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Passau: Keine "Kriminelle Vereinigung"/ § 129-Verfahren eingestellt

Keine "Kriminelle Vereinigung"in Passau
Das § 129-Verfahren gegen Passauer AntifaschistInnen ist eingestellt

Nach 3 1/2-jährigem Ermittlungswahnsinn des bayerischen Landeskriminalamtes
(LKA) ist das Verfahren gegen 32 Passauer Antifaschist/innen wegen des
Verdachts der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach § 129 StGB Anfang Januar
eingestellt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft München I in einer Presseerklärung mitteilte,
hätten die Ermittlungen ergeben, "dass der Hauptzweck der Antifaschistischen
Aktion Passau in der Durchsetzung politischer Ziele wie dem Kampf gegen die
"bestehende kapitalistische Weltordnung", gegen "Unterdrückungsmechanismen wie
Nationalismus, Rassismus und Sexismus" lag. Der Aktionismus zur Erreichung
dieser Ziele bewegte sich überwiegend im legalen Bereich. ... Der Einsatz von
Gewalt als legales Mittel wurde zwar nicht offen propagiert oder befürwortet. Es
muss aber davon ausgegangen werden, dass durchaus Straftaten als Mittel des
Aktionismus nicht nur nicht abgelehnt, sondern auch verübt wurden. ... Der
Nachweis, die Begehung von Straftaten sei ein mehr als untergeordneter Zweck
der Vereinigung gewesen, war nicht zu führen."

Das Verfahren wurde nach § 170 StPO eingestellt, mögliche
Entschädigungsansprüche werden derzeit vonden RechtsanwältInnen geprüft.

Am 12. Mai 1998 fanden bundesweit in 8 verschiedenen Städten (Passau,
Mühldorf, Nürnberg, München, Göttingen, Bielefeld, Hamburg und Berlin) zeitgleich
36 Hausdurchsuchungen bei 28 Personen statt, bei der Gegenstände gesucht
wurden, die u.a. "den Bezug des Beschuldigten zum antifaschistischen Spektrum
belegen"sollten. Teilweise wurden LKW-Ladungen von angeblichen Beweismaterial
beschlagnahmt, alleine Computer-Anlagen im Wert von über 60.000 DM. Damals wurde
bekannt, dass das bayer. LKA bereits seit März 1997 in Passau Ermittlungen
nach § 129 StGB ermittelte. Der Charakter des § 129 StGB als sog.
Schnüffelparagraph mit weitreichenden Sonderbefugnissen kam im Passau-Verfahren voll zur
Geltung: Nach Auswertung von 15 Akten (noch immer haben nicht alle
Beschuldigten Akteneinsicht erhalten) kann festgestellt werden, dass im Zuge der
Ermittlungen Beschuldigte und Nicht-Beschuldigte per richterlicher Genehmigung
mindestens 1 Jahr lang observiert, ausführliche Kontakt- und Bewegungsmuster
aufgestellt, Treffpunkte und Wohnungen videoüberwacht, etwa 5.000
Telefongespräche abgehört wurden und darüberhinaus ca. 130 nichtbeschuldigte Personen im
Ermittlungsraster standen. Hinzu kamen Zeug/innenvorladungen mit der Androhung
auf Beugegeld/-haft und 2 bekannte Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes für
Informationen über die Passauer Antifa-Szene und einzelne Beschuldigte.

In einem wahnwitzigen und abenteuerlichen Konstrukt versuchte das bayer. LKA
die Antifaschistische Aktion Passau als "Kriminelle Vereinigung"zu
überführen. Zum einen sollten der Gruppe 33 Vergehen vom 1.7.93 bis 31.8.97 aus einem
Katalog von insgesamt 99 Straftaten zugeschrieben werden, zum anderen die
Zugehörigkeit der Beschuldigten zur "KriminellenVereinigung" nachgewiesen
werden. Diese Legendenbildung ging dann wohl selbst der Staatsanwaltschaft zu weit
und stellte das Verfahren nun Anfang Januar 2001 vollständig ein.

Für die Beschuldigten, die sich bis zum ersten Beschuldigtentreffen nach den
Hausdurchsuchungen teilweise nicht einmal kannten, ist klar, dass das
Verfahren als rein politisches Instrument zur Kriminalisierung eines über Jahre
hinweg erfolgreichen autonomen und antifaschistischen Politikansatzes
durchgeführt wurde. Warum aber ausgerechnet die Passauer AntifaschistInnen zur
Zielscheibe des grössten Ermittlungsverfahrens gegen Antifas der letzten Jahre
wurden, kann wohl nur in einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren erklärt werden.
Wer in einer Kleinstadt wie Passau im konservativen Niederbayern über
Gegenaktivitäten zu den alljährlich grössten faschistischen Veranstaltungen von DVU
und NPD hinaus eine langfristige und organisierte antifaschistische Politik
umsetzt und dadurch als politische Faktor insbesondere bei Jugendlichen
wahrgenommen wird, greift damit auch die "Law and Order"-Konzepte des bayer.
Innenministeriums an. Durch den Wegzug von aktiven Antifaschist/innen bestand
zudem die Möglichkeit, die bundesweite Antifa-Szene zu durchleuchten. Trotz der
z.T. erfolgreichen Behinderungs- und Einschüchterungsversuche kann
festgehalten werden, dass ein Grossteil der Beschuldigten auch weiterhin politisch aktiv
ist. Nun nach der Einstellung des Verfahrens fordern die Beschuldigten die
Löschung aller Ermittlungsinformationen, die unverzügliche Herausgabe aller
beschlagnahmten Gegenstände, eine Entschädigung sowie die gänzliche Abschaffung
des § 129/a. "Wir bedanken uns auch bei allen Menschen, die uns über ihre
politische und finanzielle Solidarität unterstützt haben", so die Beschuldigten
und rufen dazu auf, auch weiterhin entschlossen und kontinuierlich
antifaschistische und autonome Politik umzusetzen.
Erst nach Abschluss der Auswertung der Akten wird eine entgültige
Einschätzung zum Verfahren möglich sein, die Ergebnisse sollen dannals Reader oder
Broschüre veröffentlicht werden.

Wer noch Geld spenden will, kann die auf das Extrakonto der Roten Hilfe tun.
Kto 191 100 462 o BLZ 440 100 46
Postbank Dortmund o Stichwort "12.Mai"


EINSATZ! Nr. 50:

EinSatz: Das § 129-Verfahren gegen Passauer Antifaschist/innen ist Anfang
Januar 2001eingestellt worden.
Wie die Staatsanwaltschaft München I in einer Presseerklärung mitteilte,
hätten die Ermittlungen ergeben, "dass der Hauptzweck der Antifaschistischen
Aktion Passau in der Durchsetzung politischer Ziele wie dem Kampf gegen die
, gegen Nationalismus, Rassismus und Sexismus> lag. Der Aktionismus zur Erreichung
dieser Ziele bewegte sich überwiegend im legalen Bereich. ... Der Einsatz von
Gewalt als legales Mittel wurde zwar nicht offen propagiert oder befürwortet. Es
muss aber davon ausgegangen werden, dass durchaus Straftaten als Mittel des
Aktionismus nicht nur nicht abgelehnt, sondern auch verübt wurden. ... Der
Nachweis, die Begehung von Straftaten sei ein mehr als untergeordneter Zweck
der Vereinigung gewesen, war nicht zu führen."

A: Das hört sich doch sehr gut an...
B: In meinen Ohren sogar ausgezeichnet!
Aber Spaß beiseite: das Konstrukt einer "Kriminellen Vereinigung" konnte
offensichtlich nicht durch Fakten untermauert werden.
A: Und obwohl in Bayern "law and order" immer noch ein beliebtes Schlagwort
ist, musste die Staatsanwaltschaft München I das § 129-Verfahren nun nach §
170 Absatz 2 StPO einstellen.
B: Bitter; 3 ½ Jahre Ermittlungen sind juristisch gesehen für die Katz.
Heisst nämlich, dass sie nicht mal Tatverdacht gegen uns hegen können.

EinSatz: Juristisch, sagst Du. Wie aber ist das Verfahren politisch zu
bewerten?

A: Wie schon erwähnt: das Verfahren passte hervorragend in das bayerische
Sicherheitsdenken. In Passau, wie in Bayern eben üblich, gibt es eine fast
schon traditionelle Abscheu und Hetze gegen linke Politik und Kultur.
B: Da wir aber mit der Antifaschistischen Aktion Passau zum einen
kontinuierlich gegen die grössten Naziveranstaltungen von DVU und NPD vor Ort
mobilisiert haben, zum anderen allgemein politische Themen aufgegriffen haben und uns
für eine selbstbestimmte Kulturszene eingesetzt haben, sind wir zum politisch
Faktor geworden, gerade bei Jugendlichen.
A: In einer niederbayerischen Kleinstadt linksradikal aufzufallen, ist aber
nicht allzu schwer, glaub mir.
B: Nun ja, jedenfalls ist das Verfahren politisch sicherlich aus einem
Zusammenspiel verschiedener Kräfte zu bewerten. Zum einen das gerade eben
erwähnte konservative Klima, welches mit uns Linksradikalen viel Reibungsfläche bot,
zum anderen hat es in der Zeit eine Vielzahl kleinerer, aber trotzdem
kontinuierlicher militanter Anschläge gegeben. Diese waren meist so ausgerichtet,
dass nachvollziehbar war, warum und wer sie verübte.
A: Also, wer im politischen Sinne...
B: Vielleicht war auch ein Anreiz für die Landesbehörde, dass mehrere aktive
Antifaschist/innen zu der Zeit in andere bundesdeutsche Großstädte umgezogen
sind. Da bot natürlich ein § 129-Verfahren mit all seinen weitreichenden
Sonderbefugnissen eine gute Möglichkeit, in verschiedene Antifaszenen
hineinzuschnüffeln und so auch Einblick in bundesweite Strukturen zubekommen. Wenn wir
die Akten entgültig ausgewertet haben, sollen die Ergebnisse als Reader
veröffentlicht werden. Das macht eine Einschätzung leichter.

EinSatz: Du hast gerade die Sonderbefugnisse erwähnt, was konntet Ihr denn
feststellen?

B: Nun, wir haben in den Aktenteilen, welche man uns zur Verfügung stellte,
nachgelesen, dass Beschuldigte, wie auch Nicht-Beschuldigte, per
richterlicher Genehmigung mindestens 1 Jahr lang observiert wurden. Es wurden Kontakt-
und Bewegungsmuster erstellt, Treffpunkte und Wohnungen videoüberwacht, über
5.000 Telefonate abgehört. Darüber hinaus fanden wir in den Akten, die wir
eingesehen haben, ca. 130 nichtbeschuldigte Personen, welche ins
Ermittlungsraster mit hineingezogen wurden.
A: Im Zuge der Ermittlungen kam es zu Zeug/innenvorladungen mit der
Androhung auf Beugegeld/-haft. Weiter gab es in dieser Zeit 2 bekannte
Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes, bei denen gezielt nach Infos über die Passauer
Antifa-Szene und einzelne Beschuldigte gefragt wurden.

EinSatz: Dann scheint nun nach Abschluss alles gut überstanden zu sein?

A: Überstanden schon, dennoch lassen wir gerade mögliche
Entschädigungsansprüche gerichtlich prüfen. Denn das würde die bereits entstandenen Kosten
erheblich senken.
B: Ich dachte ja schon nach der Einstellung des Verfahrens gegen die
Autonome Antifa [M], dass das LKA nicht weiter so blöd ist, weitere Schlappen auf
dieser Ebene hinzunehmen, denn zumindest Ihnen muss schon vor Beginn klar
gewesen sein, wie wenig sie in der Hand haben...
A: Diesbezüglich erwarten wir auch gespannt eine Anfrage im bayerischen
Landtag, in der es um die Kosten und Mittel des Verfahrens gehen wird.

EinSatz: Wie geht es für Euch weiter, was bleibt abschliessend zu sagen?

B: Für uns Beschuldigte ist es wichtig, klarzustellen, dass trotz der
Behinderungs- und Einschüchterungsversuche ein Grossteil der Beschuldigten auch
weiterhin politisch aktiv sind.
A: Abschliessend wollen wir uns bei allen Menschen und Gruppen, welche
politische und finanzielle Solidarität gezeigt haben, herzlich bedanken. Das war
cool, danke.
B: Genau, und wir fordern die ersatzlose Streichung der §§ 129/a!

EinSatz: Wer abschliessend Euch noch Geld zukommen lassen möchte, kann dies
auf folgendes Konto tun:
Rechtshilfefond Passau o Kto 360 82 98 o BLZ 740 900 00 o Raiffeisenbank
Passau/Freyung o Stichwort "12. Mai"


Interview mit der Zeitung "EinSatz! - Zeitung für autonome Politik",
Göttingen,
erscheint in ihrer März-Ausgabe Nr.50.

 

02.04.2001
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