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München: Rasterfahndung

Pressemitteilung des AStA Uni München

Rasterfahndung an der Uni

Im Zuge der heute bundesweit angelaufenen Rasterfahndung nach § 98a StPO
haben auch die Hochschulen begonnen, den Polizeibehörden Daten von
Studieren-den mit islamischer Religionszugehörigkeit oder einem
islamischen Herkunftsland zu übermitteln. Der AStA, die Vertretung aller
Studierenden, sieht darin sowohl eine Verletzung der
Persönlichkeitsrechte unserer KommilitonInnen, als auch eine
rassistische Vorverurteilung.
Die Auswahlkriterien verdächtigen alle Studierenden islamischer
Religionszu-gehörigkeit als potenzielle Gewalttäter. Dies leistet den
schon vorhandenen rassis-tischen Vorurteilen gegenüber ausländischen
Studierenden Vorschub und untergräbt die leider instabile Grundlage der
interkulturellen Solidarität.
Trotz des immensen Aufwands wird eine Rasterfahndung letztlich Terror
nicht verhindern können, mit diesem Mittel wird das "gute Deutsche Volk"
von vorgebli-chen "Volksschädlingen" differenziert und beide werden
katalogisiert.
Ähnlich wie bei den, in der Polizeiarbeit beliebten,
"Gewalttäterdateien" wird eine Personengruppe konstruiert, auf die
zukünftig schon beim geringsten Vorfall zurückgegriffen werden kann.
Nachdem schon Berlusconi bei seinem Staatsbesuch in Berlin
Globalisierungsgegner mit Terroristen gleichsetzte, ist auch zu
befürch-ten, dass die Rasterfahndung nicht auf unsere ausländischen
Freunde beschränkt bleibt, sondern auf viele politisch Andersdenkende
ausgeweitet wird.
Die Rasterfahndung ist zudem ein juristisch sehr umstrittener Vorgang,
wie Prof. Dr. J. Welp von Institut für Kriminalwissenschaften betont.
Besonders die unklare Unterscheidung von Beweis- und Rasterdaten, die
Konsistenz des Katalogta-tensystems und die Interpretation der
Subsidiaritätsbedingungen sind rechtlich sehr problematisch. Sie stellt
einen Massengrundrechtseingriff dar, der jeder Verhält-nismäßigkeit
entbehrt.
Sollte sich die Rasterfahndung wider Erwarten als erfolgreich
herausstellen, werden nicht nur Daten - besser als es der Stasi jemals
gelungen ist - ausgewertet und gespeichert. Der Erfolg wird auch
Motivation sein, dieses Mittel zu Lasten der Grundrechte weiter
auszubauen. Gerade weil sich die Behörden im Einklang mit dem
unaufgeklärten "gesunden Volksempfinden" fühlen, werden sie versuchen,
einen Überwachungsstaat, gemäß ihrer eigenen bürokratischen Logik, zu
installie-ren.
Der AStA der Universität München verurteilt die rassitische
Vorverurteilung ausländischer Studierender nachdrücklich und warnt vor
dem Aufbau eines or-wellschen Überwachungsstaats.

Philip Bauer, AStA-Vorsitzender Michael Bayer, Sozialreferent

 

03.10.2001
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