Innsbruck/ Austria: Gerichtsprozeß gegen 4 Antifaschisten
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Innsbruck: Gerichtsprozeß gegen 4 Antifaschisten
Am 4. Februar 2000 wurde in Wien die neue schwarz-blaue Regierung angelobt.
In ganz Österreich kam es an diesem Tag zu Protestkundgebungen gegen diese
rechts-rechte Regierung. Auch in Inns-bruck taten mehr als 900 Personen
ihren Unmut über die neue Regierung und deren verwerfliches, menschenverachtendes
Programm kund.
Nach dieser angemeldeten Demonstration zogen rund 50 Jugendliche zur ÖVP-
Zentrale in der Innen-stadt und besetzten für gut eine Viertelstunde deren
Büro. Anschließend bewegte sich der Demozug Richtung nahelegender FPÖ-Zentrale,
wo es zu einer Sitzblockade kam. Die Polizei zog trotz friedlicher Stimmung
der DemonstrantInnen mehr und mehr Kräfte zusammen und errichtete eine Sperre.
Als ein Aktivist diese Polizeisperre umging und sich wieder vor die FPÖ-
Zentrale begab, wurde er nach seinem Ausweis gefragt. Er erklärte keinen
bei sich zu tragen (in Österreich besteht nur für Nicht-Öster-reicherInnen
Pflicht einen Personalausweis oder Paß bei sich zu haben) und sich eh wieder
entfernen zu wollen. Als er daraufhin vom Polizisten angehalten wurde, setzte
er sich aus Protest auf den Boden und verschränkte die Beine. Zwei weitere
Aktivisten gesellten sich zu ihm und sie hakten sich mit den Armen ein.
Die Polizei begann anschließend die drei Demonstranten zu umringen. Laut
Polizeiaussa-gen während der Vorverhandlung gegen diese drei Aktivisten
(und einen weiteren) am 23. März 2000 war die Ausweisforderung aufgrund
"polizeifeindlicher Parolen", des "Tragens einer Sturmmaske und einer roten
Fahne" erfolgt. Außerdem soll der Beschuldigte einen ca. 4 Meter breiten
Gehsteig und so den FußgängerInnenverkehr blockiert haben. Eine vierter,
anwesender Aktivist wollte Auskunft über den Grund der Festnahme der drei
Jugendlichen erfahren, wor-aufhin ihm schlicht und einfach "Vermummungsgesetz"
erwidert wurde. Dabei besteht ein solches (noch) nicht in Österreich. Da-
durch wurde auch dieser Passant für die Polizei interessant und nach-dem
er über einen Mülleimer gezerrt und halb ausgezogen wurde, verhafteten die
Beamten ihn auch. Die Polizei hat die drei sitzen-den DemonstrantInnen dann
gewaltsam getrennt und alle vier festgenommen (siehe Internet-Fotos). Diese
Fotos wurden übri-gens in der Vorverhandlung gezeigt, woraufhin die Staatsan-
wältin gemeint hat, daß es sich durchaus um Fotomontagen han-deln könnte.
Die 4 Verhafteten wurden anschließend ca. 9 Stunden lang ver-hört und festgehalten,
und kamen am Abend wieder frei. Ihnen wird nun "Widerstand gegen die Staatsgewalt",
"versuchte schwere Körperverletzung", sowie eine Reihe von Verwaltungs-
übertretungen ("Störung der öffentlichen Ordnung", usw. ) vorge-worfen.
Einige weitere DemonstrantInnen erhielten bereits via Post Verwaltungsstrafen
(z.B. wegen "Lärmerregung" und "Störung der öffentliche Ordnung") in der
Gesamthöhe von mehreren tausend Schilling. Dabei war sich die Polizei nicht
mal zu schade einigen dieser Aktivisten die punktgenau, glei-che Aussage
vorzuwerfen. Überraschend und erwähnenswert ist die Tatsache, daß die Strafen
bereits nach einigen wenigen Wochen bei diesen Aktivisten angelangten.
Nachdem die Hauptverhandlung bereits zweimal verschoben worden war kam es
am 13. Oktober 2000 dann doch definitiv zum Gerichtsprozeß. Die 4 Antifaschisten
wurden wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und einiger Verwaltungsdelikte
für schuldig gesprochen. Ein Aktivist wurde auf Grund seiner Minderjährigkeit
frei gesprochen, während ein weiterer zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt
wurde. Über die beiden anderen Demonstranten wurden unbedingte Geldstrafen
verhängt, zusätzlich zu den Prozeßkosten. Insgesamt müssen die 4 Antifas
nun eine Summe von mehr als 30.000 Schilling zahlen, einzig und alleine
weil sie friedlich gegen die Schwarz-Blaue Regierung protestiert hatten
und ihre Solidarität mit den Verfolgten und Unterdürckten kundgetan hatten.
In einer Zeit, wo das politische und soziale Klima immer härter und kälter
wird, und RegierungskritikerInnen massiv mit Anklagen und Prozessen eingeschüchtert
werden, kann uns einzig und alleine die Solidarität weiterbringen. Die 4
verurteilten Antifas stehen stellvertretend für all jene, denen es nicht
egal ist was in Österreich und auch sonstwo passiert. Lassen wir sie nicht
alleine im Regen stehen!
Dringend nötige Spenden bitte auf nachfolgendes Konto einzahlen. Danke!!!
Kontonummer: 33.808.353, Bank: Raiffeisen, BLZ 36000
Solidarität ist nicht nur ein Wort!
Angeklagt sind einige, gemeint sind wir alle!
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Text verfaßt und verbreitet von Anarchist Black Cross Innsbruck:
LOM
Postlagernd
6024 Innsbruck
Austria
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