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Italien: Einschränkung von Reise-, Demonstrations- und Meinungsfreiheit Kollateralschäden des "Anti-Terror-Krieges"

Italien: Mit schwarzen Listen und Einreiseverboten an italienischen Grenzen
werden Menschen daran gehindert, ihren Protest gegen Krieg, Ausbeutung und
Unterdrückung beim Europäischen Sozialforum (ESF) in Florenz auf die Straße
zu tragen.
Über 1600 Menschen wird die Einreise verwehrt, einige davon werden an der
Grenze verhaftet oder abgeschoben. Ihnen wird - unter dem Vorwand der
"Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" - das Recht auf
Ausübung des demokratisch legitimen Protestes entzogen.

Von Genua nach Florenz
In den letzten Monaten hatte sich - unter anderem durch
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen - herausgestellt, dass die "Gefährdung
der demokratischen Ordnung" während des G-8-Gipfels in Genua im Jahre 2001
von Polizei und staatlichen Organen ausging. Bei vielen der während des
Gipfels Inhaftierten konnten Misshandlungen und teilweise schwere
Verletzungen nachgewiesen werden. Trotz dieser Erkenntnisse machten der
italienische Staat und die Medien auch gegen das ESF Stimmung - mit dem
Ziel, den Protest als „terroristisch“ zu diskreditieren und die potenziell
daran Teilnehmenden abzuschrecken.

Das Schengener Informationssystem (SIS)
Im Rahmen des Schengener Informationssystems (SIS) sammeln die europäischen
Staaten Daten von Personen, die sich gegen die herrschende Politik stellen,
ohne dass diese jemals strafrechtlich belangt würden. Dass es dabei
letztendlich um die Verhinderung von Meinungsfreiheit geht, zeigen besonders
deutlich all jene Fälle, bei denen Menschen auf Grund ihrer
Meinungsäußerungen zu den Vorfällen in Genua an der Einreise nach Italien
gehindert wurden.
So wurde zum Beispiel ein 39-jähriger Aachener, der wegen seines Engagements
gegen eben jene Beschränkungen der Reisefreiheit bekannt geworden war, an
der Grenze abgewiesen.
Auch die im letzen Jahr während des G-8-Gipfels in Genua schikanierten und
misshandelten Demonstrantinnen und Demonstranten wurden - trotz der
offiziellen Aufhebung der Einreiseverbote - an der Teilnahme am ESF
gehindert.

Der „Anti-Terror-Krieg“
Unter dem Deckmantel einer "Anti-Terror-Kriegs"-Politik werden Grundrechte
für Andersdenkende sukzessive eingeschränkt und abgebaut. Diese Praxis ist
deshalb selbstverständlich kein ausschließlich italienisches Phänomen. Auch
München wurde im Februar 2002 ein ganzes Wochenende lang mit einem
„allgemeinen Demonstrationsverbot“ belegt und damit unter
Grundrechts-Quarantäne gestellt.

Mit Besorgnis stellt der Sprecher des Bundesvorstands der Roten Hilfe e. V.
fest:
"Das Sammeln von Daten über systemoppositionelle Bürgerinnen und Bürger ist
ein Skandal und darf nicht die Praxis demokratischer Gesellschaften sein.
Wir fordern die sofortige Löschung aller Daten auf nationaler und
europäischer Ebene, die über politisch aktive Personen gesammelt wurden. Es
ist nicht hinnehmbar, dass zum Schutze der Interessen der Herrschenden
verbürgte Grundrechte wie Versammlungs-, Reise- und Meinungsfreiheit nach
ihrem Belieben außer Kraft gesetzt werden."

Allen Einschüchterungsversuchen zum Trotz demonstrierten in Florenz am
09.11.2002 über 500.000 Menschen gegen Krieg, Ausbeutung und Unterdrückung.

Göttingen, am 14.11.2002
E. E r l e für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

 

14.11.2002
Rote Hilfe Bundesvorstand   [Aktuelles zum Thema: Repression]  Zurück zur Übersicht

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