65. Prozesstag: Mousli erst einmal am Ende / BAW droht mit Ausweitung der Anklage
Bevor es dazu kam, musste sich Mousli allerdings noch einmal den kritischen Fragen der Verteidigung stellen. Dabei ging es erneut um seine widersprüchlichen Aussagen zum angeblichen RZ-Waffen- und Sprengstoffdepot im Berliner MehringHof. Gegenstand der Befragung waren aber auch seine Kontakte zu palästinensischen Gruppen, hier vor allem der PFLP, und der Anschlag auf das "Maison de France" durch die so genannte Carlos-Gruppe in Berlin 1983.
Mit zusammen vier Beweisanträgen läutete die Verteidigung im Anschluss daran stilgemäß den nun beginnenden Prozessabschnitt ein. Mittels Gutachten, Zeugenvernehmungen und Verlesungen von Teilen der polizeilichen Vernehmungsprotokolle Mouslis sollen den zahlreichen und massiven Widersprüchen und Ungereimtheiten in den Aussagen des Kronzeugen zum Anschlag auf die Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber 1986 und dem angeblichen RZ-Depot im MehringHof beigekommen werden.
Die BAW ihrerseits nahm heute zu zwei bereits gestellten Beweisanträgen der Verteidigung Stellung: Den Antrag zur Untersuchung eines Klebebandes lehnte sie ab, den Antrag, ein Gutachten über die Grundwasserstände unter dem MehringHof einzuholen, nicht.
Um ja keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen, schoben die Sitzungsvertreter des Generalbundesanwaltes allerdings noch schnell einen "rechtlichen Hinweis" nach: Die in der Hauptverhandlung zu Tage getretenen Erkenntnisse ließen ihrer Ansicht nach eine Ausweitung der Anklage gegen Sabine E. und Matthias B. nach § 129b Abs. 2 in Frage kommen. Mit anderen Worten: Die BAW schafft die juristische Voraussetzung, um gegebenenfalls die beiden als "Rädelsführer" anklagen und aburteilen zu können.
Wegen der kommenden Feiertage wird die Hauptverhandlung erst am 8. April mit einem der inzwischen bekannten "Zwischentermine" fortgesetzt. Beginn ist um 8.30 Uhr. Erfahrungsgemäß ist nicht mit einem längeren Verhandlungstag zu rechnen.
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