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Freiburg: Asylantrag von Radio Dreyeckland Redakteur abgelehnt

Mehmet Dogan, Moderator der Sendung "Denge Kurdistan"
bei Radio Dreyeckland erhält kein Asyl in Deutschland und soll mit
seiner Familie abgeschoben werden.

Radio Dreyeckland protestiert entschieden gegen die Entscheidung des
Freiburger Verwaltungsgerichts, unserem Redakteur und Moderator Mehmet
Dogan und seiner Familie kein Recht auf Asyl in der BRD zu gewähren.
Seit RDL-Redakteur Stefan Waldberg 1992 vierzehn Monate in türkischen
Gefängnissen inhaftiert war und nur aufgrund der internationalen
Protesten freikam, ist Radio Dreyeckland in der Türkei ein Begriff für
kritische Berichterstattung gerade auch hinsichtlich der Kurdenfrage.
Mehmet Dogan ist bei Radio Dreyeckland seit drei Jahren mit
Informationen aus der Türkei, insbesondere über die
Menschenrechtsverletzungen im kurdischen Gebiet, auf Sendung. Seine
redaktionelle Arbeit und politischen Tätigkeiten sind der türkischen
Botschaft und dem türkischen Geheimdienst bekannt, und es ist sehr zu
befürchten, dass er unmittelbar nach Betreten türkischen Bodens erneut
verhaftet wird.
Neben seiner Tätigkeit als Redakteur gehört Mehmet Dogan seit Jahren dem
Vorstand des Mesopotamischen Kulturvereins an, der seitens türkischer
Behörden verdächtigt wird, die kurdische Arbeiterpartei PKK zu
unterstützen. Seine exilpolitischen Aktivitäten stellen für ihn, seine
Frau Senem und die drei kleinen Kinder ein hohes Gefährdungspotenzial in
der Türkei dar.
Vor der Flucht aus der Türkei setzte sich Mehmet Dogan während einer
Wahlkampagne für die kurdische HADEP-Partei und für eine friedliche
Lösung der kurdischen Frage ein. Auch deshalb wurden Mehmet Dogan und
seine Frau Senem seitens der türkischen Behörden massiv bedroht und
mehrmals inhaftiert und mißhandelt. Mehmet Dogan und seine Familie sahen
sich daher gezwungen, die Türkei zu verlassen. Zumal auch andere
HADEP-Aktivisten in der Türkei inhaftiert oder entführt werden, ohne daß
anschließend über ihren Verbleib etwas bekannt wird.
Es gibt mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts, die in vergleichbaren
Fällen zugunsten der Asylsuchenden entschieden. In diesen Urteilen wurde
festgehalten, dass die Asylbewerber, die in diesem Ausmaß exilpolitisch
tätig sind und politische Sendungen in Radio Dreyeckland moderieren,
"mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" in der Türkei gefährdet sind.
Diese Urteile wurden sowohl vom Verwaltungsgericht Freiburg als auch
Verwaltungsgerichtshof Mannheim nicht berücksichtigt bzw. falsch
interpretiert.
Mehmet Dogan stellt für sich und seine Familie Anfang März einen
Asylfolgeantrag in der Hoffnung, daß zumindest seine weiteren
fortgesetzten politischen Aktivitäten, sowie seine kontinuierliche
journalistische Arbeit für Radio Dreyeckland hinreichend berücksichtigt
werden.

Die gesamten MitarbeiterInnen von Radio Dreyeckland wenden sich
entschieden gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, welches
unseren Redakteur Mehmet Dogan und seine Familie leichtfertig einer
bestehenden Lebensgefahr aussetzt, unter Mißachtung der Tatsache, daß in
der Türkei kritische Äußerungen vor allem hinsichtlich der "Kurdenfrage"
auf das Äußerste verfolgt werden.

Mehmet Dogan und seine Familie müssen den Schutz des Asyls und ein Recht
auf ein ungefährdetes Leben in der BRD erhalten!

Radio Dreyeckland Freiburg

 

13.03.2002
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