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Berlin: Anklage verlesen (1. Prozesstag)

Anklage verlesen (1. Prozesstag)

Heute begann vor dem 1. Strafsenat des Kammergerichts der zweite Anlauf im Berliner RZ-Prozess. Notwendig wurde dieser durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs, das Verfahren gegen Rudolf Sch. mit dem Verfahren gegen Sabine E., Matthais B., Harald G. und Axel H., das bereits am 22. März eröffnet worden war, zu verbinden.
Wie die Bundesanwaltschaft (BAW) in der heute verlesenen Anklage ausführt, beschuldigt sie alle fünf seit 1985 bis in die neunziger Jahre hinein Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ gewesen zu sein. Während gegen vier Angeklagte der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben wird, wird Rudolf Sch. der Rädelsführerschaft bezichtigt. Alle fünf sollen an einem Sprengstoffanschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber im Jahre 1986 beteiligt gewesen sein. Matthais B., Harald G. und Axel H. sollen nach Ansicht der BAW darüber hinaus noch einen Anschlag auf die Berliner Siegessäule im Jahr 1991 unternommen haben.
Bevor es zur Anklageverlesung kam, stellten RAin Studzinsky und RA Kaleck Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin des Senats, Frau Hennig. Beide Anträge wurden abgelehnt. Ebenso ein Antrag der Verteidigung von Sabine E. zu einer mündlichen Haftprüfung.
Harald G. unterstütze den Antrag seiner Verteidigung in einer längeren Erklärung, in der er zu dem bisherigen Prozessverlauf Stellung nahm. Darin kritisierte er die Verfahrensführung des Gerichts und setzte sich mit den Ermittlungsmethoden von BAW und Bundeskriminalamt auseinander. Diese seien \"eine Art Schicksalsgemeinschaft\" mit dem Zeugen der Anklage Tarek Mousli eingegangen.
(Die Erklärung kann unter
 http://www.freilassung.de/new.htm
abgerufen werden).
Der Prozess wird am Freitag, dem 18. Mai ab 9.15 Uhr fortgesetzt, dann sollen Gerichtsurteile aus den 80er und 90er Jahren verlesen werden.

Prozeßgruppe "Freilassung"

 

17.05.2001
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