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Berlin: 53. Prozesstag: Stellungnahme Rudolf Schindlers demontiert Kronzeugen/ Rudolf und Sabine entlassen

53. Prozesstag: Stellungnahme Rudolf Schindlers demontiert Kronzeugen

Der heutige 53. Verhandlungstag begann mit einstündiger Verspätung und einer Einlassung des Angeklagten Rudolf Schindler zu den gegen ihn und seine Ehefrau, Sabine Eckle, erhobenen Vorwürfen durch den Kronzeugen Tarek Mousli.
Wie im bisherigen Prozessverlauf, so machte auch diese, unter den Angeklagten und RechtsanwältInnen nicht unumstrittene Einlassung deutlich, dass der Kronzeuge Mousli allenfalls als Meister der Lüge, nicht jedoch als Beitrag zur Wahrheitsfindung in diesem Verfahren betrachtet werden kann.
Schindler, der seine Erklärung von seinem Rechtsanwalt, Hans Wolfgang Euler, verlesen ließ, konnte sowohl Behauptungen Mouslis zur angeblichen Struktur der "Revolutionären Zellen" in Berlin entkräften, als auch zu den Tatkomplexen der Beinschüsse auf Harald Hollenberg und Günter Korbmacher sowie zum Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber (ZSA) wesentliche Richtigstellungen der Behauptungen von Mousli darstellen und belegen. Deutlich wurde vor allem, dass Mousli keinesfalls wegen seiner angeblich unscheinbaren Mitläuferläuferrolle, sondern vielmehr wegen seiner "stupiden Härte", so Schindler, aufgefallen ist.
Warum sich die Bundesanwaltschaft (BAW) dieser Auffassung anschliessen konnte, Schindler sage hier die Wahrheit, gleichwohl aber, wie Bundesrichter Volker Bruns, behauptete, daran festhielt, ihr Kronzeuge Tarek Mousli sei glaubwürdig, wird in den weiteren Prozesstagen zu klären sein.
Jedenfalls wurde bereits seit November 2001 durch die Verteidigung Schindlers mit der BAW und dem Kammergericht darüber beraten, wie eine etwaige Einlassung zu würdigen sei. Am heutigen Prozesstage wurde folgende Vereinbarung bekannt gemacht:


Rudolf Schindler wird keine Strafe über das Maß von drei Jahren und neun Monaten hinaus enthalten, und erhält ab sofort Haftverschonung, eine etwaige Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, so dass Schindler nicht wieder ins Gefängnis muss.
Die Verteidigung Sabine Eckles schloss sich namens ihrer Mandantin der Einlassung Schindlers an. Beide werden aus der U-Haft entlassen.


Die Beweisaufnahme im Verfahren ist damit jedoch nicht abgeschlossen. So wird u.a. am kommenden Prozesstag der Kronzeuge Mousli zu den Richtigstellungen von Rudolf Schindler befragt werden.
Da gerichts- (und uns) bekannt ist, dass Mousli regelmäßiger Gast dieser Homepage ist, wir aber dem Kronzeugen keine Gelegenheit geben wollen, sich detailliert auf die Richtigstellungen Schindlers vorbereiten zu können - das also, wenn, bitte schön, die BAW schon selbst besorgen soll und wohl auch wird - werden wir einen detaillierten Bericht und die vollständige Dokumentation der Einlassung erst in der kommenden Woche an dieser Stelle veröffentlichen.
Die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, den die Verteidigung von Harald Glöde stellte, weil das Kammergericht es unterlassen hat, die Verteidigung über die seit Ende November laufenden Gespräche zu informieren, was aber zu dessen Verpflichtungen gehöre, wird erst in der kommenden Woche getroffen.

Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 24. Januar 2002 um 9.15 Uhr fortgesetzt. Aus oben genannten Gründen verzichten wir heute auf einen ausführlichen Bericht.

 

18.01.2002
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