OLG Stuttgart eröffnet Prozess gegen "mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär"
Presseerklärung 09.05.2001
OLG Stuttgart eröffnet Prozess gegen "mutmaßlichen PKK-Führungsfunktionär"
Am 10. Mai, um 9.30 Uhr, beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der Prozess gegen den 64-jährigen Semsettin K.. Der Generalbundesanwalt wirft dem kurdischen Politiker vor, als "hauptamtlicher Kader und hochrangiger Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Europa tätig" und aufgrund dessen Mitglied einer "kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) gewesen zu sein. Darüber hinaus wird Semsettin K. beschuldigt, als "Regionschef" u.a. "die politische Schulung von Gebiets- und Raumverantwortlichen" durchgeführt und von diesen Rechenschaftsberichte verlangt zu haben. Im Rahmen des "Heimatbüros" soll er ferner an Schleusungen und an der Beschaffung gefälschter Papiere beteiligt gewesen sein.
Semsettin K. wurde am 1. August 2000 in Stuttgart aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes durch Beamte des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg festgenommen. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Stuttgart-Stammheim.
Das Landgericht Dortmund hatte ihn im Zuge des PKK-Verbots wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz am 25. November 1999 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.
Dieser Prozess reiht sich ein in derzeit laufende bzw. zu erwartende Verfahren:
- Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf ist der kurdische Politiker Sait H. wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB) angeklagt.
- In Celle verhandelt das Oberlandesgericht gegen Halat K. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "terroristischen beziehungsweise kriminellen Vereinigung" (§ 129, 129a StGB).
- Gegen Mehmet T., seit dem 28. August 2000 in Untersuchungshaft in der JVA Köln, hat der Generalbundesanwalt Anfang Mai Anklage erhoben u.a. wegen Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" (§ 129 StGB). Auch ihm wird - wie Semsettin K. - u.a. vorgeworfen, politische Schulungen durchgeführt, Anweisungen erteilt und Rechenschaftsberichte verlangt zu haben. Des weiteren soll er aus Anlass der Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan die Besetzung des griechischen Generalkonsulats am 16. Februar 1999 angeordnet haben.
AZADI fordert von Seiten der Politik, Justiz und Polizei endlich eine veränderte Haltung im Umgang mit kurdischen Politiker/innen, Aktivist(inn)en, Mitgliedern kurdischer Vereine und sonstiger kurdischer Einrichtungen. Die Bundesregierung ist gefordert, der Friedenspolitik der PKK Rechnung zu tragen und konkrete Schritte zu unternehmen, die Kriminalisierung der Kurd(inn)en durch die Aufhebung des PKK-Verbots zu beenden.
AZADI fordert weiter die Einstellung der politischen Prozesse und eine Freilassung aller politischen Gefangenen.
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