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Göteburg/ Europe: Infos zu Göteburg

gipfelinfo 8.1.2002
öffentlicher rundbrief der infogruppe [berlin]
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- Informationen zu den Gerichtsverfahren in Göteborg, Update vom
4 Januar 2002
- Aufruf für Gerechtigkeit nach den Ereignissen in Göteborg!

Gerichtsverfahren nach Göteborg 2001, Update vom 4 Januar 2002
Diese Informationen sind ebenfalls in mehreren Sprachen auf
www.manifest.se/upprop erhältlich. Auf dieser Seite könnt ihr auch
die Petition für Gerechtigkeit nach den Ereignissen von Göteborg
2001 unterschreiben.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN:
Mitte Dezember wurden 22 Verfahren eingestellt. 350 von 379 den
wegen Hvidtfeldska anhängigen Verfahren wurden am 18.
Dezember 2001 eingestellt.
Die nationale Polizeileitung gab bekannt, dass es bis 12.
Dezember 2001 2887 Verfahren im Zusammenhang mit dem EU-
Gipfel in Göteborg gab. In 486 Fällen soll ermittelt worden sein. 107
Personen wurden festgenommen, 59 Personen sind inhaftiert und
38 Urteile wurden gesprochen. Seither gab es ein weiteres Urteil
und eine weitere Festnahme (ein 17jähriger wegen
Sachbeschädigung). Die beiden Personen, die bereits einige
Wochen vor dem Gipfeltreffen festgenommen worden waren, sind
bei den hier aufgeführten Fällen nicht mit aufgeführt. In 479 Fällen
wurden die Ermittlungen eingestellt und es verbleiben noch 7
Personen. Angaben des Generalstaatsanwalts Medelius zufolge
sind weitere 200 Fälle erst im Stadium erster Ermittlungen. Die
Polizei untersucht weiter Videoaufnahmen, um weitere
AktivistInnen zu identifizieren.

Verfahren 01
Angeklagter: S.S. (19jähriger Deutscher)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 6 Monate Gefängnis, Ausweisung und
fünfjähriges Einreiseverbot, Aberkennung diverser Dinge, soll
außerdem 500 Kronen an den Fonds für Opfer von
Gewaltverbrechen zahlen.
Aktenzeichen der Berufungsinstanz: B 3477-01
Urteil der Berufungsinstanz: 1 Jahr 8 Monate Gefängnis,
Einreiseverbot für 10 Jahre (siehe auch Verfahren 19, das
Berufungsgericht legte die Verfahren zusammen). Der Angeklagte
legte Berufung ein, die vom Obersten Gerichtshof abgewiesen
wurde.
Verfahren 02
Angeklagte: (die "7 Dänen"), J.B., C.W.C., R.L.H., L.J., J.M., K.S.,
J.S.
Anklage: Landfriedensbruch
Urteile des Landgerichts: J.B. 6 Monate Gefängnis, C.W.C. 5
Monate Gefängnis, R.L.H. 5 Monate Gefängnis, L.J. 8 Monate
Gefängnis, J.M. 1 Monat geschlossener Jugendarrest, K.S. 8
Monate Gefängnis, J.S. 6 Monate Gefängnis. Alle Angeklagten
wurden freigelassen, bis das Urteil rechtskräftig wird. Alle sollen
500 Kronen an den Fonds für Opfer von Gewaltverbrechen zahlen.
AZ des Berufungsgerichts: B 3516-01
Urteil der Berufungsinstanz: alle Urteile wurden bestätigt. Berufung:
?
Verfahren 03
Angeklagter: A.A. (26jähriger aus Stockholm)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: die Anklage wurde fallengelassen, der
Mann ist freigesprochen
AZ der Berufungsinstanz: B 3527-01
Verfahren 05
Angeklagte: E.H. (19jähriger aus Stockholm), I.A. (19jähriger aus
Dalarna)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 8 Monate Gefängnis für beide. Die
Angeklagten und die Staatsanwaltschaft gingen in die Berufung.
AZ der Berufungsinstanz: B 3564-01
Verfahren 06
Angeklagte: S.B., J.P.J., K.M., J.D.R., S.K.S.
Anklage: Vorbereitung der schweren Körperverletzung und der
schweren Sachbeschädigung in allen Fällen.
Urteil des Landgerichts: Die Anklage wird fallengelassen, die
Angeklagten sind frei. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil
angefochten.
AZ der Berufungsinstanz: B 3613-01
Verfahren 07
Angeklagter: L.A.L. (43jähriger Italiener)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 2 Jahre 6 Monate Gefängnis, Ausweisung
mit 10jährigem Einreiseverbot.
AZ der Berufungsinstanz: B 3475-01
Urteil der Berufungsinstanz: 2 Jahre Gefängnis und Ausweisung
mit 10 Jahren Einreiseverbot.
Der Angeklagte legte Berufung ein, die vom Obersten Gerichtshof
abgelehnt wurde. Der Angeklagte hat mittlerweile vor dem
Europäischen Gerichtshof Berufung eingelegt.
Verfahren 08
Angeklagt: J.E. (20jährige Person aus Nacka)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 2 Jahre 6 Monate Gefängnis
AZ der Berufungsinstanz: B 3492-01
Urteil der Berufungsinstanz: das Urteil des Landgerichts wurde
bestätigt, 2 Jahre 6 Monate.
Die angeklagte Person legte Berufung ein, die vom Obersten
Gerichtshof abgewiesen wurde. Inzwischen ist auch in diesem Fall
eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig.
Verfahren 09
Angeklagter: P.R. (33jähriger Engländer)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 1 Jahr Gefängnis, Ausweisung mit
fünfjährigem Einreiseverbot. Der Angeklagte legte Berufung ein.
AZ der Berufungsinstanz: B 3476-01
Urteil der Berufungsinstanz: das Urteil der Vorinstanz wurde in
vollem Umfang bestätigt. Auch hiergegen legte der Angeklagte
Berufung ein. Der Oberste Gerichtshof lehnte die Berufung ab.
Verfahren 10:
Angeklagter: M.V. (24jähriger aus Malmö)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 1 Jahr Gefängnis, das vom Angeklagten
angefochten wurde.
AZ der Berufungsinstanz: B 3525-01
Verfahren 11
Angeklagt: J.B.B. (24jährigeR DeutscheR)
Anklage: Landfriedensbruch und versuchte schwere
Körperverletzung
Urteil des Landgerichts: 1 Jahr 3 Monate Gefängnis und
Ausweisung mit 10jährigem Einreiseverbot. Die angeklagte Person
sowie die Staatsanwaltschaft gingen in die Berufung.
AZ der Berufungsinstanz: B 3523-01
Urteil der Berufungsinstanz: 2 Jahre Gefängnis und Ausweisung
mit 10jährigem Einreiseverbot.
Dieses Urteil wurde von der angeklagten Person angefochten. Der
Oberste Gerichtshof lehnte die Berufung ab.
Verfahren 12
Angeklagter: N.T.A. (38jähriger aus Göteborg)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 9 Monate Gefängnis
Sowohl der Angeklagte wie die Staatsanwaltschaft legten Berufung
ein.
AZ der Berufungsinstanz: B 3598-01
Verfahren 15
Angeklagter: P.P. (24jähriger Mann aus Norsborg)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: die Anklage wurde fallengelassen,
Freispruch
Die Staatsanwaltschaft legte zunächst Berufung ein, zog diese
später jedoch wieder zurück.
Verfahren 16
Angeklagter: H.H. (25jähriger aus Berlin)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 1 Jahr 2 Monate Gefängnis
AZ der Berufungsinstanz: B 3490-01
Urteil der Berufungsinstanz: Die Anklage wurde fallengelassen,
Freispruch! Die Ausweisungsverfügung wurde aufgehoben.
Verfahren 17
Angeklagt: J.A. (19jährige Person aus Göteborg)
Anklage: Landfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Urteil des Landgerichts: 2 Jahre Gefängnis, Schadenersatz
AZ der Berufungsinstanz: B 3662-01
Urteil der Berufungsinstanz: 1 Jahr 8 Monate Gefängnis.
Berufung: ?
Verfahren 18
Angeklagt: J.P. (25jährige Person aus Angered)
Anklage: Landfriedensbruch (in zwei Fällen) und Diebstahl
Urteil des Landgerichts: 4 Jahre Gefängnis
AZ der Berufungsinstanz: B 3563-01
Urteil der Berufungsinstanz: 2 Jahre 6 Monate Gefängnis. Beim
Urteil lag jedoch beim Gericht kein Konsens vor. Die angeklagte
Person legte Berufung ein.
Verfahren 19
Angeklagt: S.S. (19jährigeR DeutscheR)
Anklage: Landfriedensbruch
Urteil des Landgerichts: 8 Monate Gefängnis, wogegen die
angeklagte Person und die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten
(Anmerkung: angeklagt ist dieselbe Person wie in Verfahren 01,
daher sind die AZ dieselben wie dort genannt).
AZ der Berufungsinstanz: B 3558-01
Urteil der Berufungsinstanz: 1 Jahr 8 Monate Gefängnis,
Ausweisung mit 10jährigem Einreiseverbot. Die angeklagte Person
legte dagegen Berufung ein, die vom Obersten Gerichtshof
abgewiesen wurde.
Verfahren 20 (gegen die sogenannte "Koordinationszentrale")
Angeklagte: P.A.B., L.M.J., B.M.A.L., S.J.N., S.U.N., R.S.E.,
M.H.R.W., H.E.S.
Anklage: Landfriedensbruch bzw. Beihilfe zum Landfriedensbruch
AZ des Landgerichts: B 6678-01
Urteile des Landgerichts: A.B. 3 Jahre 6 Monate Gefängnis, M.J. 3
Jahre, A.L. 4 Jahre, Sa.N. 3 Jahre, St. N. 3 Jahre, R.S. 3 Jahre 6
Monate, M.W. 3 Jahre 6 Monate, H.S. 3 Jahre 6 Monate.
Alle Angeklagten haben Berufung eingelegt. Die Verhandlung vor
der Berufungsinstanz wird an folgendem Terminen stattfinden: 9.,
10., 15., 16. und 17. Januar 2002.
Anmerkung: Dieser Fall betrifft die sogen. "Koordinationszentrale",
die angeblich mehrere Riots koordiniert und gesteuert haben soll.
Verfahren 21:
Angeklagter: H.W. (der von Schüssen getroffene 19jährige)
Anklage: Landfriedensbruch und Gewalt gegen einen
Polizeibeamten
AZ des Landgerichts: 7521-01
Urteil des Landgerichts: 8 Monate Gefängnis. Das Gericht sah das
volle Strafmass bei eineinhalb Jahren, nahm aber aufgrund des
jugendlichen Alters des Angeklagten und der erlittenen
Schussverletzungen eine Reduzierung vor. Außerdem gab es bei
der Urteilsfindung keinen Konsens beim Gericht, der Vorsitzende
wollte ein auf Bewährung ausgesprochenes Strafmass.
Berufung wurde nicht eingelegt.
Verfahren ?
Angeklagter: F.H.A., (17jähriger aus Oerebro)
Anklage: Landfriedensbruch
AZ des Landgerichts: B 12835-01
Urteil des Landgerichts: Bewährungsstrafe sowie 160 Stunden
Sozialdienst.
Berufung: ?

Am 16. Oktober festgenommene Personen:
A.A., 17 Jahre, Göteborg, am 19.10. freigelassen
E.B., 20 Jahre, Stockholm, zunächst inhaftiert, freigelassen
E.H., 19 Jahre, Stockholm, freigelassen
E.S., 20 Jahre, Stockholm, freigelassen
F.G., Alter ?, Stockholm, freigelassen
J.A., Vater von A.A., nach Verhör am 16.10. freigelassen
K.H.H., 22 Jahre, Göteborg, freigelassen
L.J., 18 Jahre, Norrkoeping, freigelassen am 24.10.
M.C., Alter ?, Göteborg, freigelassen
N.D., 21 Jahre, Jönköping, freigelassen
P.H., 23 Jahre, Malmö, freigelassen
R.A., 23 Jahre, Göteborg, AZ B 11039-01
T.R.-A., 29 Jahre, Oslo/Norwegen, Haftbefehl wurde erlassen, AZ
B11168-01
E.L., 18 Jahre, Linköping, freigelassen
J.A., 22 Jahre, Linköping, freigelassen
L.B., 18 Jahre, Linköping, freigelassen
M.A., 19 Jahre, Norrköping, freigelassen
M.P., 21 Jahre, Stockholm, freigelassen
Alle der oben genannten Personen sind mittlerweile wieder frei.
Gegen T.R.-
A., einen 29jährigen Norweger aus Oslo, wurde ein Haftbefehl
erlassen.
In allen oben aufgeführten Fällen (mit der Ausnahme von J.A.)
bleiben die Anklagen wegen Begehens einer Straftat bestehen.
Am 4., 5. und 6.11.2001 wurden festgenommen: 3 Frauen und drei
Männer in Malmö. Alle werden des Landfriedensbruchs
beschuldigt, jeweils eine Frau und ein Mann auch der Vorbereitung
von Straftaten. Zwei dieser sechs Personen wurden ebenfalls in
Genua festgenommen. Alle Personen werden wegen
Landfriedensbruch angeklagt werden. Mindestens zwei von ihnen
befinden sich in Haft.
Am 06.11.2001 wurden 6 Personen aus Backa und Göteborg
festgenommen.
Ihnen wird Landfriedensbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung
vorgeworfen. Alle sind wieder auf freiem Fuß, einer von ihnen steht
nicht mehr unter Verdacht, gegen die anderen wird Anklage
erhoben.
Verfahren: am 6.11.2001
Angeklagter: ein 24jähriger aus Värmland, wegen
Landfriedensbruch (Zeitungsberichte vom 17. Juni)
Verfahren: am 6.11.2001
Angeklagter: ein 23jähriger aus Dänemark und eine 20jährige aus
Malmö, wegen Diebstahls aus einem Polizeifahrzeug am 14. Juni
auf der Avenyn.
Information vom 15.11.2001: ein 20jähriger Holländer wurde wegen
schwerer Körperverletzung festgenommen.
Information vom 5.12.2001: gegen eine 16 Jahre alte Person aus
Göteborg wird wegen Landfriedensbruch während der Reclaim-The-
Streets-Party am 15.6.2001 ermittelt.
Verfahren 17.12.:
ein 20jähriger aus Solna, gegen den wegen Landfriedensbruch,
versuchter Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeibeamte,
Waffen- und Drogenbesitz (Götaplatz, Avenyn) ermittelt wurde.
Weitere Verfahren: gegen einen 17jährigen aus Göteborg, vor
Weihnachten, wegen Sachbeschädigung (es könnte sich hier um
dieselbe Person handeln, die oben bereits als 16jährig erwähnt
wurde).
Die Verfahren 4, 13 und 14 wurden von der Liste gestrichen, da sie
nicht gegen DemonstrantInnen laufen.
Anmerkung: einige Aktenzeichen etc. für die Fälle aus dem
Dezember fehl en. Wir werden diese Informationen so schnell wie
möglich weitergeben.

ADRESSEN:
Haektet Göteborg (Gefängnis), Box 216, 401 23 Göteborg, Sverige
Tel. +46 -31 20 00
Göteborger Landgericht: Besuche:Rådhuset, Gustav Adolfs Torg.
Tel. +46 -31 -701 10 00, dort nach der Verbindung mit der
Abteilung Kriminalfälle fragen
Berufungsinstanz: Hovraetten i Vaestra Goetaland, Besuche:
Packhusplatsen, Göteborg Tel. +46 -31 -701 22 00, dort nach der
Verbindung mit der Abteilung Kriminalfälle fragen
Die Soligruppe ist unter folgender e-mail zu erreichen:
 solidaritetsgruppen@hotmail.com Tel. 0733 -16 42 96
Geldüberweisungen an die Festgenommenen und Inhaftierten
schickt bitte an:
Nisse Laetts Minnesfond (ein Fonds), Postal giro or Bank Service:
00506 Stockholm, Schweden, Swiftcode: pgsisess 276 02 - 2 Bitte
mit dem Vermerk: "Solidaritetsgruppen" auf dem
Überweisungsträger bzw. Einzahlungsschein.
[Gerd P,  gerd__p@hotmail.com, Mitglied von Foeraeldrar 2001, ein
nach den Auseinandersetzungen von Göteborg 2001 gegründetes
Netzwerk  http://members01.chello.se/maeglin/ (nur in Schwedisch,
aber ihr könnt gerne auf Englisch Kontakt mit uns aufnehmen)]

AUFRUF FÜR GERECHTIGKEIT NACH DEN EREIGNISSEN IN
GÖTEBORG!
Wir, die UnterzeichnerInnen dieses Aufrufes, sind sehr besorgt
wegen des juristischen Nachspiels der Ereignisse während des EU-
Gipfeltreffens in Göteborg im Juni 2001.
Wir haben festgestellt, dass
- 50 BürgerInnen im Zusammenhang mit den Ereignissen in
Göteborg angeklagt wurden oder in Gefahr sind angeklagt zu
werden. Weitere 450 sind identifizierte Verdächtige, bei denen
noch Ermittlungen folgen.
- Gleichzeitig hat keine der über 100 Anzeigen wegen
Polizeibrutalität dazu geführt, dass beschleunigt ermittelt wird. Wir
wissen, dass nur ein Viertel aller Personen, die nach den
Zusammenstössen in Göteborg in medizinischer Behandlung
waren, Polizeibeamte waren. Wir fragen uns, ob diese Zahlen in
Proportion zu den tatsächlichen Begebenheiten stehen.
Die Inhaftierungszeit vieler beschuldigter junger Personen war - im
Gegensatz zum Inhalt des Gesetzes - unverhältnismäßig lang (ein
bis drei Monate). Die Inhaftierten wurden in der Regel in Einzelhaft
gehalten. Die Strafen für Ausschreitungen haben sich plötzlich
verzehnfacht und mehr. Gegenwärtig wurden 30 junge
DemonstrantInnen wegen Ausschreitungen in Göteborg verurteilt. In
der Vergangenheit wurden hier Strafen ausgesprochen, die sich im
Rahmen von Arbeitsauflagen, Bewährungsstrafe oder ein paar
Monaten Gefängnis bewegten. Die durchschnittliche Strafe für die
Ereignisse in Göteborg liegt jedoch bei einem Jahr und neun
Monaten. So wurden z.B. vier Teenager zu Strafen zwischen zwei
und drei Jahren verurteilt. In Berufungsverhandlungen wurden diese
härteren Urteile bestätigt.
- In mehreren Fällen wurden Angeklagte mit ähnlichen Anklagen
und identischen Auswirkungen kollektiv verurteilt (bis zu acht
Personen mit bis zu vier Jahren Haft). Alle wurden angeklagt, ohne
dass ihre individuellen Verfehlungen dokumentiert waren oder
nachgewiesen wurden. Dieser Mangel an individuellen Nachweisen
zeigt beispielhaft, dass es keine Gerechtigkeit gibt.
- Die Staatsanwälte haben jede Möglichkeit genutzt, die
Angeklagten mit politischen Aktivitäten und Organisationen in
Verbindung zu bringen und dabei die gesamte Bandbreite von
tatsächlicher Mitgliedschaft bis zum angeblichen
Sympathisantentum genutzt.
- Viele ZeugInnen, die für Angeklagte hätten aussagen können,
haben es vorgezogen, nicht auszusagen, weil sie Angst hatten,
selbst angeklagt zu werden und eine ähnlich erniedrigende
Behandlung von der Polizei und von seiten der Justiz zu erfahren.
- Von ZeugInnen aufgenommenes Film- und Fotomaterial wurde von
der Polizei beschlagnahmt und ist dann - Aussagen derselben
Polizei zufolge - verloren gegangen und kann daher nicht als
Beweismaterial verwendet werden. Als Strafverteidiger beantragten,
das von der Polizei an bestimmten Orten und zu bestimmten
Zeiten selbst erstellte Material als Beweis einzubringen, beschied
die Polizei sie, das solches Material nicht existiert. Gleichzeitig ist
aber die Staatsanwaltschaft in der Lage, solches Filmmaterial in
anderen Fällen vorzulegen.
- Während mehrerer Verfahren durfte die Staatsanwaltschaft einen
emotionsgeladenen Film von den Szenen der schlimmsten
Ausschreitungen als Beweismittel einsetzen, selbst wenn die
Angeklagten in diesen Fällen überhaupt nicht in der Nähe der im
Film gezeigten Ereignisse waren.
- Die Staatsanwaltschaft hat in mindestens einem Verfahren einen
Film als Beweis eingesetzt, dessen Soundtrack manipuliert war.
Nachforschungen zum Ursprung dieses Films haben ergeben, dass
die Manipulation während der Zeit vorgenommen wurde, in der der
Film entweder von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft
bearbeitet wurde.
- Weitere Angeklagte haben unabhängig voneinander ebenfalls
ausgesagt, dass die Beweismittel gegen sie gefälscht wurden.
- Die Staatsanwaltschaft hat den Polizeiüberfall auf die
Schillerschule, bei dem kartenspielende und schlagende
Jugendliche auf den Schulhof geschleift und die fünf Stunden
Polizeigewahrsam für einen friedlichen Protest in Jaerntorget als
"gewalttätige Ausschreitungen" kategorisiert. Diese Einordnung
führt dazu, dass mögliche ZeugInnen oder Personen, die
Beschwerde einlegen wollen, nun Anklagen wegen Teilnahme an
diesen "gewalttätigen Ausschreitungen" riskieren.
- Während des EU-Gipfels in Göteborg wurde kein Versuch
unternommen, das Treffen mit gewalttätigen Mitteln zu sprengen
oder zu stoppen. In allen Dokumenten, von den Anklageschriften
der Staatsanwaltschaft bis hin zu den Urteilsbegründungen, ist
davon die Rede, dass die Angeklagten versucht haben sollen, den
demokratischen Prozess zu stören, indem sie den EU- Gipfel
sprengen. Dies entbehrt jeglicher Tatsache.
- Weder bei den Angeklagten noch bei den anderen 30.000-40.000
schwedischen und ausländischen TeilnehmerInnen, die vom 14.-16.
Juni 2001 in Göteborg ihre Meinung zum Ausdruck brachten,
wurden Feuerwaffen oder Explosivstoffe gefunden
- Der Oberste Gerichtshof hat bisher keine Berufung gegen
irgendeinen der Prozesse zu den Ereignissen in Göteborg
verhandelt.

Wir stellen folgende Forderungen:
- Wegen der mutmaßlichen Manipulation von Beweisen durch die
Staatsanwaltschaft muss mit höchster Dringlichkeit ermittelt
werden.
- Der Oberste Gerichtshof muss die Berufungen in mehreren Fällen
verhandeln; hierbei muss besonders die Angemessenheit der
verhaengten Strafen geprueft werden.
- Sollten Beweise dafür gefunden werden, dass Beweismittel
manipuliert wurden und/oder der Oberste Gerichtshof befinden,
dass unverhältnismäßig scharfe Urteile verhängt wurden, müssen
alle wegen der Ereignisse in Göteborg durchgeführten Verfahren
von Berufungsinstanzen neu verhandelt werden.
Wir verlangen außerdem:
Alle gegen die Polizei vorgebrachten Beschwerden und
Beschuldigungen müssen von einer besonderen, unabhängigen
Kommission untersucht werden. Sollte die Einsetzung einer
solchen Kommission der Änderung bestehender Gesetze bedürfen,
empfehlen wir, dass entsprechende Änderungen erlassen werden.
- Das gesamte Filmmaterial der Polizei muss den Strafverteidigern
zugänglich gemacht werden.
- Die Fälle der Angeklagten müssen einzeln verhandeln und
beurteilt werden.
- Die Staatsanwaltschaft muss die Einordnung der Ereignisse in
der Schillerschule und in Jaerntorget am 16. Juni als "gewalttätige
Ausschreitungen" rückgängig machen.
- Die Meinungsfreiheit jedeR BürgerIn muss respektiert werden und
politische Meinungen dürfen vor Gericht nicht als Beweismittel
gegen die Angeklagten verwendet werden.
- Die Gerichtsverfahren müssen vor unabhängigen Gerichten und in
neutralen Städten durchgeführt werden, was bedeutet, vor
Gerichten, die weit entfernt von Göteborg liegen.
Wir bitten alle BürgerInnen und Organisationen dringend,
unabhängig von ihren politischen Einstellungen, diesen Aufruf zur
Verteidigung der Gerechtigkeit zu unterstützen

Name Ort Land
Senden Sie diese Angaben bitte an:
e-mail:  erik.wijk@odata.se
Eine Webseite unter der Adresse: http:// www.manifest.se/upprop
ist in Konstruktion.
[ erik.wijk@odata.se, http:// www.manifest.se/upprop]

Infogruppe Berlin
Die Berliner Gipfelsoli-Infogruppe ist hervorgegangen aus der
Infogruppe der Genuagefangenen. Wir sind unter
 genua.presse@uni.de zu erreichen. Wir haben einen Email-
Verteiler angelegt, über den aktuelle Nachrichten zu Göteborg und
Genua (und andere Aktivitäten wie z.B. die Mobilisierung nach
Brüssel oder München) verschickt werden. Die AutorInnen der
Beiträge, so sie nicht von uns verfasst sind, sind mit eckigen
Klammern versehen.
Wenn ihr in den Verteiler aufgenommen (oder gelöscht) werden
wollt, schickt einfach eine Mail.


 

08.01.2002
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