Berlin: 59. Prozesstag: Klare Worte zur Haftfrage
59. Prozesstag: Klare Worte zur Haftfrage
Der 59. Verhandlungstag begann mit klaren Worten. Einerseits begrüßte die Vorsitzende Richterin Hennig den Zeugenbeistand des Kronzeugen zu Beginn der Hauptverhandlung als Nebenklagevertreter - ein weiterer Fauxpas ihrerseits, der aber die Situation vor Gericht treffend beschreibt. Andererseits stellten die Verteidigerinnen von Harald G. einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Hennig sowie die Richter Hanschke, Alban, Genthe und Lechner. Grund war die wiederholte Ablehnung auf Haftverschonung von seiten des Gerichts, da ein erhärteter Tatverdacht bestünde.
Die fortbestehende U-Haft von Harald G. könne nur als Aussageerpressung verstanden werden, so Rechtsanwältin Studzinsky, wobei das Recht des Angeklagten auf Aussageverweigerung missachtet würde.
Nicht nachvollziehbar sei, dass der Senat die Einlassungen von Rudolf Sch. und Axel H. lediglich in den Punkten, in denen sie sich selbst belasteten, für glaubwürdig halte, ansonsten aber davon ausgehe, dass sie "die im Ermittlungsverfahren und in der laufenden Hauptverhandlung gemachten Angaben des Kronzeugen bestätigt(en)" (O-Ton Senat).
Die übrigen Verteidiger, außer Rechtsanwalt Euler, schlossen sich diesem Antrag zwar nicht an, verurteilen aber in einer gemeinsamen Erklärung die Verfahrensweise des Gerichts massiv.
Weiter ging es mit der Befragung des Kronzeugen zum Thema Sprengstoffübergabe und Einbruch in seinem Keller 1995, bei dem der Sprengstoff von Dritten gestohlen worden sei. Im Anschluss daran wurde der Zeuge Daniel S. (26 J.) gehört, der damals mit einem Freund in den Keller in der Schönhauser Alle eingebrochen war.
Die Hauptverhandlung wird am 8. März um 9.15 Uhr fortgesetzt.
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