Cottbus: Fluechtlinge in Cottbus
Das Cottbuser
Asylbewerberheim besteht aus zwei Neubaublöcken, eingezäunt und verdeckt
von einem bereits zerfallenen Neubaublock am Rande der Stadt.
Zur Zeit leben dort ca. 370 Menschen, darunter 115 Kinder und Jugendliche.
Das sich daraus ergebende permanente Zusammenleben auf solch engem Raum fördert
wesentlich psychische und physische Spannungen, Belastungen und Auseinandersetzungen
zwischen den Bewohnern, welche ihnen bereits ein kriminelles Image einbringen,
ohne das Heim überhaupt verlassen zu haben.
Eine unseres
Wissens seltene, wenn nicht sogar einzigartige Regelung zwingt die Asylbewerber
unter Androhung der Kürzung der Gutscheine und des Taschengeldes alle drei
Tage eine Anwesenheitsliste zu unterschreiben, was natürlich jegliche mehrtägige
Abwesenheit unterbindet. Auf Anfragen und Beschwerden hin begründet dies
der Ausländerbeauftragte von Cottbus mit einer ökonomischen Kollapsgefahr
für die Betreiberfirma, aufgrund der fehlenden Einnahmen bei wahllos
herumreisenden Asylbewerbern.
Nachdem mehrere
Vorfälle öffentlich wurden, daß Flüchtlingen der Zutritt
zur Disco versagt wurde, Afrikaner in der Straßenbahn überfallen
wurden und eine Journalistin wagte, Cottbus in einem Spiegelartikel einen braunen
Alltag nachzusagen, gab es einen Aufschrei der Empörung gegen die einsetzende
Imagebeschmutzung der Stadt. Was folgte waren ein paar sensationsträchtige
Spaziergänge gegen Gewalt.
Davon übrig geblieben ist zum einen ein Forum gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit
einiger einflußreicher Mitbürger, dessen wesentliche Mitbegründerin
sich nicht geniert zu behaupten, daß wir mit den Asylgesetzen ganz gut
leben könnten, wenn die Stimmung in der Gesellschaft nicht so negativ wäre.
Des weiteren werden Asylgesetze willkürlich und hauptsächlich in
ihrer schärfster Form ausgelegt und praktiziert, aufgrund dessen es Cottbuser
Asylbewerbern z.B. versagt blieb, den bundesweiten Kongress der Flüchtlinge
in Jena zu besuchen. In einem nachfolgenden Brief der Ausländerbehörde
an alle potentiellen Kongressteilnehmer wurde diesen nochmals ihre Stellung
in Deutschland und speziell in Cottbus dargelegt.:
... Eine Teilnahme an einer solchen Veranstaltung liegt weder im
dringenden öffentlichen Interesse noch stellt die Versagung der Erlaubnis
eine unbillige Härte dar. ... Die damit mittelbar verbundene Einschränkung
Ihrer Meinungsfreiheit haben Sie hinzunehmen. ...
Der Eindruck
eines Handelns aus rein finanziellem Interesse entsteht, wenn Weisungen wie
z.B. die des Sozialamtes erfolgen, daß Ärzte die Behandlung der Flüchtlinge
nicht mehr als 50 DM kosten lassen sollten, oder wenn wahlloses Fernbleiben
einen Geldverlust bedeutet. Das alles zeigt das die brandenburgischen Verordnungen
zum Asylgesetz offenbar in der härtesten Form ausgelegt werden.
Und so sieht
die eine Seite von Cottbus so aus, dass ausländische Gaststudenten aus
Gründen der Imagepflege auch deshalb hoch im Kurs stehen, weil sie keine
Gefahr als zukünftige Anwärter auf Asyl darstellen. Und auf der anderen
Seite dient die diskriminierende Praxis gegenüber Asylbewerbern dem Sozialamt,
der Ausländerbehörde und dem Stadtparlament zugleich dafür, diesen
zu vermitteln, das sie hier in keiner Weise willkommen oder gar erwünscht
sind.
AG Flucht & Migration
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