Berlin: Der 5. Tag im Weinrich-Prozess
5. Verhandlungstag im Weinrich-Prozeß vor dem Berliner Landgericht
Zu Beginn des Verhandlungstages verlas der Kammervorsitzende einen Beschluß,
welcher die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestätigte. Die Verteidigung hatte
am ersten Verhandlungstag beantragt, das Verfahren wegen Überlänge der
Ermittlungen einzustellen. Die Richter betonten in ihrer Begründung
allerdings, daß bestimmte Tatkomplexe im Verlauf des Verfahrens eventuell
abgetrennt werden könnten und rügten die Staatsanwaltschaft für den
langjährigen Zeitraum zwischen Ermittlungsbeginn und Anklageerhebung.
Der geladene Ex-Stasi-Mitarbeiter Voigt war wegen beruflicher Verhinderung
nicht erschienen. Seine Vernehmung wurde auf Ende Juni verlegt.
Blieben noch zwei Anträge für diesen Verhandlungstag übrig.
Oberstaatsanwalt Mehlis beantragte, drei BKA-Beamte als Zeugen zu laden, die
Aussagen des Zeugen Borostowski bestätigen sollten. Borostowski hatte am
letzten Verhandlungstag die Aussage verweigert. In einer halbstündigen
Begründung zitierte Mehlis sodann einen Zusammenschnitt der schriftlichen
Aussagen des Zeugen und führte diese damit hintenherum in das Verfahren ein.
Verteidiger Elfferding charakterisierte dies als "einen Trick" der
Staatsanwaltschaft und beantragte seinerseits die Hinzuziehung bisher
fehlender Akten zum Zeugen Voigt. In seiner Begründung verwies Elfferding
auch darauf, daß Oberstaatsanwalt Mehlis in Sachen MfS-Akten mit doppeltem
Maß messe. So habe er einerseits im Maison de France-Verfahren gegen Voigt
"keine Bedenken" gehabt, solche Akten in das Verfahren einzuführen, solange
diese für den Angeklagten Belastendes enthielten. Sobald die MfS-Unterlagen
im Sinne der Verteidigung jedoch der Entlastung dienen sollten, lehnte
Mehlis dies mit der Begründung ab, es bestünden "durchgreifende
rechtsstaatliche Bedenken, Zeugen mit Hilfe von Akten der quasi-kriminellen
Organisation MfS auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.".
Für den kommenden Verhandlungstag ist der ehemalige Vorgesetze Voigts und
Ex-Leiter der XXII. Hauptabteilung (Terrorismusabwehr) der Staatssicherheit
als Zeuge geladen.
Nächster Termin: 09. 04., 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500
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