Thueringen: Hausverbot für Flüchtlingshelferin
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
PRESSEMITTEILUNG
Hausverbot für Flüchtlingshelferin in der
Landesgemeinschaftsunterkunft
Georgenthal (ehemals Tambach-Dietharz)
Flüchtlingsrat protestiert gegen "Maulkorb"
Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. protestiert auf das Schärfste gegen
das Hausverbot, das das Thüringer Landesverwaltungsamt im Auftrag des
Thüringer Innenministeriums gegen die Flüchtlingshelferin Regina
Andresen für die Landesgemeinschaftsunterkunft (LGU) Georgenthal
unbefristet verhängt hat.
Der Flüchtlingsrat wertet das Hausverbot als einen Maulkorb für die
Flüchtlinge in der Unterkunft, die ihre Kritik an den dortigen
Lebensverhältnissen mit Unterstützung der Mitarbeiterin des Vereins
"Menschlichkeit" aus dem niedersächsischen Nienburg öffentlich machen.
Frau Andresen hielt sich stets auf Wunsch und auf Einladung von
BewohnerInnen in der Unterkunft auf. Der Flüchtlingsrat hält es für
ein prinzipielles Recht der HeimbewohnerInnen, Gäste zu empfangen.
Der Flüchtlingsrat weist die Gründe für das Hausverbot zurück: "Eine
,Destabilisierung der Situation' in der Unterkunft und ,Unruhen' unter
den Flüchtlingen sind nicht Frau Andresen, sondern den Bedingungen in
der Unterkunft anzulasten, die für eine dauerhafte Unterbringung von
Menschen vollkommen ungeeignet ist."
Die deutsche Vertreterin des Hohen Kommissares der Vereinten Nationen
für Flüchtlinge (UNHCR) Judith Kumin hatte schon im Jahre 1995 nach
einem Besuch erklärt, daß die Einrichtung aufgrund der sehr isolierten
Lage "nur einer vorübergehenden Aufnahme von Asylsuchenden dienen"
sollte. Nach wie vor wird die Unterkunft jedoch zur dauerhaften
Unterbringung genutzt.
Der Flüchtlingsrat akzeptiert nicht, daß die Situation in der
Unterkunft "befriedet" werden soll, in dem die Flüchtlinge ihrer
Außenkontakte beraubt und damit mit ihrer berechtigten Kritik mundtot
gemacht werden.
Der Rat forderte das Thüringer Innenministerium und das
Landesverwaltungsamt deshalb auf, das Hausverbot umgehend zurück zu
nehmen
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