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Köln: Kurdischer Verlag und Wohnung durchsucht


RECHTSHILFEVEREIN
fuer Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.R
AZADI

Adresse: RECHTSHILFEVEREIN AZADI e.V., Lindenthalguertel
102, 50935 Koeln; Tel: 0221-9234497, Fax: 0221-9234499 e-mail:
Azadi@t-online.de; internet:http://www.nadir.org/azadi/


28.06.00


Kurdischer Verlag und Wohnung in Koeln durchsucht

Heute wurden die Verlagsraeume des Mezopotamien-Verlages
sowie die Privatwohnung eines Mitarbeiters von Koelner
Staatsschutzbeamten durchsucht und einige Buecher und
Verlagskataloge beschlagnahmt. Laut Durchsuchungsbeschluss
wird dem Mitarbeiter vorgeworfen, gegen das Vereinsgesetz
verstossen und PKK-Propagandamaterial verbreitet zu
haben. Diese Durchsuchungen erfolgten auf Anordnung der
Staatsanwaltschaft Muenchen vom 10. Mai. Sie stehen offenbar im
Zusammenhang mit Ermittlungen gegen das Mitglied des
Kurdischen Nationalkongresses und Vorsitzenden des kurdischen
Schriftstellerverbandes, Haydar Isik. Dessen Wohnung wurde
bereits Anfang April und erneut in der vergangenen Woche vom
Muenchener Staatsschutz durchsucht. Vermutlich deshalb
beschlagnahmte heute die Polizei im Mezopotamien-Verlag einige
Exemplare seines Buches "Wir warten nicht auf den
Sonnenaufgang".

AZADI protestiert gegen diese Provokationen, die ungeachtet aller
Initiativen und Bemuehungen der kurdischen Seite um friedliche
Entwicklungen weitergehen. Die deutschen Behoerden agieren
nach wie vor zweigleisig: In Duesseldorf konnte die
Grossdemonstration am vergangenen Samstag trotz der massiven
Verbotsforderungen des Oberbuergermeisters Erwin stattfinden.
Nahezu 50 000 Kurd(inn)en aus Westeuropa demonstrierten
friedlich fuer eine politische Loesung des Kurden-Konflikts, gegen
die Todesstrafe und fuer eine Freilassung des PKK-Vorsitzenden
Abdullah Oecalan. Dennoch sind laut Polizeiangaben 26
Ermittlungsverfahren wegen Verstoessen gegen das
Versammlungsgesetz eingeleitet worden.

Wir fordern ein Ende der Kriminalisierung und die Aufhebung des
PKK-Verbots, damit die Kurd(inn)en sich endlich politisch frei
betaetigen und artikulieren koennen, ohne staendig mit
Strafverfolgung bedroht zu werden. Die Bundesregierung verlangt -
zu Recht - vom tuerkischen Staat die Loesung der kurdischen
Frage. Diese Forderung bleibt aber unglaubwuerdig, solange sie
keine Schritte unternimmt, die Kriminalisierung der kurdischen
Bevoelkerung im eigenen Land zu beenden.

 

28.06.2000
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