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Soligruppe Hamburg: Hamburg: 129/129a Verfahren

129/129a Verfahren in Hamburg

Aktionen wegen Asylbewerberleistungsgesetz gegen SPAR -
Handelsgesellschaft und Busunternehmer Schönherr, der Faschisten
transportiert

2 Männer aus dem ehemaligen Radikal-Verfahren vom 13.6.95 beschuldigt

Im August 1997 brannten mehrere LKW eines SPAR-Logistik-Center
Mittenwalde (südlich von Berlin). Außerdem wurden 153 Reifen zerstochen
und 24 Frontscheiben beschädigt.
Politischer Hintergrund: SPAR geniesst seit der Änderung des
Asylbewerberleistungsgesetzes im Juli 1997 das Verkaufsmonopol für Waren
an Asylsuchende. Sie können nur mit Lebensmittelgutscheinen und nur bei
SPAR einkaufen. Natürlich viel teurer als anderswo.
Ein ähnlicher Anschlag wird im März 1998 gegen ein SPAR Logistik-Center
in Schenefeld bei Hamburg durchgeführt, zeitgleich gehen in
Hamburg-Blankenese Scheiben des Herrn Dotterweich, Leiter des Centers in
Schenefeld zu Bruch und Farbe wird angebracht.

Im Kontext der Wehrmachtsausstellung brennen in HH-Schenefeld im Mai
1999 LKW des Busunternehmers Schönherr, der Faschos transportiert.

Was wir heute wissen:
1. zu SPAR-Mittenwalde
Gegen Ralf M. wurde seit mindestens März 2000 wegen des Anschlags in
Mittenwalde ermittelt. Das Verfahren wurde als §129-Verfahren
(Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) gegen eine Frau aus
Berlin und ihn geführt.
Bereits im Juni 1998 wurde die Wohnung der Beschuldigten Frau durchsucht
und sie wurde ED-behandelt. Im Januar 2001 wurde ihr per BGH-Beschluss
eine Speichelprobe entnommen, um eine DNA-Analyse durchzuführen. Hierbei
stellte sich heraus, dass eine Speichel-Spur vom Bekennerschreiben, die
gegebenenfalls als Indiz hätte herhalten sollen, doch keine DNA-fähigen
Informationen ergab (Siehe auch Interim 519 vom 8.2.2001).
Ralf M. tauchte im März 2000 in den Ermittlungen erstmalig auf.
Augenzeugen wollten Personen beim Ausspähen des Anschlagsobjekts gesehen
und auf ihnen vorgelegten Lichtbildern wiedererkannt haben. Unter
anderem wurde ihnen ein Lichtbild von Ralf M. vorgelegt, dass dem LKA
Brandenburg vom LKA Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt wurde,
nachdem die Ermittlungen im Berliner Raum keine "brauchbaren" männlichen
Beschuldigten hervorgebracht hatten.
Am 20.02.2002 wurde dieses Ermittlungsverfahren gegen Ralf M. "mangels
Tatnachweises eingestellt."

2. zu den Schenefelder Anschlägen
Hintergrund für die Einführung von Ralf M. in das Verfahren zu
SPAR-Mittenwalde waren offenbar die Ermittlungen zu den Schenefelder
Anschlägen. Seit mindestens Februar 2000 wird deshalb nämlich gegen die
beiden Hamburger Ralf M. und Andeas E. nach §129a (Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung) ermittelt. Dieser Tage flogen ihnen
Briefe der Generalbundesanwaltschaft (BAW) ins Haus, aus denen
hervorgeht, dass ihre Telefone (u.a. ein Arbeitgeberanschluss) ein Jahr
lang abgehört wurden.

Ansatzpunkte und Umfang dieser Ermittlungen sind bisher nicht bekannt.
Für die Einsicht der Akten verlangt die BAW von den AnwältInnen die
Unterschrift unter eine "Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung einer
Verschlusssache". Grund für dieses unübliche Vorgehen sollen Teile der
Akte sein, in denen "amtlich geheim gehaltene Angelegenheiten"
ausgeführt sind.

Es ist also davon auszugehen, dass gegen weitere Personen ermittelt wird
(allein schon um eine notwendige dritte Person zur Vereinigung zu
finden) und dass in diesem Zusammenhang auch weiterhin Observationen,
Telefonüberwachungen und vielleicht auch Durchsuchungen stattfinden.

Anna und Arthur halten das Maul!!!

Wir melden uns, wenn es was Neues gibt.

Soligruppe Hamburg
c/o Infoladen Schwarzmarkt, Kleiner Schäferkamp 46, 20357 Hamburg

März 2002

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14.03.2002
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