Berlin: 108. Prozesstag | „Wir sind dann drei Mal gefahren zum Seegraben"
108. Prozesstag: „Wir sind dann drei Mal gefahren zum Seegraben"
Etwas mehr als eine Stunde wurde heute die Hauptverhandlung im „Berliner RZ-Verfahren" fortgeführt. Von zentraler Bedeutung waren dabei zwei Telefonmitschnitte, die den Prozessbeteiligten über die krächzende Lautsprecheranlage des Saal 500 vorgespielt wurden. Im ersten Mittschnitt, einer längeren Konversation zwischen Tarek Mousli und seiner Mutter, vom 19.9.99, schilderte der Kronzeuge nicht nur, wie er vom Bundeskriminalamt (BKA) massiv unter Druck gesetzt worden war, er erklärte auch insgesamt drei Mal am Seegraben gewesen und dort mit Beamten nach dem Sprengstoff gesucht zu haben. Dies ist insofern von Bedeutung, als zunächst nur ein Seegrabenbesuch aktenkundig geworden war. Der zweite Besuch konnte erst in der Hauptverhandlung, mühselig und lückenhaft rekonstruiert werden. Von einem dritten Besuch wollen bisher weder Mousli noch die ermittelnden Beamten etwas wissen.
Auch der zweite Mitschnitt, eine Nachricht , die der Zeugenschützer „Torsten" auf dem Anrufbeantworter der Freundin von Mousli, Jeanette Olbricht, am 14.12.99, hinterließ, förderte ein interessantes Detail zu Tage. In überaus freundschaftlichem Ton teilte „Torsten" Frau Olbricht mit, dass sie gegenüber dem damaligen Anwalt von Mousli nicht mehr zu lügen brauche. Dieser wisse nun, dass Mousli Aussagen machen werde. Mousli hatte bis dahin die Absicht ins Zeugenschutzprogramm einzusteigen gegenüber seinem Anwalt verschwiegen. Allerdings - so der abschließende Satz von Torsten - „über alles andere, was wir besprochen haben, bitte ich dich nicht zu sprechen".
Die Verhandlung wird am 30.12.2002 mit einem Kurztermin fortgesetzt. Inhalt wird voraussichtlich lediglich ein kurzer Antrag von Rechtsanwalt Eisenberg sein.
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