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Neumünster: Aufruf

Laut unseren Infos sind bei den Aktivitäten gegen die Naziaufmärsche am
02.und am 16.09 106 Menschen in einem brutalen Polizeieinsatz fest –
bzw. in Gewahrsam genommen wurden. 17 Strafverfahren sollen eingeleitet
sein. Um einen Überblick zu gewinnen, zur gemeinsamen Prozeßvorbereitung
und zur Öffentlichkeitsarbeit wäre es klasse , wenn sich Festgenommene
bzw. ZeugInnen von Festnahmen oder anderen Polizeilichen Übergriffen bei
uns melden könnten. Zu diesem Thema haben wir auch ein Flugblatt
entworfen, dass bei uns oder im Internet unter:
http://members.tripod.de/antifanms zu bekommen ist.

Flugblatt:

Im Rahmen der Demos in Neumünster am 02. und am 16.09.00 sind nach
unseren Informationen 106 AntifaschistInnen festgenommen wurden. In
diesem Flugblatt soll kurz erklärt werden, wie mensch sich möglichst
Verhalten soll, wenn er / sie Vorladungen, o.ä. von den Bullen oder der
Staatsanwaltschaft bekommen hat.

Gedächtnisprotokoll: Sinnvoll ist es in jedem Fall, ein
Gedächtsnisprotokoll zu schreiben, wenn erst nach vielen Monaten ein
Verfahren eröffnet wird. Es sollte enthalten: Ort / Zeit / Art (
Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen) des Übergriffes. Name der / des
Betroffenen, Zeugen benennen sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen
der / des Bullen. Keine Belastenden Aussagen machen ( und dann hat sie
dem Bullen mit voller Wucht vor's Schienbein getreten). Das
Gedächtnisprotokoll sicher aufbewahren.

Vorladung von der Polizei / Staatsanwaltschaft: Zur Polizei mußt Du
Grundsätzlich nicht hingehen. Zur Staatsanwaltschaft und /oder Deinem
Gerichtstermin mußt du hingehen. Spätestens jetzt ist es Zeit, Dich an
uns (Telefon s.u.), oder die Rote Hilfe zu wenden und einen Anwalt /
Anwältin zu suchen. Adressen von AnwältInnen kannst Du über uns
erfragen.

Aussageverweigerung: Als BeschuldigteR hast Du jedes Recht, die Aussagen
zu verweigern, in jeder Phase des Verfahrens.

Als Zeuge besteht grundsätzlich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht
(z.B. als VerwandteR) besteht, die Pflicht zur Aussage. Sie kann sonst
mit Ordnungsgeld und Beugehaft durchgesetzt werden. Zeugenaussagen musst
Du nur vor Gericht abhalten.

Öffentlichkeitsarbeit: Wie uns mitgeteilt wurde, hat sich die Polizei
gerade am 16.9 gesetzwidrig verhalten. Dazu zählte laut
Augenzeugenberichten im besonderen, das ein Großteil der Festgenommen
nicht telefonieren durfte, Menschen bei Festnahmen verprügelt wurden,
Menschen sich auf der Wache ausziehen mussten und ähnliches. Um dies an
die Öffentlichkeit zu bringen, brauchen wir konkrete Beispiele. Wenn Du
dieses oder ähnliches erlebt oder beobachtet hast, sag uns bitte
Bescheid. Ggf. würden wir die Fälle nach Rücksprache mit Dir (anonym) in
die Öffentlichkeit bringen.

Telefon 0175 / 44 31118 ( Dienstag 18.00 - 22.00 h., sonst Mailbox)

 

12.10.2000
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