Rechtswidrige Ingewahrsamnahmen in München
Presseerklärung der Rote Hilfe e. V. - Ortsgruppe Schweinfurt:
Rechtswidrige Ingewahrsamnahmen in München - Gericht erklärt in zweiter Instanz den Polizeieinsatz anläßlich der Münchner Sicherheitskonferenz 2002 für überzogen
Planung der Gegenaktivitäten
Nach den brutalen Polizeieinsätzen und der Ermordung von Carlo Guiliano bei den Protesten gegen den G8 - Gipfel in Genua solidarisierte sich das "Münchner Bündnis gegen Rassismus" mit den Protesten und dem Widerstand gegen "die mörderische Logik des Kapitalismus".
Bei einem Nachbereitungstreffen von DemonstrantInnen, die in Genua gewesen waren, wurde erstmalig der Entwurf eines Aufrufes zu Aktionen gegen die "38. Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik" besprochen. Innerhalb relativ kurzer Zeit findet sich ein breites Bündnis unter dem Aufruf "Von Genua nach München" zusammen und mobilisierte über das Internet und Veranstaltungen zu Gegendemonstrationen.
Hetze und Verbot
Prompt reagierte auch die Staatsmacht. Schon ab Oktober wurde ein polizeilicher Planungsstab gebildet, welcher eng mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete. Ab November begannen die Verleumdungen und die Hetze des bayerischen Innenministeriums und der Polizei.
Die Medienlandschaft zog sogleich artig mit. So geisterte schon Monate vorher ein Horrorszenario von bis zu 3000 ominösen "Gewalttätern", die München in Schutt und Asche legen wollten durch die Zeitungen. Dieses Szenario stammte aus "gesicherten Erkenntnissen" des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz ( BfV ). Außerdem wurde in dem Aufruf selbst "der Wunsch nach Straßenschlachten wie in Genua" ( so Münchens SPD - Oberbürgermeister Christian Ude ) und in einem Stadtplan, auf dem die geeigneten Orte für Proteste eingezeichnet waren, als Aufruf zu gewalttätigen Angriffen gesehen. Daraufhin beeilte sich das zuständige Kreisverwaltungsreferat ( KVR ) zu erklären, daß angesichts dieser Lage das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit "zurücktreten" müsse und verhängte deshalb am 30. 01. 2002 ein totales Demonstrationsverbot über das gesamte Stadtgebiet für das ganze Wochenende 01. bis 03. 02. 2002. Diese Verbotsverfügung wurde dann in 2. Instanz vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 31. 01. 2002 in vollem Umfang bestätigt, so daß die Anwältin des Bündnisses keine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ( BVerfG ) mehr einholen konnte, da hierzu die Zeit fehlte.
Repression im Vorfeld
Schon vor dem Verbot der Gegenveranstaltungen war es zu Repressionen und politischer Zensur gekommen.
So erklärte beispielsweise OB Christian Ude, daß es "Konsequenzen" haben würde, wenn städtische Einrichtungen wie Jugendfreizeitstätten oder Ausländerprojekte den Demonstranten bei der "organisatorischen Vorbereitung von Störaktionen" behilflich seien ( SZ, 17. 01. 2002 ).
Daneben wurde einer Vielzahl von Gruppen mit Mittelstreichungen gedroht, falls sie z.B. ihre Räume GlobalisierungsgegnerInnen zur Verfügung stellen würden, oder ihnen wurden Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Protestaktionen verboten. So erhielten die BetreiberInnen des Café Kult in Unterföhring am 17. 01. 2002 einen Anruf der Polizei, der sie informierte, daß sie im Falle der Durchführung eines geplanten Solikonzertes mit "ernsthaften Schwierigkeiten" rechnen müßten.
Außerdem kam es auch zu Durchsuchungen. So ließ die Polizei die Schlösser des Infoladens aufbahren und beschlagnahmte verschlossene Briefe, weiße Bauhelme, Skibrillen, 18 Plakate ( "smash nato" ) und alle drei Computer.
Kurz vor Beginn der gegenaktivitäten wurden dann bei Vorkontrollen rund um München allein 1375 Personen kontrolliert, wobei 437 Personen an der Weiterfahrt nach München gehindert und 43 freiheitsentziehenden Maßnahmen unterzogen wurden. Außerdem kam es zu 70 Sicherstellungen von gefährlichen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Waffen ( alle Angaben laut Präsidialbüro der PP München ). Daneben gab es nach Polizeiangaben noch ca. 1000 Abweisungen potentieller Demonstanten an den Grenzen, 8609 Personenkontrollen im Bundesgebiet, 112 Zugkontrollen, 3499 PKW- und 10 Buskontrollen.
Repression während der Gegenaktivitäten
Natürlich verstärkte sich die Repression noch mit Beginn der Sicherheitskonferenz, insb. deshalb weil sich an diesem Wochenende mehr als 10000 Menschen von diesem totalen Demonstrationsverbot nicht abschrecken ließen. So wurden am Freitag die TeilnehmerInnen einer Kundgebung auf dem Rotkreuzplatz eingekesselt und in Gewahrsam genommen. Auch auf dem Marienplatz kam es zu vielen, teilweise äußerst brutal durchgeführten Ingewahrsamnahmen von Personen, die sich hier friedlich versammelt hatten. Dabei wurde auch eine ältere Frau lebensbedrohlich verletzt. In Gewahrsam genommen wurde hier auch eine Person aus Schweinfurt.
Am Samstag setzte die Polizei ihre völlig überzogene Strategie fort. So wurde z. B. eine Gruppe von mehreren SchweinfurterInnen genauso wie noch viele weitere Menschen bereits am späten Vormittag in Gewahrsam genommen, und das weitab von den Orten möglicher Gegenaktivitäten und noch lange vor einer angekündigten Pressekonferenz des "Bündnisses gegen die NATO - Sicherheitskonferenz". Begründet wurde dies mit einem ( ! ) in der Gruppe aufgefundenen Flugblatt zur Sicherheitskonferenz, das angeblich auf die geplante Teilnahme an einer verbotenen Demonstration hinweisen würde, sowie aufgefundenen Stadtplänen und Plänen des MVV - Netzes. Der von den Personen dieser Gruppe sofort erklärte Widerspruch gegen diese unverhältnismäßige und rechtswidrige Maßnahme wurde von den Beamtinnen vor Ort jedoch nicht aufgenommen, weil hierzu die KollegInnen in der Gefangenensammelstelle zuständig wären. Nachdem die Gruppe zu dieser Stelle in der Tegernseer Landstraße gebracht wurde, kam es trotz Widerspruches zu erkennungsdienstlicher Behandlung ( Fotos, Fingerabdrücke ) der einzelnen Personen. Auch hier wurde von den BeamtInnen der Widerspruch nicht aufgenommen, sondern an die zuständigen SachbearbeiterInnen verwiesen. Nach mehreren Stunden, welche auf dem Boden eines provisorischen Käfigs zugebracht werden mußten, kam es zu einem kurzen Gespräch mit den SachbearbeiterInnen, welche jedoch ebenfalls keinen Widerspruch gegen die Maßnahmen aufnahmen, sondern auf die angeblich unmittelbar bevorstehende Vorführung vor eineN HaftrichterIn verwiesen. Verweigert wurde von ihnen auch das den in Gewahrsam Genommenen zustehende Telefongespräch. Tatsächlich kam es aber nie zu dieser Vorführung. Die Männer der Gruppe wurden vielmehr am Abend in die JVA Stadelheim gebracht, wo sie sich nackt ausziehen und sich mit einer Taschenlampe in sämtliche Körperöffnungen leuchten lassen mußten, bevor sie die Nacht und den Vormittag des folgenden Tages in Einzelhaft verbringen mußten.
Einer weiteren Gruppe von SchweinfurterInnen erging es nicht besser. Sie befand sich am späten Nachmittag in einer größeren Menschenansammlung, welche auf dem Weg zu einer erlaubten Veranstaltung im DGB - Haus war, und wurde in der Schillerstraße eingekesselt. Nach mehreren Stunden in diesem Kessel, in denen den eingekesselten Personen der Gang zu einer in der Nähe gelegenen Toilette verweigert wurde, erfolgte die Ingewahrsamnahme der sich in der Schillerstraße befindlichen Menschen, wobei auch hier ein Widerspruch gegen diese Maßnahme nicht aufgenommen wurde. In der Gefangenensammelstelle in der Ettstraße, zu der diese Gruppe gebracht wurde, mußten sich die In Gewahrsam Genommenen für etwa 2 Stunden im Innenhof unter freiem Himmel in aufhalten, bevor sich mehr als 100 von ihnen für weitere 2 Stunden in einen sog. "Affenkäfig" von ca. 25 qm quetschen mußten, wobei sich nicht einmal alle setzen konnten! Den Betroffenen wurde keine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben, ebensowenig die Möglichkeit zu telefonieren. Außerdem wurden einzelnen Personen auch die nötigen Medikamente zunächst verweigert und erst nach einer ärztlichen Untersuchung überlassen! Nach der Verlegung in eine Zelle wurden auch diese Personen erst am nächsten Mittag entlassen.
Insgesamt kam es an diesem Wochenende nach Angaben der Vertreter des Präsidialbüros des PP München vor dem Landgericht München I zu 67 Festnahmen und 769 Ingewahrsamnahmen. Letztgenannte dauerten dabei teilweise über 24 Stunden! Dabei hatte ursprünglich "...die Absicht bestanden (...) sämtliche Betroffene dem Richter vorzuführen, um sie für das gesamte Wochenende in Gewahrsam zu nehmen. Erst als sich abzeichnete, daß bereits am Freitag sämtliche Haftkapazitäten ausgeschöpft werden würden, obwohl mit dem Hauptereignis für Samstag gerechnet wurde, habe man sich entschlossen, die Gewahrsamnahme vorzeitig zu beenden." ( so ein Vertreter des Präsidialbüros des PP München vor dem Landgericht München I; Hervorhebung vom Autor ). Tatsächlich wurden entgegen der gesetzlichen Vorgabe des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes ( PAG ), welche eine richterliche Überprüfung der Ingewahrsamnahme zwingend vorschreibt, nach Angaben der Vertreter des Präsidialbüros des PP München vor dem Landgericht München I von den insgesamt 769 freiheitsentziehenden Maßnahmen dieser Art an den drei Tagen nur 30 gerichtlich überprüft, wobei nur in 6 dieser Fälle eine Fortdauer der Gewahrsamnahme angeordnet wurde.
Repression danach
Auch lange nach der Münchner Sicherheitskonferenz kam es noch zur Verfolgung von mutmaßlichen TeilnehmerInnen an den Gegenaktionen. So verschickte die Stadt München im August 2002 87 Bußgeldbescheide wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Betroffen hiervon waren nicht nur Menschen, welche im Februar kontrolliert oder gar in Gewahrsam genommen worden waren, sondern auch weitere Personen, die aufgrund von Videoaufzeichnungen der Polizei identifiziert wurden.
Juristisches Nachspiel: drei Klagewege
Auf juristischer Ebene standen den Betroffenen drei Klagewege offen:
Zum einen legte die Anwältin Angelika Lex für das "Bündnis gegen die Sicherheitskonferenz" Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot ein. Diese Klage wird vermutlich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen und mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ein juristischer Erfolg konnte hier jedoch bereits erzielt werden: so wurde das ebenfalls verhängte Verbot einer Demonstration gegen das totale Demonstrationsverbot im Nachhinein für rechtswidrig erklärt!
Daneben legten viele der von Bußgeldbescheiden betroffenen Menschen Widerspruch gegen eben diese ein, so auch die zwei SchweinfurterInnen, die so von der Stadt München "bedacht" wurden. Die meisten hiervon führten ihre anschließenden Verhandlungen mithilfe einer politischen Erklärung, auf die sich das Gericht jedoch nicht einließ, sondern weiterhin von der Teilnahme an einer verbotenen Versammlung ausging. Bei einigen der Betroffenen konnte diese jedoch nicht schlüssig nachgewiesen werden, so daß es auch zu Einstellungen der Verfahren kam.
Drittens legten im März 2002 über 30 Menschen Beschwerde gegen die Ingewahrsamnahmen ein, darunter auch 11 Menschen aus Schweinfurt. Diese Klagen wurden alle ( bis auf eine noch ausstehende Entscheidung ) im Oktober und November von den beiden zuständigen Amtsrichterinnen abgewiesen. Diese hatten sich bereits zuvor nicht gerade enthusiastisch mit diesen Klage beschäftigt. So wurde z. B. eine Klägerin während ihrer Anhörung wie eine Angeklagte behandelt und im Protokoll derselben auch so bezeichnet! In den Begründungen der Klageabweisungen wurde von den beiden Richterinnen dann auch keinerlei Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Freiheitsanspruch der von Ingewahrsamnahmen Betroffenen und dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Sicherheit und Ordnung vorgenommen. Vielmehr wurden nur die Begründungen der Polizei für die Ingewahrsamnahmen einschließlich der darin enthaltenen Fehler und Unrichtigkeiten wörtlich übernommen. Außerdem waren die Abweisungsbeschlüsse offensichtlich vorgefertigt. Ihr Wortlaut war bis auf minimale Unterschiede gleich. Polizei und Gericht haben mit wenig Sorgfalt gearbeitet, so weisen die Ablehnungsbescheide des Gerichts weitere Nachlässigkeiten, grobe inhaltliche Fehler und abstruse Formulierungen und Konstruktionen auf.
Nur wenige dieser KlägerInnen ließen sich von diesen entmutigenden Rechtspraktiken nicht abschrecken und führten ihre Klage in die zweite Instanz beim Landgericht München I, so auch drei der betroffenen SchweinfurterInnen, die gegen diesen Beschluß sofortige Beschwerde einlegten.
Zwei von diesen Personen waren in der Gruppe gewesen, welche am Samstag, dem 02. 02. 2002 weitab entfernt und zeitlich noch vor dem Beginn irgendwelcher Gegenaktivitäten nur aufgrund eines mitgeführten Flugblattes in Gewahrsam genommen worden waren. In beiden Fällen hob das Landgericht München I den abweisenden Beschluß des Amtsgerichts auf und beurteilte die erfolgten Ingewahrsamnahmen als rechtswidrig. Zusätzlich legte das Gericht fest, daß die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Beschwerdeführer zu tragen hat. Begründet wird dies vom Landgericht damit, daß in dieser Situation gegenüber der Gruppe aus Schweinfurt wenn überhaupt nur mildere polizeiliche Maßnahmen, insb. ein Platzverweis, zulässig gewesen wären: "Generell ist anzunehmen, daß sich der Bürger an polizeiliche Anordnungen hält, so daß es nicht von vornherein auszuschließen war, daß sich Personen aus der Gruppe dazu hätten bewegen lassen, aufgrund nachdrücklicher Aufforderung durch die Polizei nicht an verbotenen Demonstrationen in der Innenstadt teilzunehmen. Jedenfalls kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, daß sich jemand an verbotenen Veranstaltungen beteiligen werde.". Und weiter heißt es: "Dabei sieht die Kammer durchaus, daß die entsprechenden Maßnahmen aufgrund der sich verschärfenden Situation in der Innenstadt nach der - erfolgreichen - polizeilichen Taktik möglicherweise geboten waren. Dies allerdings enthebt nicht davon, im Einzelfall genau zu prüfen und ggf. zu dokumentieren, ob die Voraussetzungen für die massiv in die Rechte des Betroffenen eingreifende Freiheitsentziehung tatsächlich vorgelegen haben.".
Die dritte Betroffene, welche im Kessel in der Schillerstraße in Gewahrsam genommen worden war, beschränkte dabei die Klage in der zweiten Instanz auf die Überprüfung der Dauer der Ingewahrsamnahme. Die Rechtmäßigkeit derselben an und für sich war hingegen nicht Gegenstand des Verfahrens und wurde vom Landgericht ( wohl ) auch nicht angezweifelt. Dennoch wurde die Ingewahrsamnahme in diesem Fall ab Mitternacht für rechtswidrig erklärt. Das Gericht ging dabei nicht auf die Begründung der Polizei ein, daß aufgrund der "Massenlage" und den daraus resultierenden organisatorischen Problemen die lange Dauer der Ingewahrsamnahme gerechtfertigt sei. Vielmehr vertritt das Gericht die folgende Auffassung: "Die Freilassung der Betroffenen hätte bereits vor Ort an der Schillerstraße nach Erledigung der nötigen polizeilichen Erhebungen verfügt werden müssen. Auf diese Weise hätte der zeit- und polizeiintensive Transport der in Gewahrsam genommenen Personen vermieden werden können.".
Fazit
Zusammenfassend muß festgestellt werden, daß dem bereits selbst in höchstem Maße undemokratischem Demonstrationsverbot am Wochenende 01. bis 03. 02. 2002, das nicht nur die elementaren Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit vollständig außer Kraft setzte, sondern auch de facto den Ausnahmezustand über das gesamte Gebiet der Stadt München verhängte, ein Polizeieinsatz folgte der nicht nur teilweise brutal, sondern auch völlig willkürlich und unverhältnismäßig und damit rechtswidrig war, wie jetzt vom Landgericht München I bestätigt wurde. Wie das totale Demonstrationsverbot waren die polizeilichen Maßnahmen ( neben Ingewahrsamnahmen auch festnahmen, Durchsuchungen, Personenkontrollen und Zurückweisungen ) ein gezielt eingesetztes Mittel, um politisch aktive Menschen einzuschüchtern, zu kriminalisieren und die gesamte Protestbewegung zu diskreditieren. Daß sich die Polizei dabei nicht einmal an die eigenen Spielregeln des angeblich so demokratischen Rechtsstaates hält, zeigt die politische Motivation hinter ihrem Auftreten im Februar 2002. Öffentlichkeitswirksame Proteste gegen die Sicherheitskonferenz und die NATO-Kriegspolitik waren zum damaligen Zeitpunkt von offizieller Seite unerwünscht.
Wer ist die Rote Hilfe?
Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt. Sie konzentriert sich auf politisch Verfolgte aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern ein. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks, wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe oder wegen Unterstützung der Zusammenlegungsforderung für politische Gefangene ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.
Rote Hilfe e.V. - OG Schweinfurt
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