Berlin: Hatte der Kronzeuge Verbindungen zu arabischen Terroristen? (33. Prozesstag)
Hatte der Kronzeuge Verbindungen zu ‘arabischen Terroristen’? (33. Prozesstag)
Der Strafsenat des Kammergerichtes bemühte heute zur Wahrheitsfindung wiederholt das Gedächtnis mehrerer ZeugInnen. Sie sollten Aussagen zum Anschlag auf den damaligen ‘Asylrichter’ Korbmacher im September 1987 machen. Eröffnet wurde der Verhandlungstag allerdings mit Anträgen der Verteidigung.
Rechtsanwalt Kaleck stellte einen Beweisantrag, der mögliche Kontakte des Kronzeugen Tarek Mousli zu ‘arabischen Terroristen’ offenbaren soll. In der Begründung zum Haftbefehl für den Kronzeugen selber, im November 1999, habe Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) auf diese offenbar bestehenden Verbindungen hingewiesen. Auch der Antrag einer Überwachung seines Telefonanschlusses (TÜ) im Snoops-Sportcenter (August 1999) enthalte Aussagen über einen entsprechenden Umgang von Tarek Mousli. Allerdings seien den Ermittlungsakten keinerlei Erkenntnisse zu entnehmen., die zu dieser Feststellung führten. Es wurde beantragt die dazu vorhandenen Ermittlungsergebnisse des BKA und BAW in den Prozess einzuführen.
Weiterhin forderte Kaleck den Strafsenat auf zu prüfen, ob im Rahmen der Rasterfahndung, die anlässlich der Ereignisse am 11. September 2001 durchgeführt wird, neue Tatsachen über Verbindungen des Kronzeugen zu ‘arabischen Terrorgruppen’ bekannt geworden seien.
Im Anschluß daran beantragte Rechtsanwalt Eisenberg die Ladung weiterer Zeugen im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Tatkomplex Hollenberg.
Im weiteren Verlauf des Tages wurden dann sechs ZeugInnen gehört, die Aussagen zum Fall Korbmacher machen sollten. Vier der Geladenen spannten ihre Erinnerung hinsichtlich eines angeblich dabei benutzten Motorrades an, während zwei Kriminalbeamte zu den Ergebnissen ihrer damaligen Ermittlungstätigkeit befragt wurden. Alle Antworten der Zeugen erbrachte keinerlei Hinweise auf eine direkte oder mittelbare Tatbeteiligung der Angeklagten.
Morgen, am 09.11.01, geht’s mit Zeugenbefragungen weiter: gleiche Stelle - gleiche Welle.
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