Spanien: Spanischer Staat setzt Illegalisierten Frist
Das Innenministerium des spanischen Staates setzt 200.000 Illegalisierten eine Frist von 15 Tagen, um das Land zu verlassen. Dies ist das Ergebnis der letzten 4 Sonderverordnungen, die vom spanischen Staat unter dem Vorwand erlassen wurden, die Situation der illegalisierten EinwanderInnen zu verbessern.Es wird geschätzt, daß bis zu 400.000 MigrantInnen ohne sichere Papiere ausgewiesen werden.
MigrantInnen"ohne Papiere" , die auf Grundlage einer dieser Verordnungen, welche im Zeitraum 2000-2001 verabschiedet wurden, eine Aufenthalterlaubnis beantragt haben und bisher keinen legalen Status erhielten, wurden in den letzten Tagen angeschrieben und aufgefordert, den spanischen Staat innerhalb von 15 Tagen zu verlassen. Bisher haben zwischen 200.000 und 280.000 MigrantInnen dieses Schreiben erhalten, aber es wird geschätzt, daß die Zahl bis auf 400.000 Personen ansteigen wird. In dem Papier wird ausdrücklich betont, daß auch im Falle eines inzwischen legalisierten Arbeitsverhältnisses sich die Ausweisung nicht abwenden lasse.
Der Staat kündigt gegenüber der Öffentlichkeit an, keinen der betreffenden Menschen zu verfolgen. Man muss aber bedenken, daß die Ausländerbehörde durch die zuvor erfolgte Legalisierungskampagne über die Daten aller
Menschen verfügt, die einen Antrag auf Legalisierung gestellt haben.
Nach den Daten des Migrationsreferats der Regierung haben 324.882 von 615.000 "totalen Illegalen" im Zeitraum von März 2000 bis Dezember 2001 eine Aufenthalterlaubnis erhalten. Andererseits wurde 280.445 "illegalen Pendlern", bzw. Menschen, die seit Ewigkeiten einen ungeklärten Aufenthaltsstatus innehaben, trotz der sogenannten "Verwurzelungskampagne" eine Zustimmung ihres Antrags auf Legalisierung verweigert.
Nach Schätzungen der Comisión Española de Ayuda al Refugiado (Kommission zur Unterstützung des Flüchtlinges) gibt es zur Zeit etwa 400.000 Menschen ohne gültige Papiere in Spanien.
Die Regierung hat die Ausländerbehörden angewiesen, AusländerInnen, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, abzulehnen, auch wenn über einen Arbeitsvertrag verfügen. Sie begründet dieses Vorgehen damit, daß für das Jahr 2002 schon ein Kontingent von 32.100 Arbeitsplätzen für in ihren Herkunftsländern angeworbene ArbeitsmigrantInnen auf Zeit bestimmt wurde.
Diejenigen, die davon "begünstigt" werden, sind Menschen aus Ländern, mit denen der spanische Staat schon ein Migrationsabkommen geschlossen hat, nämlich Ecuador, Kolumbien, die Dominikanische Republik, Rumänien und u. U. auch Marrokko.Die Aufforderung , das Land zu verlassen, bedeutet für die Betroffenen keine Verpflichtung dies zu tun, es handelt sich dabei allerdings sehr wohl um eine Warnung, daß innerhalb von zwei Wochen eine Abschiebungsakte angelegt wird. In Folge einer Abschiebung müßte die illegalisierte Person drei Jahre fern von Spanien bleiben, und hätte keinen Anspruch darauf, sich für eines der staatlichen Kontingente für Migration zu bewerben.
Die Betroffenen können gegen den jetztigen Bescheid zwar Widerspruch einlegen, wird dieser jedoch abgewiesen, erfolgt die Abschiebung.
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