BRD: Lauschangriff: Kabinett beschliesst E-Mail-Überwachung
Lauschangriff: Kabinett beschliesst E-Mail-UEberwachung
Ab sofort muss man damit rechnen, dass die Polizei
auch
den E-Mail-Verkehr und den Kurznachrichtenversand ueberwacht. Die
entsprechende Verordnung wurde von der Bundesregierung (Deutschland)
beschlossen.
Darin werden die Anbieter von Telefon- und Internet-Diensten dazu
verpflichtet, den Ermittlungsbehoerden die UEberwachung des
Telekommunikationsverkehrs ihrer Kunden zu ermoeglichen. Dazu zaehlen
neben
Telefon-Gespraechen und Faxen auch E-Mails und Handy-Kurznachrichten.
Einen
Hintergrund mit Fragen und Antworten zur
'Telekommunikations-UEberwachungsverodnung' finden Sie hier .
Die neue Verordnung regelt nur die technischen und organisatorischen
Vorkehrungen fuer den neuen Lauschangriff. Der rechtliche Rahmen ist
in
anderen Gesetzen festgelegt. Eine solche UEberwachung kann nach den
Vorschriften der Strafprozessordnung, des Gesetzes zur Neuregelung der
Beschraenkung des Brief-, Post- und Fermeldegeheimnisses (auch G10-
Gesetz
genannt, weil das Fernmeldegeheimnis im Artikel 10 des Grundgesetzes
geregelt ist) und des Aussenwirtschaftsgesetzes bei dem Verdacht
bestimmter
schwerer Straftaten angeordnet werden.
AOL: US-Richter stoppt AOL 6.0
(30.10.2001/) - Ein Bundesrichter hat die Verbreitung der Software
AOL 6.0
wegen mutmasslichen Verstosses gegen das Urheberrecht vorlaeufig
gestoppt. Wie
die Firma Play Media in Los Angeles mitteilte, kam Richter Howard
Matz zu
dem Schluss, dass der Medienkonzern AOL Time Warner in seinem Media
Player
unrechtmaessig die Decoder-Software von Play Media fuer MP3-
Musikdateien
benutze. Es duerfen nur noch Programme ohne Play Media-Software
ausgeliefert
werden. Dabei handelt es sich noch nicht um ein abschliessendes
Urteil. Play
Media hat den Konkurrenten auf 101,41 Millionen Mark Schadenersatz
verklagt.
quelle: www.billiger-telefonieren.de
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