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Hamburg: Rot-Grün Teil II: hier geboren, hier gelebt, von hier abgeschoben

Als am Donnerstagabend die "Ausländerbeauftragte" der rot-grünen Bundesregierung für die GAL ihren Wahlkampfauftritt absolvieren wollte, hieß das Motto des Abends: "Einwanderung jetzt".

So zynisch kann wohl nur sein, wer einige "humanitäre Friedenseinsätze" inklusive "Kollataralschäden" hinter sich hat. Brüstet sich doch der der Hamburger Senat damit, Deutschlands Abschiebeliga anzuführen. Das sahen einige Menschen aus antirassistischen und antifaschistischen Gruppen wohl ähnlich. Bereits vor Beginn der Veranstaltung wurden bedruckte Kotztüten verteilt, in welchen der von rot-grün angeordnete Brechmitteleinsatz gegen "Intensivdealer" thematisiert wurde. Die grüne Modaratorin Christa Goetsch wurde kurz nach Beginn der Veranstaltung von zwei "Drogenfahndern" festgenommen,unterstützt von einer "Ärztin" wurde sie auf ihre "Reisefähigkeit" für die bevorstehende Abschiebung untersucht. Wie in solchen Fällen üblich war sie natürlich "reisefähig". Auf das eingeben des Brechmittelsirups verzichtete das Agit-Prop Kommando allerdings. Im Gegensatz zu den grünen Heuchlern haben antirassistische Gruppen von deutschen Richtern wohl keine Milde zu erwarten wenn sie Menschen zwangsweise lebensgefährliche "Medikamente" verabreichen. (lassen). Ohne NATO-Luftunterstützung konnte der grüne Mob sich dann aber doch nicht gegen seine KritikerInnen durchsetzen, welche die gesamte Veranstaltung in gewohnt "selbstherrlicher Polithooliganmanier" begleitete. Die Veranstaltung musste abgebrochen werden.

So amüsant wie die Aktionen am Donnerstag ist die Politik von Rot-Grün in Hamburg für die Betroffenen nicht.

Y., der zur Zeit im Abschiebeknast Glassmoor sitzt, soll nach Ghana abgeschoben werden. Y. werden so schwerwiegende "Delikte" wie: Verkauf von 0,4 Gramm Marihuana und "wiederholtes" Fahren ohne HVV-Ticket vorgeworfen. Sein Situation wird noch dadurch verschärft, dass der gebürtige Hamburger in ein Land abgeschoben werden soll, welches er lediglich aus Erzählungen kennt. Er spricht kaum Englisch und keine der üblichen Landessprachen. Für den Richter im Amtsgericht offensichtlich eher ein "Pluspunkt" für eine "Abschiebung". Im Urteil des Ámtsgerichtes heißt es: "Das Leben des Angeklagten wird insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass er sich sich als Schwarzer minderwertig fühlt."

redaktion-eins bei nadir-aktuell 25.08.2001

Interview mit der Verteidigerin von Y., Marion Pein, in der "jungen-Welt" [25./26. August 2001]

Interview

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25.08.2001

Kann die Abschiebung Ihres Mandanten verhindert werden?
Die Hamburger Rechtsanwältin Marion Pein verteidigt einen von Abschiebung bedrohten 22jährigen Afrikaner. jW sprach mit ihr


F: Der Petitionsausschuß der Bürgerschaft Hamburg hat am Montag die Entscheidung der Ausländerbehörde bestätigt, den in Hamburg geborenen und aufgewachsenen 22jährigen Y. nach Ghana abzuschieben. Das war nicht das Ergebnis, was Sie sich erhofft hatten?

Nein, mit der Petition an die Hamburger Bürgerschaft sollte erreicht werden, daß der Ausländerbehörde untersagt wird, meinen Mandanten abzuschieben, bevor das Verfahren juristisch überhaupt in der Sache erörtert und beschieden wird. Bisher hat es nicht eine einzige mündliche Verhandlung gegeben, in der mein Mandant sich hätte äußern können. Mit meiner Petition an die Hamburger Bürgerschaft hatte ich wenig genug beantragt. Der Petitionsausschuß hat allerdings selbst dieses geringe Anliegen zurückgewiesen und sich eingereiht in diejenigen, die eine Abschiebung vom Schreibtisch aus unterstützten. Ein klares Zeugnis rot-grüner Ausländerpolitik.

F: Wie ist die persönliche Situation Ihres Mandanten, wie beurteilen Sie seine drohende Abschiebung?

Y. sitzt in der Abschiebhaft in Glasmoor und wartet auf seine Abschiebung nach Ghana. Für meinen Mandanten ist eine Abschiebung vollständig unvorstellbar. Er kann sich überhaupt nicht ausmalen, in ein Land ausgeflogen zu werden, daß er nur aus den Erzählungen seiner Mutter kennt, in dem niemand aus seiner Familie lebt, dessen Sprache er nur unzureichend beherrscht und in dem er keinerlei persönliche, soziale oder finanzielle Unterstützung erhält. Allein schon wegen der mangelnden Sprachkenntnisse wird er auch beruflich völlig chancenlos sein. Er wird ein Fremder im fremden Land sein.

F: Ihr Mandant war wegen mehrerer Bagatelldelikte wie Verkauf von 0,4 Gramm Marihuana und wiederholten Schwarzfahrens 1999 zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. In dem Urteil des Amtsgerichts hieß es: »Das Leben des Angeklagten wird insbesondere dadurch gekennzeichnet, daß er sich als Schwarzer minderwertig fühlt.«

Mein Mandant hat sich nicht nur minderwertig gefühlt, sondern wurde als Schwarzer in Deutschland als eine minderwertige Person behandelt. Die Straftaten meines Mandanten führten in der Konsequenz dazu, daß er nicht nur bestraft wurde, sondern, daß er, nachdem er aus der Haft entlassen wurde, nun auch abgeschoben wird. Es ist absurd und nur auf dem Hintergrund einer restriktiven Ausländerpolitik erklärbar, daß ein hier geborener junger Mann nach 22 Jahren das Land, in dem er aufgewachsen und sozialisiert wurde, verlassen muß.

F: Kann seine Abschiebung noch verhindert werden?

Aus rechtlicher Sicht gibt es keine Möglichkeiten mehr, seine Abschiebung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg haben die Zwangsmittel, die die Ausländerbehörde Hamburg anwenden will, sanktioniert.

Das Klagverfahren, welches gegen die Ausweisungsverfügung geführt wird, ist noch nicht zu Ende. Ich werde es aber vermutlich in Abwesenheit meines Mandanten weiterführen müssen.

Interview: Sandra Erbacher

Artikel und Kommentar in der "taz-Hamburg" [25./26. August 2001]
comment----- http://www.taz.de/pt/2001/08/25/a0276.nf/text
article---- http://www.taz.de/pt/2001/08/25/a0271.nf/text

 

25.08.2001
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