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Worbis/ Thüringen: Gerichtsprozess wg. Verstosses gegen die Residenzpflicht

The VOICE e.V. Africa Forum, Human Rights Group
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Jena, 18. Dezember 2001


Gerichtsprozess gegen Cornelius Yufanyi wegen Verstosses gegen die Residenzpflicht

Prozessbeobachtung durch Nds. Flüchtlingsrat
Pressemitteilung von THE VOICE vom 10.10.2000


Ein Jahr und drei Monate nach der Gerichtsverhandlung gegen Cornelius Yufanyi wegen Verdachts auf Teilnahme an einem Kongress in Jena, den er mitorganisiert hatte, kündigte die Deutsche Regierung durch das Amtsgericht Worbis endlich mit dem 17. Januar 2002 ein zweites Datum für das weitere Verfahren an. Die erste Verhandlung in Worbis, Landkreis Eichsfeld / Thüringen, vom 12. Oktober 2000 entwickelte sich kontrovers bezüglich der Art und Weise wie der Angeklagte beschuldigt wurde. Nach 2 ½ Stunden Anhörung wurde der Fall auf ein unbekanntes Datum verschoben. Statt einer schnellen Aburteilung, wie dies in den meisten anderen Fällen geschieht, bot dieser Prozess vielmehr, wie eine Prozessbeobachterin des Niedersächsischen Flüchtlingsrates schrieb, „tiefe Einblicke in die Abgründe verbeamteten Rassismus. Ein Lehrstück dafür, welche Spielräume für Kontroll-, Spitzel- und Denunziantentum Sondergesetze ihren Vollstreckern eröffnen.“
Etwa drei Monate später bot das Gericht an, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber dass Cornelius seine Anwaltskosten zu tragen hätte. Er lehnte das Angebot mit der Begründung, dass er einen Freispruch und nicht in geringster Form für schuldig erklärt sein wolle, ab. Diese Position ergab sich während des von der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen organisierten Kongresses „Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung“ vom 20. April bis 1. Mai 2000. Die Flüchtlinge entschieden bei diesem Kongress niemals mehr die Residenzpflicht zu beachten, die sie auf den Landkreis ihrer zuständigen Polizei oder Ausländerbehörde beschränkt. Nach dem Kongress starteten sie eine Kampagne zur Abschaffung dieses Gesetzes, das nur mit dem inzwischen abgeschafften Apartheidsgesetz in Südafrika verglichen werden kann. Es ist gegen das deutsche Gesetz, wenn Flüchtlinge ihre Landkreise ohne spezielle Erlaubnis ihrer Ausländerbehörde verlassen, was ihnen in den meisten Fällen verweigert wird, wie in dem Fall von Cornelius.

Nach der Teilnahme am Kongress wurde er zu 600,- DM verurteilt und gelobte niemals einen Pfennig zu bezahlen. Er tat dies, weil alle Aktivisten von The VOICE Africa Forum, der Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisation, zu der er gehört, geschworen haben, nicht für ihre Bewegungsfreiheit zu bezahlen. „Wir Flüchtlinge sehen dies als unser von Geburt an gegebenes Recht, was uns nicht genommen werden sollte, nicht einmal von den Deutschen“, sagt Cornelius Yufanyi.

Cornelius und alle anderen Flüchtinge, für die dieses Gesetz gilt, riskieren abgeschoben zu werden oder bis zu einem Jahr Gefängnis wegen wiederholten Verstosses gegen dieses Gesetz. Nach dem Kongress in Jena hatten drei weitere Mitglieder von The VOICE wegen Verstosses gegen dieses Gesetz vor dem Gericht zu erscheinen. Zwei von ihnen wurden freigesprochen, aber der letzte Fall in Oldenburg gegen Richard N. wurde negativ entschieden und Richard sollte eine Strafe von 200 DM bezahlen. Gegen diese Entscheidung hat die Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt.

The VOICE Africa Forum ruft im Namen der Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen alle Menschenrechtsorganisationen, Antirassistische Gruppen und die Welt dazu auf, für unsere Position, dieses Apartheidsgesetz in Deutschland abzuschaffen, aufzustehen. Durch das geplante Einwanderungsgesetz soll die Residenzpflicht sogar noch ausgeweitet werden auf Bürgerkriegsflüchtlinge und Flüchtlinge mit einer Bescheinigung. Die Gründe, die benutzt werden, um den Terrorismus zu bekämpfen und scharf gegen unsere zivilen und sozialen Rechte vorgehen, wird uns nicht davor abschrecken, mit Entschlossenheit die rassistischen Gesetze, die in Deutschland existieren und von denen die Residenzpflicht nur eines ist, abzuschaffen.

Der Fall gegen Cornelius erreicht eine neue Stufe in der ganzen Kampagne der Abschaffung diesen Gesetzes durch die privaten Nachforschungen, die vom deutschen Staat durch das Gericht in Worbis ausgeführt werden, indem sie die engsten deutschen Freunde laden, um gegen ihn vor Gericht auszusagen. Cornelius hat vor Gericht nicht gesagt, ob er in Jena gewesen ist oder nicht. Es geht ihm dabei nicht darum, einen Feispruch zu erreichen, sondern darum, das deutsche rassistische Gesetzessystem, das hier für Flüchtlinge und MigrantInnen existiert und dessen Opfer auch Cornelius wurde, öffentlich anzuprangern und für dessen Abschaffung zu kämpfen. Bereits vor dem Prozess hat er angekündigt, dass er alles tun wolle, um gegen dieses Gesetz vorzugehen. Deshalb versucht das Gericht nun, ihn durch seine engen Freunde klein zu kriegen.

Wir rufen alle auf, die Brief- und Faxkampagne wiederzueröffnen, die zur ersten Gerichtverhandlung begann und mit über 80 Briefen und Faxen von Einzelpersonen und Organisationen ein Erfolg des Protests war. Drückt Eure Sorge um die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland aus und protestiert gegen die Gerichtsverhandlung und sprecht Euch für eine positive Entscheidung des Gerichts aus, um ein Exempel für den Kampf gegen institutionalisierten Rassismus zu setzen und davor zu warnen, dass eine Verurteilung von Cornelius ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Europäische Verfassung ist.

Cornelius: „Für mein Recht als Individuum, als Flüchtling und als Anwalt der Menschenrechte, werde ich bis zum Ende kämpfen, um dieses Apartheidgesetz gegen Flüchtlinge abgeschafft zu sehen. Mein Recht auf Bewegungsfreiheit ist unantastbar und recht. Ich werde alles tun, um es zu gewinnen. Wir Flüchtlinge haben das Recht zu leben, wie jeder andere Mensch auch.“

Wir werden eine Kundgebung und Demonstration während und nach der Gerichtsanhörung halten, unabhängig von der Entscheidung. Die Kundgebung beginnt um 9.00 Uhr, die Gerichtsverhandlung um 10.00 Uhr. Der Kampf gegen die Verurteilung von Cornelius ist ein Kampf, alle Flüchtlinge vor diesem harten Gesetz zu schützen. Kommt alle am 17. Januar 2002.

THE VOICE AFRICA FORUM.

Bitte senden sie Faxe, rufen Sie an oder schreiben Sie einen Brief an das Amtsgericht/Ausländerbehörde Eichsfeld, in dem Sie ihre Unterstützung für Herrn Cornlius Yufanyi in seiner Entscheidung, keine Geldstrafe in Verbindung mit der Residenzpflicht zu bezahlen bekunden. Bitte machen Sie auch ihre Unterstützung für die Kampagne des zivilen Ungehorsams gegen dieses Flüchtlingsgesetz deutlich. Fordern Sie bitte auch die Abschaffung dieses Apartheidgestzes, das Flüchtlinge auf bestimmte Areale, meist im Wald, beschränkt. Eine Kopie ihres Protestfaxes/-briefes senden Sie bitte an The VOICE Africa Forum, Göttingen

Gerichtsadresse:
Amtsgericht Worbis, Ohmbergstraße 48, 37339 Worbis .
Tel: 036074/7620 or 762 64, Telefax: 036074/76210
Aktenzeichen : 403 Js 51861/00 (1 Cs)

Ausländerbehördeadresse:
Landratsamt, Ausländerbehörde Eichsfeld
Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606/650-138, Fax: 03606/650-283

Für die Kampagne für das Recht auf Bewegungsfreiheit und für den Prozess von Cornelius werden dringend Spenden benötigt.
Spendenkonto: AK Asyl Göttingen, Stichwort Residenzpflicht
Sparkasse Göttingen, KTO: 1077502, BLZ 26050001


 

05.01.2002
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