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Berlin: Der 4. Tag im Weinrich-Prozess

Weinrich-Prozeß: Ehemaliger Stasi-Mitarbeiter verweigert die Aussage

Am vierten Verhandlungstag gegen Johannes Weinrich vor dem Landgericht
Berlin hat der Ex-Stasi-Offizier Wilhelm Borostowski die Aussage verweigert.
Borostowski war in den neunziger Jahren Mitangeklagter im Maison de
France-Verfahren, in dem Weinrich zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Das
Verfahren gegen Borostowski wurde seinerzeit wegen dauerhafter
Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
Der Kammervorsitzende Ehestädt wies den Zeugen ausführlich auf sein
Auskunftsverweigerungsrecht hin. Der Zeuge begründete seine Verweigerung mit
dem Hinweis, daß er sich schon im Maison de France-Prozeß keiner Schuld
bewußt war und keinen weiteren Ärger haben wolle.

Oberstaatsanwalt Mehlis, der zur Entlassung des Zeugen keine Stellungnahme
abgegeben hatte, begann trotzdem, den Zeugen zur Sache zu befragen. Dem
widersprachen sowohl der Kammervoritzende als auch die Verteidigung,
woraufhin Nebenklagevertreter Schulz den Antrag stellte, die Frage des
Staatsanwaltes zuzulassen.

Nach kurzer Beratung bestätigte die Kammer die Entlassung des Zeugen und die
Unzulässigkeit der Befragung.
Damit ist ein weiterer Zeuge aus diesem Verfahren ausgeschieden.

In einer zusätzlichen Anmerkung wies Verteidiger Elfferding auf
Ungereimtheiten bei den staatsanwaltlichen Akten hin. So seien mehrere
schriftliche Aussagen eines Zeugen zu einer zusammengefaßt worden, wodurch
bestimmte Teile dieser Aussagen fehlten und Unterschriften an Stellen
auftauchten, die in den Originalakten so nicht vorhanden wären.

Für den kommenden Verhandlungstag ist ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter
des Ministeriums für Staatssicherheit als Zeuge geladen,

Nächster Termin: 02. 04., 9.30 Uhr, Landgericht Berlin, Turmstr. 91, Saal
500


 

05.03.2003
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