Bonn: Antifaschist zu Bewaehrungstrafe verurteilt!
Prozessinfo mit der Bitte um Veröffentlichung
Wuppertal/Bonn,3.September 99
Antifaschist zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt,
Gericht unterschlägt entlastendes Beweismaterial!
Kurzinfo: Am letzten letzten Verhandlungstag (2.9.) gegen einen
24jaerigen Wuppertaler Antifaschisten, der im Verlauf der
antifaschistischen Straßenblockade gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98
in Bonn einen Polizeibeamten schwer verletzt haben soll, versuchte das
Bonner Amtsgericht unter Vorsitz Richter Broeders nicht einmal den
Anschein der Rechtstaatlichkeit zu wahren: trotz überwaeltigender
Entlastung durch mehrere ZeugInnen am zweiten Prozesstag, folgte es der
„Argumentation" des Staatsanwalts, der in seinem Plaedoyer am 2.9. den
Beweis der Unschuld des Angeklagten schlichtweg ignorierte. Weder
Staatsanwalt Koenig noch Richter Broeder machten sich die Mühe, auf den
offensichtlichen Widerspruch zwischen der Belastung durch die vage
Identifizierung durch einen Kollegen des bei der Raeumung verletzten
Polizeibeamten und dem sicheren Alibi durch die ZeugInnen der
Verteidigung einzugehen. Sie bezeichneten zwar alle ZeugInnen als
glaubwürdig, maßgeblich für das Urteil war jedoch allein die
zweifelhafte Identifizierung (Kapuzenpulli, Sonnebrille, Mütze) des
Belastungszeugen. Bei derartig gewaltsamer Unlogik tat es auch nichts
mehr zur Sache, daß Richter Broeder in seiner Urteilsbegruendung
garselbst davon sprach, daß der Angeklagte 24jaerige Wuppertaler ein
markantes Gesicht habe und daher eine Identifizierung zweifelsfrei
moeglich sei. Wie das in vermummten Zustand funktionieren soll, blieb
sein Geheimnis. Am Ende kam heraus: 10 Monate Haft, die für 3 Jahre auf
Bewaehrung ausgesetzt werden plus 100 Stunden gemeinnuetziger Arbeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf 2 Jahre ohne Bewaehrung (!)
plaediert, die Verteidigerin des Angeklagten, die das Verfahren als
politischen Prozess, in dem es einzig darauf ankomme, eine
antifaschistischen Demonstranten zu verurteilen, egal ob dessen Schuld
im Sinne des Rechtssystems erwiesen ist oder nicht, auf Freispruch
aufgrund der erwiesenen Unschuld des Angeklagten.
In dem Verfahren wurden mehrfach Beweisantraege der Verteidigung auf
Sichtung des kompletten Polizeivideomaterials vom 24.10.98 und
Vernehmung weiterer Polizeibeamte zur Entlastung des Angeklagten durch
Richter Broeder abgelehnt, obwohl selbst der Staatsanwalt hiergegen
keine Einwaende hatte.
Verteidigung und Angeklagter ueberlegen nun, welche Rechtsmittel gegen
das Urteil eingelegt werden koennen. Fuer das gelaufene Verfahren und
etwaige Berufungs- oder Revisionsverfahren ist der Angeklagte weiterhin
dringend auf finanzielle Unterstuetzung angewiesen. In Kuerze folgt eine
Erklaerung der Prozessgruppe und des Angeklagten.
Unterstützt den Angeklagten mit Prozeßkohle:
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