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BRD: Briefkontakt zwischen 2 politischen Gefangenen behördlich eingestellt


Deutschland: Briefkontakt zwischen 2 politischen Gefangenen behördlich
eingestellt

Am 9. Maerz 2001 hat der kommunistische Gefangene Rainer Dittrich, der seit einiger Zeit mit dem inhaftierten Redskin Thomas Meyer-Falk in
Briefkontakt ist, das nachfolgende Schreiben erhalten. Es handelt sich hier um einen weiterer repressives Vorgehen der deutschen Behoerden
gegen politische AktivistInnen. Der Kontakt zwischen Thomas Meyer-Falk und GenossInnen ist in der Vergangenheit mehrermals behoerdlich eingeschraenkt und untersagt worden.

SCHLUSS MIT DEM STAATSTERRORISMUS !!!
WEG MIT DER STAATLICHEN ZENSUR !!!

"JVA Bruchsal
19.2.01
(Eingangsstempel JVA Luebeck,21.2.01)

an den Leiter der JVA Luebeck,
AZ: gefbnr.: 1998/00337/3

Schriftwechsel zwischen dem Strafgefangenen Thomas Meyer - Falk (JVA
Bruchsal) und Rainer Dittrich (JVA Luebeck)
hier:Anhalteverfuegung vom 15.2.01

Anlage: Brief des Strafgefangenen Rainer Dittrich vom 8.2.01 an den Strafgefangenen Thomas Meyer - Falk

Das Schreiben des Strafgefangenen Rainer Dittrich vom 8.2.01 wurde am 15.2.01 nach § 31 Abs.1 Nr. 1. Stvollzg wegen Gefaehrdung des
Vollzugsziels, der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, nach § 31 Abs.1
Nr.3 Stvollzg wegen grob unrichtiger oder erheblich entstellender
Darstellung von Anstaltsverhaeltnissen und nach § 31 Abs.1 Nr.5
Stvollzg wegen Gefaehrdung der Wiedereingliederung eines anderen
Gefangenen, angehalten.

Der Umschlag und die im Briefumschlag befindlichen 3 Briefmarken zu je
1.10.-Dm wurden dem Strafgefangenen Meyer - Falk ausgehaendigt.
Die Strafgefangenen Thomas Meyer - Falk und Rainer Dittrich schreiben
sich regelmaessig. Bei der Überwachung des Schriftwechsels des
Strafgefangenen Meyer - Falk ist dabei aufgefallen, dass der Gefangene
Dittrich ebenso wie der gefangene Meyer - Falk eine besonders
ausgepraegte vollzugsfeindliche Haltung an den Tag legt.

In dem angehaltenen Schreiben fuehrt der Gefangene Dittrich u.a.
woertlich aus:
"die Antworten aus dem Sumpf deutscher Gerichte machen dann immer
wieder klar, worin die Kontinuitaeten bestehen. Die
Rechtsnachfolgerschaft des deutschen Nazifaschismus in der BRD
heutiger Tage ist schlicht woertlich zu nehmen. Solange wir Gefangene
aber den begonnenen Kampf nicht aufgeben und uns nicht beugen oder gar
brechen lassen in den UEberzeugungen, - solange werden uns allen auch
diese "Begruendungen" und "Stellungnahmen" in den Beschluessen
der Feindseite nicht wirklich beruehren. Sie werden im Gegenteil
einiges an Kraft mobilisieren in uns und in jenen Menschen draussen,
die uns unterstuetzen, Thomas. Es kann also immer nur darum gehen, die
Angriffe der imperialistischen Bestie politisch zu bewerten und
angemessen politisch darauf zu reagieren und niemals darum, diese
Angriffe auf uns persoenlich zu nehmen und damit die eigentlichen
Kaempfe entpolitisieren zu lassen. solange wir diesen Weg einhalten,
sind wir nie zu schlagen. Weder als Individuum - noch als politische
Kollektive."

An einer anderen Stelle des Briefes schreibt der Gefangene Dittrich:
"eine unserer vorrangigen Aufgaben als revolutionaere Gefangene
besteht u.a. darin, genau dieses Prinzip aufrecht zu erhalten und
dadurch nach draussen zu mobilisieren, lieber Thomas. Und dieser
Pflicht, dieser revolutionaeren Aufgabe kommst du in hervorragender
Art und Weise nach."

Schliesslich ist auch folgende Passage von Bedeutung:
"was ich oben geschrieben hab, gilt ja umso mehr fuer mich selber
auch. also werde ich den gestellten Aufgaben und bestehenden Pflichten
nachkommen und den Kampf weiterfuehren. Kein Schritt zurueck, nicht
einen Millimeter zurueck, Thomas."

Nach hiesigem dafuerhalten will der Absender des Briefes den
Gefangenen Meyer - Falk in zunehmend heftiger werdender Weise in
seiner vollzugsfeindlichen Haltung bestaerkenden. Er ermuntert den
Gefangenen Meyer - Falk geradezu, dessen vollzugsfeindliches Umfeld so
wie der Absender fuer diese vollzugsfeindlichen Ziele einzuspannen.
Sowohl der Strafgefangene Dittrich als auch der Strafgefangene Meyer -
Falk versuchen offensichtlich, sich in ihrem jeweiligen Umfeld als
Opfer und Maerthyrer einer politischen Justiz darzustellen, obwohl
beide Gefangenen wegen Straftaten verurteilt sind, die keinen
politischen Hintergrund haben. Das Vollzugs - und Behandlungsziel,
naemlich das Abstand nehmen von kriminellen Taten und einer
kriminellen Haltung bei dem wegen massiver Gewalttaten abgeurteilten
Gefangenen Meyer - Falk, koennte durch die unbeanstandete
Weiterleitung des angehaltenen Briefes an den Empfaenger noch weiter
gefaehrdet werden.

Der Gefangene Meyer - Falk hat in der Vergangenheit bereits mehrfach
unbeteiligte dritte, Vollzugsbedienstete der Vollzugsbehoerde und der
Aufsichtsbehoerde sowie zahlreiche Politiker beleidigt und bedroht.
Zudem hat es der Strafgefangene Meyer - Falk schon einmal im Dezember
1999 fertig gebracht, dass eine Gruppe von Personen in Begleitung von
zwei Hunden in die Raeumlichkeiten des Honorarkonsuls der
Bundesrepublik in Dijon eingedrungen waren und die dortigen
Mitarbeiter zur Absendung von Protestschreiben wegen der
Haftbedingungen des Gefangenen Meyer - Falk gezwungen hatten.

Nach alledem musste das Schreiben gem. § 31 Abs. 1 Nr.1, Nr.3 und Nr.5
Stvollzg angehalten werden.

Es wird gebeten diese Anhalteverfuegung dem Gefangen Dittrich in
geeigneter Weise zu eroeffnen und den angehaltenen Brief an den
Absender zurueckzugeben.

Zur Pruefung einer weitergehenden Massnahme nach § 28 Abs.2 Stvollzg
wird um kurze Mitteilung zum Vollzugsverhalten des Gefangenen Dittrich
gebeten.

mit freundlichen Gruessen
i.A.
Ruder
Regierungsassessor"


Rainer Dittrich
Marliring 41
D - 23566 Lübeck

Thomas Meyer-Falk, Zelle 3177
Schönbornstrasse 32
D - 76646 Bruchsal

Es besteht auch die Möglichkeit Thomas über E-Mail zu kontaktieren:
 thoma_m_f@yahoo.de

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6024 Innsbruck
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30.03.2001
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