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München: Rechtswidrige Ingewahrsamnahmen

RH Schweinfurt: Rechtswidrige Ingewahrsamnahmen in München

Presseerklärung der Rote Hilfe e. V. - Ortsgruppe Schweinfurt:

Rechtswidrige Ingewahrsamnahmen in München
Gericht erklärt in zweiter Instanz den Polizeieinsatz anläßlich der
Münchner
Sicherheitskonferenz 2002 für überzogen


Planung der Gegenaktivitäten

Nach den brutalen Polizeieinsätzen und der Ermordung von Carlo Guiliano bei
den
Protesten gegen den G8 - Gipfel in Genua solidarisierte sich das „Münchner
Bündnis gegen Rassismus“ mit den Protesten und dem Widerstand gegen „die
mörderische Logik des Kapitalismus“.
Bei einem Nachbereitungstreffen von DemonstrantInnen, die in Genua gewesen
waren, wurde erstmalig der Entwurf eines Aufrufes zu Aktionen gegen die
„38.
Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik“ besprochen. Innerhalb relativ
kurzer
Zeit findet sich ein breites Bündnis unter dem Aufruf „Von Genua nach
München“
zusammen und mobilisierte über das Internet und Veranstaltungen zu
Gegendemonstrationen.

Hetze und Verbot

Prompt reagierte auch die Staatsmacht. Schon ab Oktober wurde ein
polizeilicher
Planungsstab gebildet, welcher eng mit dem Verfassungsschutz
zusammenarbeitete.
Ab November begannen die Verleumdungen und die Hetze des bayerischen
Innenministeriums und der Polizei.
Die Medienlandschaft zog sogleich artig mit. So geisterte schon Monate
vorher
ein Horrorszenario von bis zu 3000 ominösen „Gewalttätern“, die München in
Schutt und Asche legen wollten durch die Zeitungen. Dieses Szenario stammte
aus „gesicherten Erkenntnissen“ des Bayerischen Landesamtes für
Verfassungsschutz ( BfV ). Außerdem wurde in dem Aufruf selbst „der Wunsch
nach
Straßenschlachten wie in Genua“ ( so Münchens SPD - Oberbürgermeister
Christian
Ude ) und in einem Stadtplan, auf dem die geeigneten Orte für Proteste
eingezeichnet waren, als Aufruf zu gewalttätigen Angriffen gesehen.
Daraufhin
beeilte sich das zuständige Kreisverwaltungsreferat ( KVR ) zu erklären,
daß
angesichts dieser Lage das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit
„zurücktreten“
müsse und verhängte deshalb am 30. 01. 2002 ein totales
Demonstrationsverbot
über das gesamte Stadtgebiet für das ganze Wochenende 01. bis 03. 02. 2002.
Diese Verbotsverfügung wurde dann in 2. Instanz vom Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof am 31. 01. 2002 in vollem Umfang bestätigt, so daß
die
Anwältin des Bündnisses keine Eilentscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes (
BVerfG ) mehr einholen konnte, da hierzu die Zeit fehlte.

Repression im Vorfeld

Schon vor dem Verbot der Gegenveranstaltungen war es zu Repressionen und
politischer Zensur gekommen.
So erklärte beispielsweise OB Christian Ude, daß es „Konsequenzen“ haben
würde,
wenn städtische Einrichtungen wie Jugendfreizeitstätten oder
Ausländerprojekte
den Demonstranten bei der „organisatorischen Vorbereitung von Störaktionen“
behilflich seien ( SZ, 17. 01. 2002 ).
Daneben wurde einer Vielzahl von Gruppen mit Mittelstreichungen gedroht,
falls
sie z.B. ihre Räume GlobalisierungsgegnerInnen zur Verfügung stellen
würden,
oder ihnen wurden Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Protestaktionen
verboten. So erhielten die BetreiberInnen des Café Kult in Unterföhring am
17.
01. 2002 einen Anruf der Polizei, der sie informierte, daß sie im Falle der
Durchführung eines geplanten Solikonzertes mit „ernsthaften
Schwierigkeiten“
rechnen müßten.
Außerdem kam es auch zu Durchsuchungen. So ließ die Polizei die Schlösser
des
Infoladens aufbahren und beschlagnahmte verschlossene Briefe, weiße
Bauhelme,
Skibrillen, 18 Plakate ( „smash nato“ ) und alle drei Computer.
Kurz vor Beginn der gegenaktivitäten wurden dann bei Vorkontrollen rund um
München allein 1375 Personen kontrolliert, wobei 437 Personen an der
Weiterfahrt nach München gehindert und 43 freiheitsentziehenden Maßnahmen
unterzogen wurden. Außerdem kam es zu 70 Sicherstellungen von gefährlichen
Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Waffen ( alle Angaben laut
Präsidialbüro der PP München ). Daneben gab es nach Polizeiangaben noch ca.
1000 Abweisungen potentieller Demonstanten an den Grenzen, 8609
Personenkontrollen im Bundesgebiet, 112 Zugkontrollen, 3499 PKW- und 10
Buskontrollen.

Repression während der Gegenaktivitäten

Natürlich verstärkte sich die Repression noch mit Beginn der
Sicherheitskonferenz, insb. deshalb weil sich an diesem Wochenende mehr als
10000 Menschen von diesem totalen Demonstrationsverbot nicht abschrecken
ließen. So wurden am Freitag die TeilnehmerInnen einer Kundgebung auf dem
Rotkreuzplatz eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auch auf dem
Marienplatz
kam es zu vielen, teilweise äußerst brutal durchgeführten Ingewahrsamnahmen
von
Personen, die sich hier friedlich versammelt hatten. Dabei wurde auch eine
ältere Frau lebensbedrohlich verletzt. In Gewahrsam genommen wurde hier
auch
eine Person aus Schweinfurt.
Am Samstag setzte die Polizei ihre völlig überzogene Strategie fort. So
wurde
z. B. eine Gruppe von mehreren SchweinfurterInnen genauso wie noch viele
weitere Menschen bereits am späten Vormittag in Gewahrsam genommen, und das
weitab von den Orten möglicher Gegenaktivitäten und noch lange vor einer
angekündigten Pressekonferenz des „Bündnisses gegen die NATO -
Sicherheitskonferenz“. Begründet wurde dies mit einem ( ! ) in der Gruppe
aufgefundenen Flugblatt zur Sicherheitskonferenz, das angeblich auf die
geplante Teilnahme an einer verbotenen Demonstration hinweisen würde, sowie
aufgefundenen Stadtplänen und Plänen des MVV - Netzes. Der von den Personen
dieser Gruppe sofort erklärte Widerspruch gegen diese unverhältnismäßige
und
rechtswidrige Maßnahme wurde von den Beamtinnen vor Ort jedoch nicht
aufgenommen, weil hierzu die KollegInnen in der Gefangenensammelstelle
zuständig wären. Nachdem die Gruppe zu dieser Stelle in der Tegernseer
Landstraße gebracht wurde, kam es trotz Widerspruches zu
erkennungsdienstlicher
Behandlung ( Fotos, Fingerabdrücke ) der einzelnen Personen. Auch hier
wurde
von den BeamtInnen der Widerspruch nicht aufgenommen, sondern an die
zuständigen SachbearbeiterInnen verwiesen. Nach mehreren Stunden, welche
auf
dem Boden eines provisorischen Käfigs zugebracht werden mußten, kam es zu
einem
kurzen Gespräch mit den SachbearbeiterInnen, welche jedoch ebenfalls keinen
Widerspruch gegen die Maßnahmen aufnahmen, sondern auf die angeblich
unmittelbar bevorstehende Vorführung vor eineN HaftrichterIn verwiesen.
Verweigert wurde von ihnen auch das den in Gewahrsam Genommenen zustehende
Telefongespräch. Tatsächlich kam es aber nie zu dieser Vorführung. Die
Männer
der Gruppe wurden vielmehr am Abend in die JVA Stadelheim gebracht, wo sie
sich
nackt ausziehen und sich mit einer Taschenlampe in sämtliche
Körperöffnungen
leuchten lassen mußten, bevor sie die Nacht und den Vormittag des folgenden
Tages in Einzelhaft verbringen mußten.
Einer weiteren Gruppe von SchweinfurterInnen erging es nicht besser. Sie
befand
sich am späten Nachmittag in einer größeren Menschenansammlung, welche auf
dem
Weg zu einer erlaubten Veranstaltung im DGB - Haus war, und wurde in der
Schillerstraße eingekesselt. Nach mehreren Stunden in diesem Kessel, in
denen
den eingekesselten Personen der Gang zu einer in der Nähe gelegenen
Toilette
verweigert wurde, erfolgte die Ingewahrsamnahme der sich in der
Schillerstraße
befindlichen Menschen, wobei auch hier ein Widerspruch gegen diese Maßnahme
nicht aufgenommen wurde. In der Gefangenensammelstelle in der Ettstraße, zu
der
diese Gruppe gebracht wurde, mußten sich die In Gewahrsam Genommenen für
etwa 2
Stunden im Innenhof unter freiem Himmel in aufhalten, bevor sich mehr als
100
von ihnen für weitere 2 Stunden in einen sog. „Affenkäfig“ von ca. 25 qm
quetschen mußten, wobei sich nicht einmal alle setzen konnten! Den
Betroffenen
wurde keine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben, ebensowenig die Möglichkeit zu
telefonieren. Außerdem wurden einzelnen Personen auch die nötigen
Medikamente
zunächst verweigert und erst nach einer ärztlichen Untersuchung überlassen!
Nach der Verlegung in eine Zelle wurden auch diese Personen erst am
nächsten
Mittag entlassen.
Insgesamt kam es an diesem Wochenende nach Angaben der Vertreter des
Präsidialbüros des PP München vor dem Landgericht München I zu 67
Festnahmen
und 769 Ingewahrsamnahmen. Letztgenannte dauerten dabei teilweise über 24
Stunden! Dabei hatte ursprünglich „...die Absicht bestanden (...) sämtliche
Betroffene dem Richter vorzuführen, um sie für das gesamte Wochenende in
Gewahrsam zu nehmen. Erst als sich abzeichnete, daß bereits am Freitag
sämtliche Haftkapazitäten ausgeschöpft werden würden, obwohl mit dem
Hauptereignis für Samstag gerechnet wurde, habe man sich entschlossen, die
Gewahrsamnahme vorzeitig zu beenden.“ ( so ein Vertreter des Präsidialbüros
des
PP München vor dem Landgericht München I; Hervorhebung vom Autor ).
Tatsächlich
wurden entgegen der gesetzlichen Vorgabe des Bayerischen
Polizeiaufgabengesetzes ( PAG ), welche eine richterliche Überprüfung der
Ingewahrsamnahme zwingend vorschreibt, nach Angaben der Vertreter des
Präsidialbüros des PP München vor dem Landgericht München I von den
insgesamt
769 freiheitsentziehenden Maßnahmen dieser Art an den drei Tagen nur 30
gerichtlich überprüft, wobei nur in 6 dieser Fälle eine Fortdauer der
Gewahrsamnahme angeordnet wurde.

Repression danach

Auch lange nach der Münchner Sicherheitskonferenz kam es noch zur
Verfolgung
von mutmaßlichen TeilnehmerInnen an den Gegenaktionen. So verschickte die
Stadt
München im August 2002 87 Bußgeldbescheide wegen eines angeblichen
Verstoßes
gegen das Versammlungsgesetz. Betroffen hiervon waren nicht nur Menschen,
welche im Februar kontrolliert oder gar in Gewahrsam genommen worden waren,
sondern auch weitere Personen, die aufgrund von Videoaufzeichnungen der
Polizei
identifiziert wurden.

Juristisches Nachspiel: drei Klagewege

Auf juristischer Ebene standen den Betroffenen drei Klagewege offen:
Zum einen legte die Anwältin Angelika Lex für das „Bündnis gegen die
Sicherheitskonferenz“ Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot ein. Diese
Klage wird vermutlich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen und mehrere
Jahre
in Anspruch nehmen. Ein juristischer Erfolg konnte hier jedoch bereits
erzielt
werden: so wurde das ebenfalls verhängte Verbot einer Demonstration gegen
das
totale Demonstrationsverbot im Nachhinein für rechtswidrig erklärt!
Daneben legten viele der von Bußgeldbescheiden betroffenen Menschen
Widerspruch
gegen eben diese ein, so auch die zwei SchweinfurterInnen, die so von der
Stadt
München „bedacht“ wurden. Die meisten hiervon führten ihre anschließenden
Verhandlungen mithilfe einer politischen Erklärung, auf die sich das
Gericht
jedoch nicht einließ, sondern weiterhin von der Teilnahme an einer
verbotenen
Versammlung ausging. Bei einigen der Betroffenen konnte diese jedoch nicht
schlüssig nachgewiesen werden, so daß es auch zu Einstellungen der
Verfahren
kam.
Drittens legten im März 2002 über 30 Menschen Beschwerde gegen die
Ingewahrsamnahmen ein, darunter auch 11 Menschen aus Schweinfurt. Diese
Klagen
wurden alle ( bis auf eine noch ausstehende Entscheidung ) im Oktober und
November von den beiden zuständigen Amtsrichterinnen abgewiesen. Diese
hatten
sich bereits zuvor nicht gerade enthusiastisch mit diesen Klage
beschäftigt. So
wurde z. B. eine Klägerin während ihrer Anhörung wie eine Angeklagte
behandelt
und im Protokoll derselben auch so bezeichnet! In den Begründungen der
Klageabweisungen wurde von den beiden Richterinnen dann auch keinerlei
Abwägung
zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsanspruch der von
Ingewahrsamnahmen Betroffenen und dem öffentlichen Interesse an der Wahrung
von
Sicherheit und Ordnung vorgenommen. Vielmehr wurden nur die Begründungen
der
Polizei für die Ingewahrsamnahmen einschließlich der darin enthaltenen
Fehler
und Unrichtigkeiten wörtlich übernommen. Außerdem waren die
Abweisungsbeschlüsse offensichtlich vorgefertigt. Ihr Wortlaut war bis auf
minimale Unterschiede gleich. Polizei und Gericht haben mit wenig Sorgfalt
gearbeitet, so weisen die Ablehnungsbescheide des Gerichts weitere
Nachlässigkeiten, grobe inhaltliche Fehler und abstruse Formulierungen und
Konstruktionen auf.
Nur wenige dieser KlägerInnen ließen sich von diesen entmutigenden
Rechtspraktiken nicht abschrecken und führten ihre Klage in die zweite
Instanz
beim Landgericht München I, so auch drei der betroffenen
SchweinfurterInnen,
die gegen diesen Beschluß sofortige Beschwerde einlegten.
Zwei von diesen Personen waren in der Gruppe gewesen, welche am Samstag,
dem
02. 02. 2002 weitab entfernt und zeitlich noch vor dem Beginn irgendwelcher
Gegenaktivitäten nur aufgrund eines mitgeführten Flugblattes in Gewahrsam
genommen worden waren. In beiden Fällen hob das Landgericht München I den
abweisenden Beschluß des Amtsgerichts auf und beurteilte die erfolgten
Ingewahrsamnahmen als rechtswidrig. Zusätzlich legte das Gericht fest, daß
die
Staatskasse die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer zu tragen hat.
Begründet wird dies vom Landgericht damit, daß in dieser Situation
gegenüber
der Gruppe aus Schweinfurt wenn überhaupt nur mildere polizeiliche
Maßnahmen,
insb. ein Platzverweis, zulässig gewesen wären: „Generell ist anzunehmen,
daß
sich der Bürger an polizeiliche Anordnungen hält, so daß es nicht von
vornherein auszuschließen war, daß sich Personen aus der Gruppe dazu hätten
bewegen lassen, aufgrund nachdrücklicher Aufforderung durch die Polizei
nicht
an verbotenen Demonstrationen in der Innenstadt teilzunehmen. Jedenfalls
kann
nicht ohne weiteres unterstellt werden, daß sich jemand an verbotenen
Veranstaltungen beteiligen werde.“. Und weiter heißt es: „Dabei sieht die
Kammer durchaus, daß die entsprechenden Maßnahmen aufgrund der sich
verschärfenden Situation in der Innenstadt nach der - erfolgreichen -
polizeilichen Taktik möglicherweise geboten waren. Dies allerdings enthebt
nicht davon, im Einzelfall genau zu prüfen und ggf. zu dokumentieren, ob
die
Voraussetzungen für die massiv in die Rechte des Betroffenen eingreifende
Freiheitsentziehung tatsächlich vorgelegen haben.“.
Die dritte Betroffene, welche im Kessel in der Schillerstraße in Gewahrsam
genommen worden war, beschränkte dabei die Klage in der zweiten Instanz auf
die
Überprüfung der Dauer der Ingewahrsamnahme. Die Rechtmäßigkeit derselben an
und
für sich war hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens und wurde vom
Landgericht
( wohl ) auch nicht angezweifelt. Dennoch wurde die Ingewahrsamnahme in
diesem
Fall ab Mitternacht für rechtswidrig erklärt. Das Gericht ging dabei nicht
auf
die Begründung der Polizei ein, daß aufgrund der „Massenlage“ und den
daraus
resultierenden organisatorischen Problemen die lange Dauer der
Ingewahrsamnahme gerechtfertigt sei. Vielmehr vertritt das Gericht die
folgende
Auffassung: „Die Freilassung der Betroffenen hätte bereits vor Ort an der
Schillerstraße nach Erledigung der nötigen polizeilichen Erhebungen verfügt
werden müssen. Auf diese Weise hätte der zeit- und polizeiintensive
Transport
der in Gewahrsam genommenen Personen vermieden werden können.“.

Fazit

Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß dem bereits selbst in höchstem
Maße undemokratischem Demonstrationsverbot am Wochenende 01. bis 03. 02.
2002,
das nicht nur die elementaren Grundrechte auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit vollständig außer Kraft setzte, sondern auch de facto
den
Ausnahmezustand über das gesamte Gebiet der Stadt München verhängte, ein
Polizeieinsatz folgte der nicht nur teilweise brutal, sondern auch völlig
willkürlich und unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war, wie jetzt vom
Landgericht München I bestätigt wurde. Wie das totale Demonstrationsverbot
waren die polizeilichen Maßnahmen ( neben Ingewahrsamnahmen auch
festnahmen,
Durchsuchungen, Personenkontrollen und Zurückweisungen ) ein gezielt
eingesetztes Mittel, um politisch aktive Menschen einzuschüchtern, zu
kriminalisieren und die gesamte Protestbewegung zu diskreditieren. Daß sich
die
Polizei dabei nicht einmal an die eigenen Spielregeln des angeblich so
demokratischen Rechtsstaates hält, zeigt die politische Motivation hinter
ihrem
Auftreten im Februar 2002. Öffentlichkeitswirksame Proteste gegen die
Sicherheitskonferenz und die NATO-Kriegspolitik waren zum damaligen
Zeitpunkt
von offizieller Seite unerwünscht.


Wer ist die Rote Hilfe?
Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte
aus
dem linken Spektrum unterstützt. Sie konzentriert sich auf politisch
Verfolgte
aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern
ein.
Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen
Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für
staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks,
wegen
Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe oder wegen Unterstützung der
Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz
verlieren,
vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen
Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.


Rote Hilfe e.V. - OG Schweinfurt Spendenkonto:
c/o DFG/VK - Büro Postbank Hannover
Gabelsbergerstr. 1 Kontonr.: 902 314
309
Tel.: 09721 / 185555 BLZ: 250 100 30
e-mail:  schweinfurt@rote-hilfe.de

 

08.06.2003
Rote Hilfe Schweinfurt   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: NATO Kriegskonferenz]  Zurück zur Übersicht

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