Berlin: 101. Prozesstag: Archimedes’ Prinzip und Wallentas Campingmatratze
101. Prozesstag: Archimedes’ Prinzip und Wallentas Campingmatratze
Ein Zeuge und zwei Sachverständige führten das bisherige Verfahren einem ersten Höhepunkt entgegen. Denn nach unzähligen Verhandlungstagen zum Thema Sprengstoffpaket im Seegraben konnte heute im Grunde der Nachweis geführt werden, dass der Kronzeuge Tarek Mousli die Geschichte mit dem in einem Wassergraben bei Buch/Berlin versenkten Plastikbeutel mit 24 Stangen des Sprengstoffs Gelamon 40 über weite Strecken erlogen hat.
Zunächst lauschten die Prozessbeteiligten interessiert den Ausführungen des Finders des besagten Sprengstoffpakets, eines jungen Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS), der mit seinem rund 30-köpfigen Einsatzzug im Jahr 1999 bis zu den Knien im Schlamm des abgelassenen Seegrabens watete und dabei den blauen Plastiksack besagten Inhalts mit einer Mistforke zutage förderte.
Die beiden Sachverständigen, zum einen ein BKA-Mann, zum anderen ein emeritierter Physikprofessor der TU Berlin, lieferten im Gerichtssaal (u.a. unter Zuhilfenahme der ehrwürdigen Prinzipien des Archimedes) den Nachweis, dass das Paket, wenn es nur annähernd den Abmessungen, dem Gewicht und dem Volumen entsprochen hat, welche dokumentiert sind, nicht im Graben versunken sein kann. Da die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen nun vollends beim Teufel zu sein scheint, kochten die Emotionen im Gerichtssaal hoch. Bundesanwaltschaft und Richter Alban loteten mit absurden Theorien über das Sprengstoffpaket die Knetbarkeit der Wahrheit aus: Bundesanwalt Wallenta (der das Sprengstoffpaket mit seinen Outdoor-Erfahrungen beim Zusammenrollen seiner Isomatte in Beziehung zu setzen sich anschickte) und Alban versuchten die Ergebnisse der Sachverständigen ins Wanken zu bringen, indem sie - wegen der formbaren Konsistenz des Gesteinssprengstoffes Gelamon 40 - entgegen der wahrhaftigen Beschaffenheit der Fundstücke davon ausgehen wollten, dass die 24 Stangen beim Verpacken derart zusammengedrückt worden sein könnten, dass ihr Volumen so verkleinert gewesen sei, dass das Paket doch versunken sein könnte. Ein hitziger, lauter Wortwechsel über diese haltlosen Spekulationen zwischen RAin Lunnebach und Matthias B. auf der einen Seiten und auf der anderen Seite den Richtern Alban und Hantschke, der Borgmann „geiferndes Geschrei“ vorwarf, mündete in einen Befangenheitsantrag gegen letztere.
Obwohl der Prozess eigentlich nach diesem Beweis beendet werden könnte, wird er am morgigen Freitag, 25. Oktober, um 9.15 wie gewohnt und zum selben Thema fortgesetzt.
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