker war er oft festgenommen und
der Folter ausgesetzt worden. In der Zeit nach dem Militärputsch vom
12. September 1980 wurde verletzt festgenommen und trotz der
Verletzungen 75 Tage lang gefoltert worden.
Am 11. April 1990 wurde er zu einer Gefängnisstrafe von 22 Jahren und
acht Monaten verurteilt worden. Schon einen Monat später am 9. Mai
wurde er allerdings wieder freigelassen. Im Februar 1991 wurde erneut
in Ankara festgenommen. Gegen Ibrahim Bingöl, der wieder schwer
gefoltert worden war, wurde vor dem Staatssicherheitsgericht in Ankara
der Prozeß eröffnet. Die Anklage fordert in diesem Verfahren die
Todesstrafe. Während des Prozesses konnte Ibrahim Bingöl aus dem
Gefängnis fliehen. Er war einer aus der Führung der Devrimci Sol,
denen in der Türkei die Flucht aus den Gefängnis gelungen ist.
Die Festnahme in Belgien während eines laufenden Asylverfahrens
verstößt gegen die Menschenrechte, internationales Recht und auch
gegen die belgischen Gesetze. Wir protestieren gegen die Festnahme von
Ibrahim Bingöl und fordern seine sofortige Freilassung.
Ibrahim Bingöl befindet sich in der paradoxen Situation, daß ein Land
in dem er um Schutz vor politischer Verfolgung ersucht hat, ihn in die
Hände seiner Jäger ausliefern. Eine Entscheidung des belgischen
Gerichts wird schon Anfang Mai erwartet.
Keine Zusammenarbeit mit dem Folterstaat Türkei und keine
Abschiebungen in dieses Land, in dem Verschwindenlassen und politische
Morde an der Tagesordnung sind.
Wir appellieren an das Belgische Königreich nicht mit dem Folterstaat
Türkei zu kooperieren.
Keine Auslieferung in ein Land in dem Folter und politischer Mord an
der Tagesordnung sind!
Protestfaxe an die belgischen Vertretungen in der BRD:
Botschaft in Berlin: Fax 030/ 20352200
Botschaft in Bonn: Fax 0228/220857
Ibrahim Bingöl Solidaritätskomitee
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