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Zur Freilassung von Rolf Heißler

Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. zur Freilassung von Rolf Heißler

Wie die Bundesanwaltschaft gestern mitteilte, ist das ehemalige RAF-Mitglied Rolf Heißler nach über 20 Jahren aus der Haft entlassen worden. Mit Zustimmung der Behörde wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Rolf Heißler wurde 1982 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im November 1978 zwei Polizeibeamten erschossen und zwei weitere schwer verletzt haben soll.

Er wurde bei seiner Verhaftung 1979 durch einen Kopfschuss schwer verletzt, überlebte nur mit Glück und hat noch heute unter den Folgen der mangelhaften medizinischen Versorgung zu leiden.

Wir freuen uns, Rolf Heißler endlich wieder in der Freiheit begrüßen zu können, und wünschen ihm alles Gute !

Die Freude über seine Freilassung soll uns jedoch nicht vergessen lassen, dass er weiter unter Bewährung steht, d.h. die Repression gegen ihn noch nicht zu Ende ist. Genauso wie wir wissen, dass die langjährige Haft, die er zum größten Teil in Isolationshaft verbringen musste, nicht spurlos an ihm vorbeigehen konnten. Die gesundheitlichen Probleme, mit denen er als Folge der Haft sein weiteres Leben zu kämpfen haben wird, sind bekannt und waren sicherlich ein entscheidender Grund für seine Freilassung.

Wir wollen Rolf Heißlers Freilassung hier auch zum Anlass nehmen, um darauf hinzuweisen, dass noch weitere 5 Gefangene aus der RAF im Knast sitzen:

Rolf-Clemens Wagner (sitzt zur Zeit in Schwalmstadt; seit 1979 in Haft)

Christian Klar (sitzt zur Zeit in Bruchsal; seit 1982 in Haft)

Brigitte Mohnhaupt (sitzt zur Zeit in Aichach; seit 1982 in Haft)

Eva Haule (sitzt zur Zeit in Frankfurt; seit 1986 in Haft)

Birgit Hogefeld (sitzt zur Zeit in Frankfurt/Main; seit 1993 in Haft)

Adelheid Schulz, die ebenfalls 1982 verhaftet wurde, genießt seit Herbst 1998 Haftunterbrechung wegen "unkalkulierbaren Gesundheitszustands".


Sie haben alle mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und wir fordern ihre sofortige Freilassung. Sie sitzen nicht nur länger im Knast, als dies bei der Tötung eines Menschen in Deutschland "üblich" ist, sondern sind auch kontinuierlich Sonderhaftbedingungen, insbesondere der Isolationshaft, ausgesetzt.

Für eine Aufhebung der Sonderhaftbedingungen für politische Gefangene!

Freiheit für die Gefangenen aus der RAF !

Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit !

 

31.10.2001
Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.   [Aktuelles zum Thema: Repression]  Zurück zur Übersicht

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