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Gipfelinfo: Thessaloniki --- Soliaktionen Genua --- Diaz-Schule

Gipfelinfo - Meldungen über globalisierte Solidarität
und die Proteste gegen unsolidarische Globalisierung
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- Thessaloniki: Infos zum Inhaftierten Carlos
- Freiburg: Bilder die den Rahmen sprengen...
- 2 Jahre Genua: Antirep Spaziergang in Zürich!
- Der Entscheid der Ermittlungsrichterin, der die 93 Angeklagten der Diaz Schule
entlastet.

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Thessaloniki: Infos zum Inhaftierten Carlos

Thessaloniki: Festgenommen, gefoltert und angeklagt -
Letzte Information über die Situation des in Griechenland gefangenen Genosse
Carlos Martinez Martin (Aktivist der CNT-IAA Aranjuez)

Thessaloniki: Festgenommen, gefoltert und angeklagt -
Letzte Information über die Situation des in Griechenland gefangenen Genosse
Carlos Martinez Martin (Aktivist der CNT-IAA Aranjuez)

In unserem Lokal haben sich am 30. Juni 2003 mehr als 50 Personen
zusammengefunden und die "Versammlung zur Unterstützung der in Thessaloniki
Festgenommenen" zu gründen. Ab jetzt - unabhängig davon, was wir in der CNT in
bezug auf die Freiheit von Carlos und der anderen Festgenommenen unternehmen -
wird diese Versammlung Informationen herausgeben und sich um einen Teil der
Prozesskosten und der Kosten für die griechischen Anwälte kümmern. Die
Versammlung kümmert sich auch um Aktionen, Demonstrationen, Auftritte, Konzerte
und jede Art von Aktivität für die Finanzierung und Weiterverbreitung [von
Informationen] über die Situation des Genossen.

Es gibt auch ein Konto, das die Genossen von SOV Aranjuez führen, wo alle die
Einzahlungen gemacht werden können, die momentan wichtig und dringend sind.

Die Familie hat uns informiert, dass es Carlos im Vergleich zu dem Jungen aus
Burgos einigermassen gut geht. Sie leben alle zusammen im gleichen Trakt,
weshalb sie sich gelegentlich zufällig treffen und unterhalten können.

Die "Versammlung zur Unterstützung der in Thessaloniki Festgenommenen" hat
bereits ihre erste Aktion geplant: am 10.Juli treffen wir uns, um den Tag des
Kampfes und Protestes, der in Griechenland stattfindet, auf internationaler
Ebene zu unterstüten und widmen uns Objekten des griechischen Interesses. In
Madrid treffen wir uns am 10.Juli um 12 Uhr vor der griechischen Botschaft (c/
Arce 24 - Metro Santiago Bernabeu). Es ist eine Übergabe geplant und es wird um
ein Treffen mit dem griechischen Repräsentanten in Madrid gebeten. Treffpunkt
ist am 10.Juli um 20 Uhr im Aussenministerium (Plaza de las Provincias / Metro
La Latina).

Von diesem Syndikat und von der Unterstützungsversammlung wollen wir euch
aufrufen zu diesen Treffen und zu allen Veranstaltungen in allen Städten,
Provinzen und Dörfern zu kommen.

Die Kontonummer ist die folgende:
La Caixa - 2100-1676-89-0200051753

Juan Antonio López
S. Juridica y Pro-Presos/as
Comite Regional Centro - CNT-AIT

In den Morgenstunden des Samstag, 21. Juni, wurden als Ergebnis der Welle von
Repressionen hunderte Demonstranten aus ganz Europa und unter ihnen eine Gruppe
spanische Aktivisten nach intensiven und schweren Auseinandersetzungen zwischen
Antiglobalisierungsgruppen und Anarchisten mit der griechischen Polizei und dem
Militär festgenommen.

Nachdem sie befragt, gefoltert und bedroht wurden, wurden alle spanische
Aktivisten - bis auf zwei - freigelassen. Under den beiden ist der
anarchistische Genosse Carlos Martinez Martin, ein Aktivist des CNT-Syndikats
von Aranjuez. Wir, die Mitglieder des "Comite Regional Centro", konnten nach
mehreren Telefonaten mit Familienangehörigen, Genossen und Anwälten erfahren,
dass die Situation, in der sich die Genossen befinden wie folgt ist:

Der Genosse Carlos (Aktivist der CNT) wurde auf der griechischen Polizeistation
schwer misshandelt. Nach Information der Anwälte hat man ihm die Haare
ausgerissen und ausserdem hat er Prellungen am ganzen Körper. Nach staatlichen,
griechischen Quellen war das Anfangsmotiv seiner Verhaftung die Mitgliedschaft,
Teilnahme und der Besitz von explosiven Stoffen. Die Nachrichten, die uns
erreichen zeigen, dass Carlos konfrontiert wird mit einem Prozess, der ihn in
Verbindung mit bewaffneten Banden bringt, was einen mindestens 18-monatigen
Aufenthalt in griechischen Gefängnissen zur Folge haben kann.

Die griechischen Anwälte, die alle Mobilisierungen unterstützen, haben uns
informiert, dass sie es geschafft haben, dass Carlos die erste und schwerste
Anschuldigung zurückzieht. Es scheint so, dass sie ihn jetzt nur anklagen, weil
er eine Steinschleuder dabei hatte. Alles hängt jetzt davon ab, ob die
Staatsanwaltschaft diesen Einwand akzeptiert. Jetzt verbleiben wir in der
Hoffnung, dass der Anwalt und die Familie uns über den Prozessverlauf
informieren. Im Anschluss übersetzen wir euch das Protestschreiben, um es der
spanischen und griechischen Botschaft als Zeichen des Protestes, der
Entschlossenheit und Solidarität mit den festgenommenen Genossen zu schicken:

"Wir fordern die sofortige Freilassung unseres Genossen und Freundes Carlos
Martinez Martin. Wir finden die Mittel, die die griechische Polizei und Justiz
gegen einen Demonstranten angewendet hat - aufgrund der einfachen Tatsache, dass
er seine Gegnerschaft zum Globalisierungsprozess, den vielen Problemen und
Kriegen zum Ausdruck gebracht hat - ungerecht und unverhältnismässig. Ausserdem
fordern wir die Freilassung der restlichen festgenommenen und gefolterten
Demonstranten aus aller Welt. Wir werden nicht aufhören bis wir Gerechtigkeit
für die Unsrigen erreicht haben. Wir werden nicht zurückweichen bis wir Schluss
gemacht haben mit der Barbarei und dem Gewaltmonopol der Mächtigen."

Das wars für den Augenblick, den wir genutzt haben, um an eure Solidarität zu
appellieren und wir wiederholen unsere kraftvolle Antwort gegen diese
Ungerechtigkeit.

Es lebe die CNT - es lebe die Anarchie!

Ihre Welt zerstört uns - schaffen wir unsere eigene.

 http://www.cnt.es

Übersetzung: Anarchosyndikat eduCAT
 http://anarchosyndikalismus.org
Homepage::  http://anarchosyndikalismus.org ¦

[indymedia.de, von mr. knabbits - 08.07.2003 00:59]


ERGÆNZUNGEN
Antiautoritäre Solidaritäts-Versammlung [Ede Katz 08.07.2003 10:43]

Griechenland: Antiautoritäre Versammlung für Solidarität mit den verhafteten
Genossen in Thessaloniki

Kurze Chronik der Verhaftungen:

Inmitten einer von den Medien ausgelösten Hysterie über die "Randalierer" vom
21.Juni und in der Todesstille über den Mord an 250 Einwanderern, die kaltblutig
von der italienischen Kriegsmarine umgebracht wurden, wurden 27 verhaftete
DemonstrantInnen vor den Untersuchungsrichter gebracht. Am Dienstag, den
24.Juli, verwandelte der Samthandschuh des griechischen, demokratischen
Rechtssystems alle kleinen Kriminaldelikte in Schwerverbrechen um. 19 der
Verhafteten wurden gegen Kaution oder mit Auflagen wieder freigelassen. Am
Mittwoch wurden die 7 Demonstranten, denen von Anfang an Kapitalverbrechen
vorgeworfen wurden, einem Richer vorgeführt, der das von der Verteidigung
vorgelegte, reichlich vorhandene Bildmaterial ignorierte und ihre Haft anordnete.
Simon Chapman (England), Fernando Perez und Carlos Martin Martinez (Spanien),
Suleyman Dakduk (Syrien) und Spiros Tsitsas (Griechenland) befinden sich im
Gefängnis von Diabata, und Michalis Traikapis und Dimitris Fliouras
(Griechenland) sind im Gefängnis in Avlona.

Solidaritätsaktionen bisher:

Samstag, 21.6.
- Kopenhagen (DK): Solidaritätsdemo mit 500 AnarchistInnen

Sonntag 22.6.
- Thessaloniki (GR): Versammlung vor dem Gerichtshof, 250 AnarchistInnen, die
von der Polizei angegriffen wurde, 2 Personen ins Krankenhaus und 4 Personen
wurden festgenommen.

Montag 23.6.
- Berlin: Besetzung des griechischen Konsulats

Donnerstag 26.6.
- Rethymnon (Kreta/GR) : Solidaritätsdemo mit 200 Personen
- Madrid : Solidaritätsversammlung
- Berlin : Solidaritäts-Besetzung des Goethe Instituts

Freitag 27. 6.
- Graz (A): Solidaritätsdemo
- Berlin (D): Demo gegen Polizei-Repression in Evian (F) und Thessaloniki (GR)
- Valencia (E): Solidaritätsversammlung

Samstag 28.6.
- Mytilene (GR): Solidaritätskonzert
- Xanthi (GR): Solidaritätsversammlung
- Kavala (GR) : Solidaritätskonzert im autonomen Sozial-Zentrum

Sonntag 29.6.
- Milano (I): Solidaritätsversammlung

Montag 30.6: -Iraklio (GR): Solidaritätsaktion

Geplante Solidaritätsveranstaltungen in Griechenland:

Mittwoch, 9.7.
- Thessaloniki: Solidaritätskonzert
- Athen: Solidaritätskonzert

Donnerstag, 10.7.
- Thessaloniki (GR): Solidaritätsdemonstration mit Motorrädern zum Diabata-Gefängnis
- Athen (GR): Solidaritätsdemonstration

Donnerstag, der 10.7., wurde zum Internationalen Solidaritätstag erklärt.

Eine antiautoritäre Versammlung wurde einberufen, die sich wöchentlich zu einem
festen Termin trifft, mit den Zielen:

- Informationen auszutauschen und die Organisation von Solidaritätsaktionen zu
planen

- die finanziellen Angelegenheiten für die Bedürfnisse der Inhaftierten auf
Ebene der Gerichtskosten und Kautionsgelder, sowie deren persönlichen Ausgaben
zu regeln

- Kontakte mit Gruppen in Griechenland und im Ausland herzustellen, um die
Koordination von Solidaritätsaktionen auf internationaler Ebene zu schaffen,
sowie um mit den GenossInnen der Verhafteten im Ausland zu kommunizieren

- die Lebensbedingungen der Verhafteten zu verbessern (z.B. mit Büchern,
Kleidung und Telefonkarten)

Um die oben genannten Ziele in verantwortlicher Weise zu erfüllen, hat diese
Versammlung drei Untergruppen gebildet: eine betreut die Finanzen, eine die
internationalen Kontakte und eine die Verbesserung des alltäglichen Lebens der
Häftlinge. Jeder Untergruppe hat ihre eigene E-Mail: Die E-Mails lauten
 financial2003@disobey.net,  contacts2003@disobey.net und
 solidarity2003@disobey.net.

Es ist bereits ein Bankkonto zur finanziellen Unterstützung bei der Piraeus-Bank
eingerichtet worden (gr. ??????? ????????): Konto-Nummer 5209-0164-58-443

Es wäre gut, wenn bei jeder Überweisung an die Finanz-E-Mail (
 financial2003@disobey.net) eine Benachrichtigung schicken würde, sobald Geld auf
das Konto eingezahlt wird. Das Geld derart gesammelt, dass angenommen wird, dass
es von den an der Versammlung teilnehmenden Leuten akzeptiert wird. Falls
bestimmte Gruppen wünschen Geld auf eine andere Art zu sammeln, können sie dies
auf eigene Initiative und Verantwortung machen. Auf jeden Fall bleibt das letzte
Wort in diesen Angelegenheiten den Genossen in Haft überlassen.

Wenn jemand an die Gefangenen schreiben will, müssen die Namen der Verhafteten
in griechischen Buchstaben geschrieben sein (der Postbote im Gefängnis kann
keine lateinische Schrift lesen). Folgt dem Link
 http://www.thessaloniki.indymedia.org/front.php3?lang=el&article id=12691

Antiautoritäre Versammlung für Solidarität
Homepage::  http://anarchosyndikalismus.org


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Freiburg: Bilder die den Rahmen sprengen...
CINE REBELDE präsentiert:

GENUA
open air Film zu den Protesten gegen den G8 Gipfel 2001
(90 min - deutsch)

Sa. 19. Juli 2003 - 22:00h
Stühlinger park (vor der Kirche)
Eintritt frei

mitbringen: bequeme Sitzmöglichkeit und Leckerlis
Seit den Blockaden von Seattle 1999 isat die neue weltweite Mobilisierung
gegen die neoliberalen "Schlösser des Kapitalismus" und für den Traum einer
anderen welt ohne Armut und Unterdrückung stark angewachsen. Die Proteste
treffen die Mächtigen doch empfindlich. Vorläufiger Höhepunkt ihrer Reaktion
gegen die Störaktionen ihrer Bankette waren im Jahre 2001 die Repressionen
gegen Demonstrationen und Blockaden des G8-Gipfels in Genua, die zu einem
Todesopfer führten.

Eine solche offene Gewalt hat man in Westeuropa lange nicht mehr erlebt. Mit
der Regierung Berlusconi war ein rechtsfaschistisches Regierungsbündnis für
die Durchführung der Repressionen verantwortlich. Das heisst aber nicht,
dass so etwas woanders nicht möglich ist. Denn mit ihrem Schweigen über die
Vorfälle erklärten auch die Vertreter der anderen Teilnehmernationen ihr
Einverständnis für die Staatsgewalt.

Wir möchten über die Hintergründe der Repressionen in Genua informieren. Wie
gezielt versucht wurde, die 300 000 protestierenden Globalisierungsgegner zu
delegitimieren und ihnen mit der staatlichen Gewalt zu drohen, auch im
Hinblick auf zukünftige Auseinandersetzungen hin.

Dieses Ziel, die Gegner einzuschüchtern und ihren Widerstand zu brechen,
wurde nicht erreicht. Die Proteste gingen und gehen weiter. Zuletzt
protestierten Hunderttausende Menschen in Evian und Thessaloniki. Die
Tendenz der offiziellen Öffentlichkeit, darüber zu schweigen und somit
staatliche Gewalt zu ermöglichen, hält aber weiterhin an.

In Genua gab es über Hunderte von Verhaftungen. Die Mehrzahl der
Anklageerhebungen aber werden für den Herbst dieses Jahres erwartet. Dann
kann einigen Beteiligten an den Protesten in Genua eine Haftstrafe von bis
zu 15 Jahren drohen.


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2 Jahre Genua: Antirep Spaziergang in Zürich!

Samstag, 19. Juli, 14.00 Uhr, Helvetiaplatz Zürich

Vor zwei Jahren demonstrierten in Genua 100'000e gegen den G8-Gipfel. Höhepunkt
der massiven staatlichen Repression war die Ermordung von Carlo Giuliani. Es
sind, wie auch in Göteborg und Thessaloniki, immer noch Personen auf ungewisse
Zeit eingeknastet. Wehren wir uns gegen die verschärfte Kriminalisierung von
politischen AktivistInnen!

- Sofortige Freilassung der politischen Gefangenen von Göteborg, Genua und
Thessaloniki und Einstellung aller Verfahren!
- Freispruch für unsere Genossin Andi!
- Freiheit für Marco Camenisch!
- Keine Räumung besetzter Häuser!

Der Staat zeigt seine Zähne. Sorgen wir für Zahnausfall!

[indymedia.ch, Revolutionäres Bündnis, 08.07.2003 11:42]


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Der Entscheid der Ermittlungsrichterin, der die 93 Angeklagten der Diaz Schule
entlastet.
Vollständiger Text

Die Richterin Dr. Anna Ivaldi,

visiert den Antrag auf Einstellung des Verfahrens, der von der
Staatsanwaltschaft am 4.12.02 vorgetragen wurde;
erhebt nach Einsicht der Akten folgendes:

am späten Abend des 21.7.01 drang die Polizei in die Diaz Schule ein, mit dem
Ziel eine Durchsuchung im Sinne des Artikels 41 des _TULPS" (vereinheitlichter
Text der Gesetze der öffentlichen Sicherheit) durchzuführen. Das Gebäude war
dazu vorgesehen, die ankommenden Demonstranten, die wegen des am nächsten Tage
endenden G8-Gipfels, nach Genua kamen, aufzunehmen. Die Operation führte zur
Beschlagnahmung einer Serie von Gegenständen und zur Festnahme der aktuell 93
Angeklagten. Im Verhaftungsprotokoll wurden die Begebenheiten folgendermaßen
berichtet:
Um 22.30 Uhr wurde ein Kontingent der Staatspolizei, im Vorbeifahren vor der
Schule in der "Via Cesare Battisti", zum _Objekt eines gewaltigen Wurfes von
stumpfen Gegenständen von Seiten zahlreicher Personen". Da deswegen vermutet
wurde, dass sich eine beträchtliche Anzahl von Anhängern der _tute nere" in der
Schule aufhielten, wurde ein Eingriff veranlasst, der auf die Suche nach Waffen
und Sprengstoff, der Individualisierung der Urheber des Wurfes von Gegenständen
auf das Kontingent der Staatspolizei, sowie auf die Individualisierung der
Verantwortlichen der Unruhen, die sich in den vergangenen Tagen ereignet hatten,
ausgerichtet war.
Bei Ankunft der Polizei hatte eine Gruppe von Jugendlichen das Gittertor der
Zufahrt geschlossen. Das Tor wurde von der Polizei eingedrückt, wozu sie einen
Polizeitransporter der mobilen Kommandos der Staatspolizei benützten. Im Atrium
(oder genauer im Hof) der Schule wurden die operierenden Polizeikräfte _Ziel
eines heftigen Wurfes von Gegenständen jeder Art".
Nachdem die Polizei den Haupteingang der Schule aufgebrochen hatte, leisteten
die im Innern anwesenden Jugendlichen weiteren Widerstand, in dem sie _zuerst
eine Schlägerei mit den Anklagenden eröffneten und sich dann auf die
verschiedenen Stockwerke des Gebäudes zerstreuten, um sich die Möglichkeit zu
sichern, unerwartet alle Arten von Fallen stellen zu können".
Zu jenem Zeitpunkt wurde dem Polizeibeamten Massimo NUCERA der I. Mobilen
Einheit einen Messerstich am Brustkorb versetzt. Er wurde nicht verletzt, da er
eine schusssichere Weste trug.
Es wurden eine Reihe von Gegenständen beschlagnahmt: Allzweckmesser und
Küchenmesser, Werkzeuge (Schaufeln, Spitzhacken und Bauhelme), Gasmasken und
Tauchmasken, schwarze Kleidung, Fahnen und Spruchbänder. Es wurden auch
Schwimmbrillen, Fotoapparate, Schlüssel, Walkmans und Mobiltelefone
beschlagnahmt. Im Erdgeschoss, in der Nähe des Eingangs wurden schließlich
_einige Sprengkörper des Typs Molotowcocktail" gefunden (im Protokoll wird keine
genauere Anzahl angegeben)
Als Folge dieser Vorgänge _wurden zahlreiche Jugendliche verletzt, einige von
ihnen sind nach wie vor in städtischen Krankenhäusern untergebracht, sowie viele
Angehörige der Ordnungskräfte"
Es werden Straftaten der Art. 416, 419, 420, 582, 336, 337 und 339 Abs. 2 110
StGB, 21. 895/67 vermutet.
Der Staatsanwalt forderte gegenüber den 78 Ausländern die Haftbestätigung und
als Maßnahme die Verhängung der Untersuchungshaft, da er dies wegen der
Verdunkelungsgefahr, der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr eine für sie
begründete Vorsichtsmassnahme hielt. Er verfügte hingegen die Freilassung der 15
Inhaftierten Italiener, für die er die Fluchtgefahr ausschloss. Die Straftaten,
zu welchen der Staatsanwalt seinen Antrag stellte, betrafen die Art. 337 - 339,
56 - 61 Nr. 2 und 10 - 582 - 583 StGB, 41.1100/75, 21.895/67 und 416 StGB.
Die Haftbestätigungsverhandlungen der Gruppe von Verhafteten, die in die
Haftanstalten verschiedener Städte überführt wurden, während einige in Genueser
Krankenhäusern eingeliefert wurden, wurden nebst jenes Ermittlungsrichters, der
Verfahrensinhaber ist, auch von 9 weiteren Richtern abgehalten. Außer für zehn
Beschuldigte wurde die vorläufige Festnahme nicht bestätigt. Für einen von denen
wurde als Maßnahme Untersuchungshaft verhängt und nachher vom
Überprüfungsgericht widerrufen. In allen anderen Fällen wurde die Haft nicht
bestätigt, da wegen der Vagheit der Verhaftungs- und Beschlagnahmungsprotokolle,
nicht genügend Elemente zum Verantwortungsbereich der einzelnen zuordenbar
waren, wenn auch die Begehung der Straftat nicht ausgeschlossen werden konnte.
Als die Haftprüfung abgeschlossen war, wurden die Ausländer augenblicklich aus
nationalem Territorium ausgeschafft. Viele von ihnen wurden mittels
internationaler Rechtshilfe angehört.
Nach Beendigung der Vernehmungen meldeten die Vernehmungsrichter der
Generalstaatsanwaltschaft des Genueser Appellationsgericht und der
Staatsanwaltschaft (der Republik) die körperliche Verfassung, in denen sich der
größte Teil der Verhafteten befanden (sie zeigten Gipsverbände, genähte Wunden,
auffällige Hämatome, Kopfverbände auf) und dass die ihnen diesbezüglich
berichteten, wiederholt und ungerechtfertigt geschlagen worden zu sein, mit
Tritten, Knüppeln und Mobiliar, das ihnen entgegengeschleudert wurde.
Es folgten Anzeigen und Erklärungen von vielen Verhafteten, die das gewalttätige
Vorgehen der Polizei betreffen und zum großen Teil im Ausland gesammelt wurden.
Dies gab den Ausschlag zu einem anderen Strafverfahren (Nr. 14525/01), in
welchem die polizeiliche Verantwortlichkeit der Polizisten, die an der Operation
in der Diaz Schule teilnahmen, untersucht wird. Dies wegen der erlittenen
Verletzungen der Verhafteten sowie wegen des Strafbestandes der bewiesenen
Fälschung der Verhaftungs- und Durchsuchungsprotokolle und Dienstberichte..
Deshalb sind auf eine einzige erwiesene Begebenheit zwei verschiedene
Strafverfahren im Gange und in diesem Strafverfahren sind in großer Menge die
Akten des andern eingeflossen.
Das Verhaftungsprotokoll trägt 14 unleserliche Unterschriften. Von den
Unterschreibenden können aufgrund der Erklärungen von MORTOLA (DIGOS
[italienische Staatssicherheitsabteilung] Genua) folgende leitende Beamte
ausgemacht werden: DOMINICI (Mobile Einheit), DI SARRO (DIGOS Genua), CALDAROZZI
(Zentraler Operationsdienst SCO), FERRI (Mobile Einheit von Rom), PFIFFERI
(DIGOS Padua), NUCERA und PANZERI, Polizeibeamter, beziehungsweise Inspektor der
Mobilen Einheit von Rom.
Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens betrifft weder die Straftat unter Art.
416 StGB, für welche der Staatsanwalt die Trennung von diesem Verfahren verfügt
hat und zu dem Ermittlungen im Gange sind, noch die Episode des von NUCERA
berichteten Messerstiches. Bezogen auf diesen kann man im Antrag auf Einstellung
des Verfahrens lesen, dass die Trennung deshalb verfügt worden ist, da
eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der Polizei gesehen wurden.
Ein Sachverständigengutachten, das im Verfahren zur Ermittlung des
Gegenstandsinhabers angeordnet wurde, ergab, dass die Schnitte auf den
Kleidungsstücken des oben genannten _nicht mit jenen kompatibel waren, die
experimentell nach den Dynamiken, die den Aussagen des Polizeibeamten zu
entnehmen möglich waren, erhalten wurden".
Der Frage, ob den Verhafteten oder einigen von ihnen die vermuteten Straftaten
zur Last gelegt werden können, muss zuerst die Auswertung des Bestehens
derselben vorangehen.
Obwohl, wie schon gesagt, gegen die Unterzeichnenden ein Verfahren wegen
Fälschung läuft, bejaht die Staatsanwaltschaft im Antrag auf Einstellung des
Verfahrens, auch auf der Grundlage jener Akten, das Bestehen der Straftaten des
schweren Widerstands, des schweren Diebstahls, des Besitz waffenähnlicher
Gegenstände. Die Einstellung wird in der Tat beantragt, _weil die individuelle
Feststellung der Verantwortlichen der verschiedenen beschriebenen Strafbeständen
in den Einleitenden Mitteilungen nicht möglich ist".
Nur was die beiden Molotowcocktails betrifft, die in den Verhaftung- und
Beschlagnahmungsprotokollen aufgeführt wurden, schließt der Staatsanwaltschaft
aus, dass ihr Besitz auch nur annähernd den Beschuldigten dieses Prozesses
zugeschrieben werden kann. Diese Schlussfolgerung ist völlig vertretbar: in den
im Strafverfahren Nr. 14525/01 ausgeführten Ermittlungen kam heraus, dass die
beiden Molotowcocktails, die laut dem Durchsuchungsprotokoll in der
Eingangshalle im Erdgeschoss der Schule Diaz gelegen haben sollen, in Wahrheit
mehrere Stunden vor der Durchsuchung der Schule an einem ganz anderen Ort (Corso
Italia) gefunden wurden, wie aus der SIT (Zeugenvernehmung) des Staatsanwalts
von GUAGLIONI, BURGIO und DONNINI hervorgeht.
Während den Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass der Vorfall bezüglich
des Überfalls eines Kontingents der Staatspolizei, der von nicht identifizierten
Personen einige Stunden vor dem Eindringen der Polizei in die DIAZ durchgeführt
worden sei, nicht in Betracht gezogen wird: Der Vorfall hat tatsächlich nichts
mit den Vorhaltungen gegen die Angeklagten zu tun. Vorhaltungen, die das
Verhalten derselbigen in einem folgenden Moment betrifft, das heißt in der Phase
unmittelbar vor der Durchsuchung und im Laufe derselben.
Was das Ergebnis der Durchsuchung angeht, stellt man fest, dass im Antrag auf
Einstellung des Verfahrens die Straftat (nicht zur Last gelegt in der
Haftbestätigung und in der Bestätigung der vorbeugenden Maßnahmen) von schwerem
Diebstahl, in Bezug auf einige Werkzeuge, wie Schaufel, Spitzhacke etc. die dem
Bauwesen gehören, angenommen wird. Im SIT (Zeugenvernehmung) wurde in dem
Zusammenhang von GABURRI ausgesagt, dass in der Schule Bauarbeiten im Gange
waren, die vorübergehend unterbrochen wurden. Das für diese Arbeiten benutzte
Material wurde in einen unter der Treppe liegenden Hohlraum gebracht, dessen
Türen mit einem Vorhängeschloss verschlossen wurden. Als der Zeuge am 26. 7. 01
wieder in die Schule eintrat, stellte er fest, dass eine der Türen aufgebrochen
war und dass Material fehlte (in Bezug auf dieses der Zeuge nicht nach genaueren
Angaben gefragt wurde). Es gibt keinerlei Elemente auf deren Grundlage man
irgendwie den Diebstahl dieses Materials den aktuell 93 Beschuldigten oder
einigen von ihnen, zurechnen könnte (wie gesagt jedenfalls nicht auf Grund der
Akten, wie vom Staatsanwalt behauptet). Man könnte nur zu diesem Schluss kommen,
wenn man mit einiger Sicherheit bestätigen könnte (und man sieht in der Folge
weshalb dies nicht möglich ist), dass diejenigen, die sich in der Diaz Schule
befanden in der Phase vor dem Eindringen der Polizei oder im Verlaufe derselben,
sich die Werkzeuge aneignet hätten, nachdem sie das Schloss des Hohlraums im
Untergeschoss gewaltsam geöffnet hätten. Aber eine solche Bestätigung ist nicht
möglich. Es gibt keine Elemente die auch nur annähernd den Beschuldigten den
Diebstahl zuschreiben ließen. Der Zugang zum Untergeschoss kann effektiv durch
diejenigen, die die Schule besetzten, in den vorhergehenden Tagen sowie am 21.
Juli aufgebrochen worden sein; oder am Abend selbst im Laufe der Durchsuchung
durch die Polizeibeamten, um sicher zu sein, dass sich dort niemand versteckt.
In dem Zusammenhang muss der Umstand herausgehoben werden, dass aus dem Bericht
von CENNI, Gruppenchef der mobilen Einheit, hervorgeht, dass diese im Verlaufe
der Operation einer Kontrolle im Untergeschoss vorgenommen haben, um dabei
festzustellen, dass die Lokale offen, aber leer waren und dass zwei Eisentüren
regulär geschlossen waren. In der Folge wird es keinerlei Hinweise bezüglich der
Tatsache, dass die Türen aufgebrochen wurden, geben. Auch der Gruppenchef
LUCARONI, der erklärt, sich mit deinen Männern ins Untergeschoss begeben zu
haben und es schnell untersucht zu haben, erwähnt in keiner Weise, dass die
Türen aufgebrochen wurden.
Im Zusammenhang mit dem beschlagnahmten Material (größtenteils aus völlig
irrelevanten Dingen wie Thermosflaschen, Kleidungsstücke, Tauchmasken,
Mobiltelefone, Fotokameras; Filme und Floppy Disks etc. bestehend ) bleibt
folglich nur der Strafbestand der Gesetzesübertretung darunter Art. 4 von i.
110/110/1975 (es wurden in der Tat einige Schweizer Taschenmesser und
Allzweckmesser gefunden), Gesetzesübertretungen die übrigens keine sofortige
Festnahme legitimieren.
Mit Sicherheit komplexer ist die Rekonstruktion dessen, was unmittelbar vor dem
Eindringen der Polizei und im Verlaufe der Durchsuchung geschah. Bevor das
Problem der der Zuweisung bestimmter Straftaten an allen oder einigen der
Verhafteten angegangen wird, geht es darum zu sehen, ob Anzeichen für den
Strafbestand des schweren Widerstandes, der schweren Körperverletzung oder der
versuchten schweren Körperverletzung seitens der Personen, die sich in der Diaz
Schule befanden, vorliegt.
Bevor mit dieser Rekonstruktion fortgefahren wird, muss man den neuen Umstand
berücksichtigen, nämlich, dass Elemente aufgetaucht sind, die den Staatsanwalt
veranlasst haben, in Zusammenhang mit den Protokollen den Straftatbestand der
Fälschung zu vermuten (man nennt hier Beobachtungen, die in Bezug auf das auf
das Auffinden der Molotowcocktails hervorgegangen sind). Der Staatsanwalt
schließt aus, dass sich aus diesen Protokollen jedwede Gewissheit über den
tatsächlichen Hergang der Dinge gewinnen lassen. Außerdem darf bei der
Auswertung der Polizeiprotokolle der leitenden Polizeibeamten, die Tatsache
nicht vernachlässigt werden, dass sie ihrerseits im Zusammenhang mit den
Vorgängen in der Diaz Schule, im Strafverfahren 14525/01 angeklagt sind.
Die Erklärungen, die von den Verhafteten im Zuge der
Haftbestätigungsverhandlung, in der Strafverhandlung 14525/01 und im Verlauf der
Anklage und der Vernehmung der Beschuldigten in diesem Verfahren abgelegt
wurden, stehen im Widerspruch zu dem, was im Verhaftungsprotokoll (und in den
Dienstberichten, von denen nachher gesprochen wird), festgehalten wurde. Laut
den Aussagen der Beschuldigten, habe sich am späten Abend des 21. Juli 2001 eine
erhebliche Anzahl Ordnungskräfte zur Diaz Schule begeben. Sie hätten dann mit
einem Polizeitransporter das Tor durchbrochen, durch welches man in den Schulhof
gelangt (das Schloss war von Innen von Personen geschlossen worden, die nachher
in die Schule flüchteten). Die Polizei habe dann, ohne Warnung, die Türen des
Schulgebäudes aufgebrochen, vor die jemand, nachdem er sie verschlossen hatte,
Sitze und Bänke gestellt hatte. Dem Eindringen der Polizei sei kein
Entgegenwerfen von Gegenständen vorausgegangen (oder zumindest bestreiten die 93
Beschuldigten einen solchen Wurf getätigt zu haben und verneinen auch, dass sie
jemanden etwas werfen gesehen hätten). Kaum seien die Polizeibeamten eingetreten
gewesen, hätten sie die Polizeiknüppel gegen diejenigen, die sich im Erdgeschoss
befanden, eingesetzt, obwohl diese die Hände erhoben und keinerlei Widerstand
geleistet hätten. Ein Teil der Beamten sei sofort in den ersten Stock hinauf
gegangen. Dort befanden sich weitere Personen und solche, die vor Schreck von
unten dorthin geflüchtet waren. Dort im 1. Stock seien die Personen, die an der
Wand standen und die Hände erhoben, mit den Polizeiknüppeln geschlagen worden
und, obwohl sie dem Polizeibefehl gehorchten und sich auf den Boden geworfen
hätten, seien sie von neuem mit den Polizeiknüppeln geschlagen und getreten
worden. In der Folge seien die, die in den oberen Stockwerken Zuflucht gesucht
hätten, nach unten in die Turnhalle im ersten Stock geführt worden. Während sie
die Treppen hinunter gingen, seien sie von neuem mit Knüppeln geschlagen worden.
Während dieses Einsatzes seien die Angeklagten beschimpft und bedroht worden,
obwohl sie keinerlei Widerstand leisteten und durch die brutale und grundlose
Gewalt der Polizei sehr verängstigt und eingeschüchtert waren.
Die Rekonstruktion der Vorgänge beruht auf den Erklärungen der Angeklagten. Eine
Auswertung dieser muss nun durch mögliche Bestätigungen gemacht werden.
Eine erste Bestätigung findet sich in der Übereinstimmung der Aussagen der
Angeklagten, insbesondere bei denen, die bei der Haftbestätigungsverhandlung
gemacht wurden. Dabei ist die Tatsache zu betonen, dass die 78 verhafteten
Ausländer in vier verschiedene Haftanstalten (Pavia, Voghera, Vercelli,
Genua-Marassi) überführt wurden, während einige von ihnen verhört wurden, als
sie in den zivilen Krankenhäusern Genuas lagen. Dieser Umstand macht die
Möglichkeit, dass selbige ihre Aussagen hätten koordinieren können, voll und
ganz unwahrscheinlich und verleiht somit der Tatsache, dass ihre Schilderungen
auch in spezifischen Punkten übereinstimmen, besonderen Wert. Viele von denen,
die sich im Erdgeschoss befanden, als die Polizei eindrang, berichten (so HAGER,
ALLUEVA, MARTINEZ, LANASPA, MOSSO, MORET, BALBAS, NOGUERAS) von Bänken und
Stühlen, die ihnen von den Polizisten entgegengeschleudert wurden. Andere, die
sich im ersten Stock befanden sagen, dass sie sich auf den Boden legen mussten
und dann von neuem geschlagen wurden, bis dass ein leitender Polizeibeamter
auftauchte, der den Polizisten den Befehl gab, die Prügelei zu beenden (POLLOK,
CANNIESCK, BARRINGHANS, ALBRECHT). Nochmals andere berichten von Beschimpfungen
und Drohungen seitens der Polizisten währenddem sie die Beschuldigten schlugen
(ALBRECHT, GALLOWAY, DOHERTY, OLLSON, BRUSCHI: _sie schrieen, dass sie uns täten
würden, da ja doch niemand wisse, dass wir da seien").
Außerdem wurden die Ausländer, sobald man sie frei gelassen hatte, zum
Gegenstand von Ausweisungsmaßnahmen. Ein Umstand, der ausschließen lässt, dass
sie die Version über die Ereignisse mit den 15 Italienern hätten absprechen
können, die später vom Staatsanwalt gehört wurden. Folglich bestätigen auch die
Erklärungen der Italiener das, was die Ausländer über die Unmittelbarkeit des
Sachverhaltes aussagten. Außerdem wurden zwei der Italiener, PANCIOLI
GUADAGNUCCI und CESTARO, am 23.7.01 durch den Staatsanwalt angehört, während sie
wegen den Verletzungen , die ihnen im Verlaufe der Operation in der Diaz Schule
zugefügt wurden, im Krankenhaus _San Martino" untergebracht waren. Die Versionen
der beiden (die sich im Moment des Eindringens in der Turnhalle befanden)
stimmen mit dem überein, was die Ausländer gegenüber dem Ermittlungsrichter, im
Bezug zum Sachverhalt, dass die Personen von der Polizei geschlagen wurden,
obwohl sie keinen Widerstand leisteten aussagten. Analoge Bestätigungen finden
sich in den Aussagen, die von den verhafteten Italienern (die, wie gesagt,
nichts mit Ausländern abgesprochen haben können, die am 25.7.01 ausgeschafft
wurden), vor dem Staatsanwalt abgegeben wurden, weder in der Beschreibung des
Sachverhalts noch in den Einzelheiten (zum Beispiel: PRIMOSIG und GALANTE
bestätigen die Beschimpfungen und Drohungen, die sie während der Prügel erhalten
hatten, GALANTE bestätigt auch die Tatsache, dass die Polizisten auch Stühle auf
die im Turnhalle am Boden liegenden Personen warfen).
Da ist noch die Bestätigung durch die Aussagen von Michel Roland GIESER. Dieser,
er meldete sich am 22.7.01 in der Abteilung des Ersten Staatsanwaltes der
Staatsanwaltschaft und wurde nachher, am 16.8.01 vom Staatsanwalt angehört,
berichtete, dass er sich im Moment als die Polizei in die Schule eindrang, dort
befand. Er erklärte genau, wie einige Personen Bänke vor die Türe gestellt
hatten, obwohl andere sagten, es nicht zu tun, dass die Türe von der Polizei
aufgebrochen wurde; dass er mit anderen in den ersten Stock hinauf gegangen war,
wo alle mit den Armen und Beinen ausgebreitet auf den Boden gelegen haben
(GIESER erinnert sich nicht mehr, ob aus eigener Initiative oder weil die
Polizisten es ihnen befahlen); dass die Polizisten sie alle mit Knüppeln und
Tritten zu prügeln anfingen, trotz der Position, die von den Anwesenden
eingenommenen wurde (die offensichtlich keinerlei Widerstand leisteten), bis
dass ein leitender Polizeibeamter _basta" schrie, ohne jedoch die Prügel
unterbrechen zu können, die erst auf wiederholten Befehl beendet wurde. Der
Zeuge fügte hinzu, dass unter den Verletzten eine junge Frau mit rasierten
Haaren war, die in einer speziell schlimmen Verfassung schien (JONASCH, von
welcher auch andere, darunter FOURNIER sprechen werden. Zu den erlittenen
Verletzungen hat JONASCH, die während der Vernehmung durch den
Ermittlungsrichter wegen eines Schädelbruches im Krankenhaus _San Martino" lag,
ausgesagt, dass sie, während sie im ersten Stock mit erhobenen Händen war, ein
Polizist mit einem Knüppel angriff. Sie verlor das Bewusstsein und kam erst zwei
Tage später im Krankenhaus wieder zu sich). Als die Krankenwagen ankamen,
begleitete er einen jungen Mann mit einer heftig blutenden Kopfverletzung die
Treppe hinunter und schaffte es dann, aus der Schule zu entkommen. Die Aussagen
von GIESER, die diejenigen Aussagen der Verhafteten, die sich im ersten Stock
der Schule befanden bestätigen, verdienen Aufmerksamkeit. Es handelt sich
nämlich um eine Person, die nicht unter Anklage steht und die sich gleich nach
den Vorfällen spontan bei der Generalstaatsanwaltschaft zeigte. In einem Moment
also, in dem er keine Kenntnisse der anderen Aussagen (die noch nicht einmal
gemacht waren. Die Vernehmungen der Verhafteten fanden erst am 25.7.01 statt),
haben konnte. GIESER machte eine Strafanzeige wegen der erlittenen Verletzungen,
die ihm in einem ärztlichen Befundbericht des Krankenhauses _Maggiore di Milano"
am 22.7.01 attestiert wurden.
Eine wichtige Bestätigung der Version der Angeklagten kommt erst noch von den
Aussagen vieler Polizisten. Betreffend dieser Aussagen muss vorausgeschickt
werden, dass diese, auch wenn sie nicht aus regelrechten Zugeständnissen
bestehen, doch einen einigartigen Wert haben. Betrachtet man, wer sie ausgesagt,
dann wird im Grunde die Version des Sachverhaltes in den Protokollen widerlegt.
Es ist folglich schwierig anzunehmen, dass die Wahl, diese Aussagen zu machen
von etwas anderem inspiriert worden sei, als vom Respekt gegenüber der Wahrheit.
Bevor zur gesamthaften Untersuchung der Aussagen der Polizeikräfte übergegangen
wird, muss vorangeschickt werden, dass die befragten Beamten nicht
übereinstimmende Versionen des Eindringens in das Schulgebäude abgegeben haben,
indem sie jeweils den anderen bezichtigten, als ersten hineingegangen zu sein.
So verhindern sie die Identifikation (übrigens sicherlich wichtiger im
Strafverfahren 14525/01 als in diesem Ort) der Polizisten, die, nachdem die
Türen aufgebrochen worden sind, als erst eintraten. An der Operation beteiligten
sich die Mobile Einheit von Rom, geführt von CANTERINI (etwa 60/70 Männer),
Personal von mobilen Truppen aus verschiedenen Polizeipräsidien und Personal des
zentralen Operationsdienstes (SCO) von GRATTERI geführt. Die gesamten
Polizeikräfte begaben sich in zwei Kolonnen aufgeteilt zur Schule, geführt von
den Polizeibeamten der DIGOS (Politische Polizei) MORTOLA beziehungsweise DI
SARRO. Was das Ziel und die Modalitäten der Operation angeht, wurde laut den
Aussagen der daran teilnehmenden leitenden Polizeibeamten, diese Durchsuchung im
Sinne des Art. 41 TULPS (vereinheitlichte Fassung des Gesetzes zur öffentlichen
Sicherheit) geführt. Aufgabe der Mobilen Einheit war es, zu garantieren, dass
diese unter sicheren Bedingungen durchgeführt werden konnte. Übrigens besteht
nicht einmal in diesem Punkt Übereinstimmung der Versionen oder zumindest
Klarheit. In den Berichten von CANTERINI und von FOURNIER liest man nämlich,
dass das Ziel der Operation die Räumung des Instituts Diaz war (Bericht
CANTERINI vom 27.7.01) oder _die Verhaftung der Personen des
aufständisch-anarchistischen Umfelds, die sich in ein Missbräuchlicherweise
besetztes Schulgebäude zurückgezogen hatten" (Bericht FOURNIER).
Alle diejenigen, die als Unterzeichnende des Verhaftungsprotokolls identifiziert
worden sind, haben ausgesagt, keine Widerstandshandlungen in der Diaz Schule
gesehen zu haben, dass sie aber von anderen davon gehört hätten. Besonders von
CANTERINI, der auch einen Bericht unterschreibt, welcher dem
Verhaftungsprotokoll angeheftet ist und in dem man von solchen Handlungen
spricht. Er schreibt davon, in der Schule eine _heftige Gegenwehr seitens
einiger Besetzter" angetroffen zu haben, die von der Zeit profitiert hätten, die
verstrich bis die Türe aufgebrochen worden war. Während dieser Zeit sei eine
Flut von stumpfen Gegenständen, vor allem Flaschen heruntergefallen, die
Besetzer hätten sich mit Stangen und Stöcken bewaffnet. Der Kommandant der
Mobilen Einheit von Rom schreibt hingegen in einem folgenden Bericht, der auf
den 27.7.01 datiert ist, dass er sich im Moment des Polizeieingriffs mit seinem
Vize FOURNIER in einer hinteren Position befand; dass er, als es ihnen gelungen
war einzutreten, Jugendliche an die Mauer gekauert sah, einige von ihnen seien
am Kopf verletzt gewesen; dass ihn eine ähnliche Szene einen Stock höher
erwartete, wo er eine junge Frau mit rasierten Haaren bemerkte, die eine schwere
Verletzung am Kopf hatte (JONASCH, von der schon gesprochen wurde) und wo
FOURNIER den Befehl gab, die Schlagstöcke wieder zurück zu stecken. In der
Vernehmung vom 21.9.01 (im Prozess n 14525/01 abgelegt) präzisiert er außerdem,
dass das was er im Bericht geschrieben hatte, seine Schlussfolgerung war, oder
präziser, das, was ihm von Polizisten, die nicht aus seiner Abteilung stammten,
berichtet wurde. Diese Polizisten, kann er nicht benennen. Was die Phase
unmittelbar vor dem Eindringen in die Schule angeht, so erklärt er in der
Vernehmung vom 21.9.02, dass der Wurf von Gegenständen nicht sehr stark war und
dass er nur _etwas, dass gegen die Schutzschilder flog" wahrgenommen hatte.
Es finden sich bei den Akten Berichte von FOURNIER und der Gruppenchefs der
Mobilen Einheiten, die einige Tage nach den Geschehnissen verfasst wurden (es
sind alle auf den 27.7.01 datiert)
Der Bericht von FOURNIER und seine Aussagen während der Vernehmung vom 21.9.01
bestätigen grundsätzlich die Version der Verhafteten. Nach dem, was ein
leitender Beamter berichtete, drängten sich in der Tat eine Flut von
Polizeikräften vor die beiden Türen der Schule (der Haupteingang und die
Seitentüre links), beide mit Möbeln und Brettern verbarrikadiert. Den
Polizeikräften, die sich vor der Diaz Schule befanden, wurde keine Weisung
erteilt _eine vernünftige Handlungsweise anzustreben", wie es sonst
normalerweise in ähnlichen Fällen gemacht wird. Weder in dieser Phase noch
vorher nahm FOURNIER ein Wurf von Gegenständen wahr. Als die Türe aufgebrochen
war, gestaltete sich das Hineingehen chaotisch und verwirrlich. Er stieg sofort
die Treppen hoch, schreiend und den Polizeiknüppel ziehend aus Angst vor einem
Angriff. Im 1. Stock angekommen, sah er im Korridor 10 oder 12 kauernde oder
liegende Jugendliche, welchen er in Italienisch und Englisch befahl, sich gegen
die Mauer zu stellen. Sofort bemerkte er, dass diese seinen Befehl aufgrund
ihrer Verfassung nur mit Mühe befolgen konnten. Er bemerkte dann eine junge Frau
mit rasierten Haaren in einer Blutlache. Er schrie _basta, basta", befahl den
Polizeiknüppel zurückzustecken und die Schule zu verlassen und forderte den
Polizeiarzt auf, ärztliche Hilfe zu leisten. Während er mit allen Mitteln
versuchte, der jungen Frau erste Hilfe zu leisten, traf der Gruppenchef TUCCI zu
ihm.
Die Berichte der Gruppenchefs stimmen in dem Punkt überein, als dass keine
genauen Angaben zur Aufgabe, die die Abteilung während der Operation ausführen
sollten, gemacht wurden. Zur Aufgabe derselben war nur mitgeteilt worden, dass
es sich um ein Eindringen in ein besetztes Gebäude mit gefährlichen Gegenständen
handle.
Einige der Gruppenchefs berichten, dass dem Eindringen in die Schule ein Wurf
von Gegenständen voranging (so TUCCI, STRANIERI- der von einem _kleinen Balken"
sprach- und ZACCARIA, der hingegen von einem _starken Wurf zahlreicher stumpfer
Gegenstände" spricht). Andere (CENNI, COMPAGNONE, LUCARONI und LEDOTI), sprechen
in der Vernehmung durch den Staatsanwalt davon, obwohl sie im Bericht schweigen.
BASILI, der kein Gruppenchef ist, sagt vor der Staatsanwaltschaft aus, dass ein
Zimmermannshammer und anderes geworfen wurde. TUCCI berichtet außerdem, dass die
Beamten MANGANELLI und ANTEI von einem Stein getroffen wurden und Verletzungen
davon trugen, die ihnen in einem ärztlichen Befund nachgewiesen wurden. Der
_starke Wurf zahlreicher stumpfer Gegenstände" von dem ZACCARIA berichtet,
scheint nicht von allen so wahrgenommen worden zu sein. CENNI etwa schweigt
nicht nur im Bericht darüber, sondern kann auch in der Vernehmung nicht genau
sagen kann, was für Gegenstände geworfen wurden. Er schließt auch nicht aus,
dass es sich um _Dreckklumpen, die vom Gerüst flogen" handeln könnte. Weiter
sagt er, dass er den Lärm der Gegenstände, die die Schutzschilder seiner Männer
getroffen hätten, nicht gehört habe, obwohl er bestätigt, dass dort ein Wurf
stattfand.
Es liegt eine sichtbare Unstimmigkeit zwischen den Berichten vor, auch was die
Wahrnehmungen jedes einzelnen Gruppenchefs im Innern des Gebäudes betrifft.
Einige (TUCCI und COMPAGNONE) werden nicht von Widerstandshandlungen seitens der
Besetzer der Schule getroffen und sehen auch keine solchen. Sie sahen hingegen
Polizeikräfte, die mit dem Schlagstock Personen schlugen, welche keinerlei
Widerstand leisteten. Speziell TUCCI sah Kollegen mit Schlagstöcken, welche sie
verkehrt herum hielten, zuschlagen, und er sah einen von denen eine junge Frau
an den Haaren ziehen, währenddem er fortfuhr, sie zu schlagen. COMPAGNONE sah,
kaum dass er eingetreten war, einen alten Mann, der sich auf sie zu bewegte und
der _von blindwütigen Polizisten überwältigt wurde" deren
Abteilungszugehörigkeit er nicht kennt. Im dritten Stock angekommen bemerkt er
_einfache Polizeibeamte und andere wie wilde Tiere über die Jugendlichen
herziehen und sie schlagen. Einer von diesen lag in einer Blutlache und gab
keine Lebenszeichen mehr von sich". Andere hingegen (CENNI, LEDOTI, ZACCARIA)
berichten von Widerstandshandlungen. Speziell CENNI schreibt, dass er, während
er die Treppen der Schule hoch stieg, mit stumpfen Gegenständen beworfen wurde,
einer von diesen habe den Beamten PACE verletzt, dieser wurde jedoch nicht
begutachtet. Bei der Vernehmung durch den Staatsanwalt ändert er jedoch diese
Version und sagt, dass er nicht mehr wisse, ob es einen Wurf von Gegenständen
gab oder nicht und gibt an, im Bericht das geschrieben zu haben, was ihm PACE
berichtet habe (dieser wurde nie angehört). LEDOTI sagt aus, von einer
vermummten Person angegriffen worden zu sein, während er die Treppen hoch ging.
Er fügt an, dass von den oberen Stockwerken Gegenstände aller Art fielen
(Gegenstände die alle nicht protokolliert sind und von denen auf den
Fotografien, die im Innern der Schule, vor allem auf den Treppen durch die
Carabinieri am 23.7.01 aufgenommen wurden, keine Spur zu sehen ist). Er
berichtet, dass er von neuem angefallen wurde, von einer Person mit einem Stock
bewaffnet. Vom darauf folgenden Kampf trug er eine Distorsion des rechten Knies
davon, die ihm in einem Attest bestätigt wurde. Er fügt an, dass er, im dritten
Stock angekommen, eine junge Frau sah, die verängstigt weinte und er beschloss,
sie nach unten zu begleiten. Er sagt weiter, dass sie, während sie hinunter
gingen, beide von Knüppelschlägen getroffen wurden und einer von denen die junge
Frau am Nacken traf, worauf die Frau zu bluten anfing. (diese Tatsache wird in
der Folge auch von der jungen Frau berichtet, BARTESAGHI, die aussagt, von
Knüppeln und Spucke getroffen worden zu sein, während ein Beamter -
logischerweise LEDOTI - sie ins Erdgeschoss begleitete. BARTHESAGHI sagt jedoch,
dass sie im Nacken getroffen wurde, bevor sie von LEDOTI herunter begleitet
wurde. Dieser Umstande, der von LEDOTI nicht berichtet wird, wird im Bericht von
TUCCI bestätigt, in welchem steht: ãich sah den V.S. Ledoti, der eine junge Frau
trug ... damit sie nicht nochmals geschlagen wird")
Was die Männer seiner Einheit angeht, berichtet LEDOTI, dass VACCARO ihm sagte,
dass er sich verletzt habe (es ist jedoch nicht begutachtet worden) und dass
MARRA (wegen einer Verletzung am rechten Handgelenk begutachtet) ihm sagte, dass
er sich mit dem Schild verletzt habe, während er im Begriff war, in die Schule
einzudringen. Auch ZACCARIA berichtet, dass sie, während sie die Treppen hoch
gingen, mit Gegenständen beworfen wurden (Stühle, Eisenrohre und verschiedenen
Holzstücke. Auch hier gilt, was gegen den Aussagen von LEDOTI erhoben wurde),
einer von diesen traf den Polizeibeamten SALVATORI (gegen welchen eine Anzeige
läuft und der nicht angehört wurde). ZACCHARIA sagt zudem, er habe die Beamten
seiner Einheit immer unter Kontrolle gehabt und keiner von ihnen sei verletzt
worden, während Anzeigen gegen zwei Polizisten der Einheit von ZACCHARIA,
LICCARDO und GALUPPI, laufen. Die letzteren zwei, wie übrigens alle diejenigen,
die der Mobilen Einheiten angehören und denen Verletzungen attestiert wurden,
wurden, mit Ausnahme von LEDOTI, nicht angehört. Zudem bestätigt ZACCARIA, dass
es im ersten Stock zu Zusammenstössen zwischen Polizisten in zivil und denen,
die sich dort befanden, kam. Aber diese Aussage widerspricht den Aussagen von
FOURNIER und TUCCI, die sich ebenfalls auf demselben Stockwerk befanden.
LUCARONI sieht, als er hinein geht, Polizeipersonal in gewalttätigen
Auseinandersetzungen mit den Anwesenden verwickelt _auch in einer erhöhten
Anzahl gegenüber den Gegnern operierend". Auch auf dem dritten Stock sieht er
Auseinandersetzungen zwischen einfachen Polizeibeamten die _sehr wahrscheinlich"
annahmen, auf widerstand zu stoßen, und den anwesenden Jugendlichen, präzisiert
jedoch, dass weder er noch seine Männer Gegenstand von Widerstandshandlungen
wurden.
STRANIERI, der selbst aussagt, dass er Mitglieder seiner Einheit in einem
Handgemenge mit den in der Turnhalle anwesenden Personen sah (er spricht von
einem gegenseitigen Herumgeschubse), bestätigt, dass weder er noch die Personen,
die mit ihm waren Widerstandhandlungen antrafen. Er fügt an, einen jungen Mann
verteidigt zu haben, der am Kopf getroffen wurde und dem Kollegen in zivil
weitere Schläge austeilten. BASILI sagt hingegen aus, einen Schlag an der
Schulter gespürt zu haben und sich mit dem Schlagstock verteidigt zu haben
(steht nicht im Bericht) und _lebendigen" Widerstand seitens der Jugendlichen
gesehen zu haben, die dann von Beamten in Zivil auf dem Boden immobilisiert wurden.
Wie man sieht, stoßen die Gruppenchefs innerhalb ihrer selbst auf beachtliche
Widersprüche und diese lassen schließlich an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln
(z.B.: LEDOTI, der in der Schule war, als sich auch TUCCI und FOURNIER darin
befanden, liefert eine völlig andere Beschreibung der Fakten als diese). Das
Bild, dass sich insgesamt aus ihren Aussagen ergibt (oder zumindest aus den
übereinstimmenden Punkten), ist jenes von ungerechtfertigt ausgeübter Gewalt
seitens der Polizeibeamten, in Abwesenheit von Widerstandshandlungen. (So
FOURNIER, aber auch TUCCI, COMPAGNONE, LEDOTTI - die Knüppelschläge, die ihm und
BARTESAGHI zugefügt wurden, während sie die Treppen hinunter gingen - und zum
Schluss abgeschwächt auch ZACCARIA).
Von jenen, die das Verhaftungsprotokoll unterzeichneten, erhält man keine
klarere Rekonstruktion. PFIFFERI (DIGOS Padua) erreicht die Schule nachdem die
Durchsuchung beendet war und MORTOLA (DIGOS Genua) wurde damit beauftragt, das
aufgefundene Material zu ordnen. MORTOLA sagt in der SIT vom 23.7.01., dass er
nicht an der Stürmung der Diaz und an der Verhaftung der Besetzer teilgenommen
habe, dass er durch die anderen von dem Wurf von Gegenständen und von der Gewalt
erfahren habe. In der Vernehmung vom 23.7.02 sagt man jedoch unerklärlicherweise
sicher, dass _etwas geflogen sei", dass man den Lärm von zerbrechenden Flaschen
gehört habe und ein Hammer von oben herab fallen gesehen habe. CICCIMARRA
(Mobile Einheit von Neapel) geht in die Schule hinein, während die Operation
noch im Gange ist. Er sagt, dass es vor dem Eingang der Schule stumpfe
Gegenstände _regnete", aber kann nicht präzisieren, um was für Gegenstände es
sich handelte, er hatte nur das Gefühl von zerbrochenen Glasscheiben. Er sagt
aus, dass er im ersten Stock einen Polizist gesehen hatte, der im Begriffe war,
einen jungen Mann, der in Schutzstellung da stand, zu schlagen und dass er zwei
Mal intervenieren musste, um ihn zum Aufhören zu bringen.
DI BERNARDINI (Mobile Einheit von Rom) sah weder Widerstandshandlungen der
Besetzer noch Gewalt von Seiten der Polizei. FERRI (Mobile Einheit von La
Spezia) bestätigt den Wurf von Gegenständen, sagt aber aus, keine
Widerstandshandlungen wahrgenommen zu haben. DOMINICI (Mobile Einheit von Genua)
begab sich mit GAVA zu der PASCOLI, weil von dort der Wurf von Gegenständen
herkam (man wird weiter vorne sehen, wie die Hypothese, dass, sofern es einen
Wurf gab, dieser nicht von der Diaz sondern von der PASCOLI kam, ein paar
Bestätigungen in den Aussagen von CALDACI findet, der die Mobile Funkeinheit der
Carabinieri führte sowie in den Aussagen des Präfekten LA BARBERA). DI SARRO
(DIGOS Genua), spricht nicht vom Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, obwohl
er ankam, bevor das Tor der Schule geöffnet war. CALDAROZZI (SCO) kommt an,
nachdem die Polizei schon eingedrungen war. Er sieht Blutspuren auf dem Boden
der Schule, während ihm von Widerstandshandlungen berichtet wurde.
Zusammenfassend sind die einzigen übereinstimmenden Punkten der Aussagen aller
anwesenden leitenden Beamten (seien es diejenigen der Mobilen Einheiten, der
Polizeipräsidien oder der SCO) die folgenden: beim Eintreffen des Kontingents
schlossen nicht identifizierte Personen das Tor, das zum Hof vor der DIAZ Zugang
bietet und zogen sich in die Schule zurück. Das Tor wurde mit einem
Polizeitransporter aufgebrochen, während die Türen des Schulgebäudes von innen
verschlossen wurden. Wenige Minuten nach dem Eindringen der Polizeikräfte, waren
unter den jugendlichen Besetzern verletzte, einige von ihnen waren schwer verletzt.
Die Aussagen der leitenden Beamten stimmen hingegen, wie man gesehen hat, nicht
überein, was den Wurf von Gegenständen aus den Fenstern der DIAZ betrifft. Der
Wurf, der hätte stattfinden sollen, während die Polizeikräfte sich vor den
verschlossenen Türen formierten und der im Verhaftungsprotokoll als _sehr stark"
beschrieben wird, aber von den anwesenden leitenden Beamten nicht einmal bemerkt
wurde. Vom Wurf sprechen vor allem die Gruppenchefs der Mobilen Einheiten, ihre
Aussagen sind jedoch widersprüchlich: jemand spricht von einem wahren _Flut" von
Gegenständen (ZACCARIA, laut ihm wurden Bolzen, Steine, Flaschen und
Glasscheiben geworfen), jemand (CENNI, am 22.9.01 befragt) sagt, dass es sich
auch um Dreckklumpen handeln könnte, die vom Gerüst flogen. Von denjenigen, die
die Abteilung leiteten, redimensioniert CANTERINI den heftigen Wurf von stumpfen
Gegenständen, von dem er im ersten Bericht spricht, indem er sagt, _er habe nur
etwas auf die Schilder fallen hören", während FOURNIER aussagt, keinen Wurf
wahrgenommen zu haben.
Wie schon gesagt wurde, taugen nicht einmal die Aussagen von denjenigen, die das
Verhaftungsprotokoll unterschrieben haben dazu, die Zweifel, die von den
Berichten, von der SIT und der Vernehmungen der Angehörigen der Mobilen
Einheiten herkommen, zu tilgen. Hierbei muss unterstrichen werden, dass DI
SARRO, der eine der beiden Kolonnen leitete, keinerlei Bezug zu einem solchen
Wurf nimmt. MENGONI, der Teil dieser Kolonne war, sagt aus, Leute an den
Fenstern gesehen zu haben, _die schrieen und Fotos schossen". Der Präfekt LA
BARBERA spricht von einem Wurf von Gegenständen aus den Fenstern, aber er
bezieht ihn auf den Moment, als das Tor aufgebrochen wurde, während alle, die
einen solchen Wurf bestätigen, ihn zu dem Zeitpunkt sehen, als sich die
Polizeikräfte schon im Hof vor der Schule befanden und versuchten die Türe
aufzubrechen. In einer folgenden Vernehmung wird LA BARBERA sagen, dass er sich
daran erinnert, wie die Objekte nicht von den Fenstern der DIAZ aus geworfen
wurden, sondern von denen der PASCOLI. LUOERI (Zentraldirektion für Staatsschutz
und Terrorismusbekämpfung) sagt aus, dass er von einer im Hintergrund liegenden
Stellung aus sah, wie Gegenstände auf die Männer geworfen wurden, die schon im
Hof standen. Aber dann berichtigt er diese Aussage (Vernehmung vom 12.6.02) und
präzisiert, nur den _ Eindruck gehabt zu haben, dass Gegenstände aus den
Fenstern geworfen worden seien", da FIORENTINO ihm auf dem Boden ein Stück
Marmor oder Zement gezeigt habe, das _nach seinen Angaben" aus einem Fenster
geworfen worden sei. GRATTERI, Direktor der SCO, nimmt den Wurf von Gegenständen
nicht wahr, obwohl auch er dort anwesend war. Schließlich CALDAROZZI, der ankam,
nachdem die Polizei eingedrungen war, sagt aus, keinerlei Gegenstände außerhalb
des Gebäudes gesehen zu haben, die dem Wurf zuzuordnen gewesen wären und dass,
diese Behauptung durch die Fotografien, die zwei Tage später durch die
Carabinieri gemacht werden, bestätigt wird (wie später nochmals gesagt wird).
Man steht folglich zwei gegensätzlichen Versionen gegenüber: auf der einen Seite
die der Verhafteten, die den Wurf von Gegenständen verneinen, auf der anderen
Seite jene einige leitender Polizeibeamten, die bestätigen, dass ein solcher
Wurf da war. Die letzteren wird, wie man gesehen hat, von den eigenen Kollegen
widersprochen.
Ihre Version kann auch nicht durch die Aussagen des Zeugen TUMIATI bestätigt
werden, der sagte, er hätte gesehen, wie aus der Schule _Steine, Prügel und jede
Art waffentauglicher Gegenstände" geworfen wurden. Aus dem Zusammenhang seiner
Aussagen kann entnommen werden, dass er den Wurf von seiner Wohnung aus gesehen
habe (der Zeuge sagt nämlich nicht, dass er sich auf der Strasse befunden habe).
TUMIATI wohnt in der Via Trento 7, ein Gebäude, das sich hundert Meter von der
Schule entfernt befindet, und zurückversetzt ist. Deshalb hat nur ein kleiner
Teil der Wohnungen (die Wohnungsnummer des Zeugen wird im Protokoll des SIT
nicht aufgeführt) Sicht darauf und die ist in jedem Fall sehr eingeschränkt.
Auch wenn sich die Wohnung von TUMIATI unter denen befinden würde, so wäre es
unwahrscheinlich, dass er in der Dunkelheit der Nacht aus einer Distanz von rund
hundert Metern ein Wurf von nicht sehr großen Gegenständen sehen konnte; ein
Wurf, der nicht einmal von einigen leitenden Beamten, die sich auf Platz
befanden, bemerkt wurde.
CALDACI, Verantwortlicher einer mobilen Einheit von Carabinieri (den Carabinieri
wurde die Aufgabe zugewiesen, während der Operation einen Kordon rund um die
Schule zu bilden), kam an, als das Tor aufgebrochen war. Auch er berichtet von
einem Wurf von Gegenständen, behauptet aber, dass dieser nicht von der DIAZ,
jedoch von der PASCOLI kam (_einige Gegenstände, wie eine Glasflasche, die vor
mir zerbrach, es war auf jeden Fall wenig Ware und sie hörten sofort auf damit"):
Schließlich gibt es in den Akten Fotografien, die vom Provinzialkommando der
Carabinieri am Morgen des 23. gemacht wurden, auf einigen von ihnen ist der Hof
vor der DIAZ abgebildet. Auf jenen Fotos sieht man am Boden Papier, Abfallsäcke
und neben einer Mauer auch beschädigte (aber nicht zertrümmerte) Bildschirme,
was uns glauben macht, dass in der kurzen Zeit, seit der Nacht vom 21./22.
niemand gekommen ist, um den Hof zu putzen. Aber auf den Fotos erkennt man keine
Spur der _stumpfen Gegenstände" (Steine, Flaschen, Zementstücke, alle nicht
aufgeführten Gegenstände) die geworfen worden sein sollen.
Eine letzte Betrachtung bestätigt die Aussagen der Verhafteten und der leitenden
Beamten, die im Verhaftungsprotokoll keinen solchen Wurf erwähnen. Diese
Betrachtung kommt von der Untersuchung der ärztlichen Berichte bezüglich der
Verletzungen von den Polizeibeamten. Nachdem das Tor aufgebrochen wurde,
drängten sich im Hof vor der DIAZ Schule mehr als hundert Polizisten. Nur die
Hälfte dieser (die Polizisten der Mobilen Einheiten) hatte Schutzschilder, der
Rest des Polizeipersonals war nur mit einem Helm geschützt. Die Verletzungen,
die in den Berichten aufgeführt sind, betreffen 18 Polizisten. Nur zwei von
denen, die Inspektoren COZZOLINO und SALOMONE, gehören nicht zu den Mobilen
Einheiten. Was die Verletzungen der beiden betrifft, so sagte der Erste aus,
sich versehentlich verletzt zu haben, als er eine Krankenbahre trug und der
Zweite sagte aus, dass er sich verletzte, als er in die PASCOLI, und nicht in
die DIAZ, hineinging und dass auch er sich verletzte, während er beim
Verletztentransport der half. Es ist also völlig unwahrscheinlich, dass es vom
Wurf von Gegenständen, ob nun stärker oder nicht, in einem Hof, wo sich mehr als
hundert Männer zusammendrängen, nur zwei Männer (ANTEI und MANGANELLI, die nie
angehört wurden) gibt, die davon Verletzungen tragen. Beide gehören zu den
Mobilen Einheiten, die einzigen, die Schutzschilde trugen. Es ist
unwahrscheinlich, dass sich die zwei Männer der Mobilen Einheiten verletzten,
weil sie die ersten waren, die in die Schule hineingingen (und sich folglich vor
den zwei Türen zusammendrängten), denn in den Aussagen aller leitenden Beamten
dieser Abteilungen (CANTERINI, FOURNIER und die Gruppenchefs, da auch die mit
eingeschlossen, die einen Wurf von Gegenständen bejahen), wird behauptet, dass
die vorausgehenden Polizeikräfte (und folglich Mitgliedern der Mobilen Einheiten
und der DIGOS der verschiedenen Polizeipräsidien) _mit Bruststück" versehen
waren oder mit der Uniform _atlantica" (SCO).
Während nicht ausgeschlossen werden kann, dass etwas aus den Fenstern der
PASCOLI, und folglich in einer gewissen Distanz zu den Polizeikräften, die im
Hof der DIAZ versammelt waren, geworfen worden ist (aber offensichtlich völlig
unrelevant für den Beschluss ist), kann hingegen nicht einmal mit der geringsten
Gewissheit bestätigt werden, dass diejenigen Personen, die sich in der DIAZ
befanden und nachher verhaftet wurden, Gegenstände auf die Polizeikräfte
geworfen haben.
Es muss zudem ausgeschlossen werden, dass diese Personen Widerstand gegenüber
dem Polizeipersonals geleistet haben, nachdem die Polizei in die DIAZ
eingedrungen war.
Von allen angehörten leitenden Polizeibeamten berichteten nur die Angehörigen
der mobilen Einheiten berichteten über Widerstandshandlungen: LEDOTI und BASILI
sagen aus, tätlichen Widerstand erlitten zu haben, aber der Zweite trug
keinerlei Verletzungen davon und der Erste hatte eine Distorsion des Knies, die
nur schwer von dem von ihm beschriebenen Hergang stammen kann. STRANIERI (der
erste sagt, an _gegenseitigem Herumgeschubse" zwischen Personen seiner Einheit
und Personen, die in der Turnhalle anwesend waren teilgenommen zu haben und
ZACCARIA spricht von Verletzungen die der Polizeibeamte SALVATORI davongetragen
hat. Diesen Aussagen stehen jedoch jene anderer Angehörigen der selben Mobilen
Einheit gegenüber (FOURNIER und CATERINI, aber auch TUCCI, CENNI, LUCARONI und
COMPAGNONE),die bestreiten an solchen Widerstandshandlungen beigewohnt zu haben,
sondern feststellten, dass viele von den Verhafteten Verletzungen aufwiesen,
vorwiegend am Kopf (a propos, FOURNIER gebraucht den Ausdruck _mexikanisches
Blutbad"). Es handelt sich um Polizisten, die alle der selben Abteilung
angehören und folglich, wie chaotisch das Eindringen in die DIAZ auch gewesen
sein mag, gleichzeitig oder im Abstand von wenigen Minuten hineingegangen sein
müssen (so viel kommt auch aus ihren Aussagen hervor, was man, wie schon gesagt,
in den Abhandlungen von LEDOTI, TUCCI und FOURNIER betrachten konnte).
Eine letzte Bestätigung der aus den Ermittlungen hervorgegangen Version des
Vorgangs, laut welcher das Polizeipersonal über Personen, die keinerlei
Widerstand leisteten, hergezogen ist, geht aus den Aussagen der Unterzeichner
des Verhaftungsprotokolls hervor. Obwohl sie behaupteten, _als alles bereits
erledigt war" dahergekommen zu sein, haben sie doch gesagt, die Folgen der an
den Verhafteten ausgeübten Gewalt wahrgenommen zu haben. Jedoch konnten sie
nichts über irgendwelche Spuren von Widerstandshandlungen, die die Besetzer
ausgeübt haben sollen, sagen (zum Beispiel verletzte Beamte aber auch verstreute
Gegenstände auf den Treppen, von welchen man hätte schließen können, dass sie
sie den Beamten als stumpfe Gegenstände entgegen geworfen wurden). Den oben
aufgeführten Aussagen muss diejenige von LUPERI angefügt werden, der, als er
etwa zehn Minuten später nach den ersten Männern hineinging, im Erdgeschoss 40
oder 50 Personen sitzen sieht, einige davon verletzt; und jene Aussage von
MURGOLO (Polizeipräsidium von Bologna), der die Szene sah und CATERINI nach
Erklärungen dafür fragte, worauf er die Antwort erhielt, dass es Handlungen von
Widerstand gab (Handlungen von denen CANTERINI nachher aussagt, nicht gesehen zu
haben, wie schon bemerkt wurde).
Die aussagenden Verhafteten finden schließlich eine wichtige Bestätigung in den
Arztberichten über die erlittenen Verletzungen. Von den Verhafteten mussten 62
die Leistungen der Notfallaufnahme der städtischen Spitäler in Anspruch nehmen.
Drei von ihnen (COVELL, BARO UND JANOSCH) schwebten in Lebensgefahr und 28
wurden stationär aufgenommen. In fast allen Berichten wird die Diagnose eines
_Schädeltraumas" aufgeführt, bei vielen sind zusätzlich Knochenbrüche der oberen
Extremitäten aufgeführt, da sich die Verletzten mit den Armen gegen die Schläge
auf den Kopf zu schützen versuchten.
Die Version wird auch nicht von den 18 Berichten über die von den Polizeiagenten
rapportierten Verletzungen widerlegt.
Hierbei wird erinnert, dass sich nur zwei Polizeibeamte (COZZOLINO und SALOMONE
der Mobilen Einheiten von Neapel) zu einer Notaufnahme begeben mussten, während
bei allen anderen (die alle zur Mobilen Einheit von Rom gehörten) ein Untersuch
eines Arztes der Staatspolizei genügte. Für keinen von diesen wurden schlimmere
Verletzungen diagnostiziert (zudem ist wahr, dass die Anfrage, die von der
Verteidigung einiger Verhafteten nach weniger als einer Woche nach dem Vorfall
eingereicht wurde, vom Ermittlungsrichter Dr. TODELLA am 31.7.01 zurückgewiesen
wurde. Mit dem Gutachten hätten der Grund und die Höhe der durch die
Polizeibeamten rapportierten Verletzungen festgestellt werden sollen. TODELLA
begründete seine Ablehnung damit, dass _ein gerichtsmedizinisches Gutachten über
so leichte Verletzungen, bei denen die Zeit, in der eine Prognose gestellt
werden kann bereits vorbei ist, da diese schon geheilt sind, kein befriedigendes
Resultat liefern würden). Die sichtbare Unverhältnismäßigkeit zwischen den
erlittenen Traumen der Verhafteten und den Verletzungen die aus den Berichten
der Polizeibeamten hervorgehen, lassen nicht per se ausschließen, dass gewisse
Widerstandshandlungen stattfanden, welcher eine blinde und gewalttätige Reaktion
von Seiten der Polizeibeamten gefolgt ist. Und dennoch, außer nochmals in
Erinnerung zu rufen was über die Aussagen der leitenden Polizeibeamten gesagt
wurde, die ihre Kollegen Personen schlagen sahen, die keinerlei Widerstand
leisteten, muss angefügt werden, dass die Polizeibeamten COZZOLINO und SALOMONE
( die einzigen der Begutachteten außer LEDOTI, die angehört wurden) ausgesagt
haben, wie schon gesagt, dass sie sich verletzt haben, während sie beim
Transport der Verletzten halfen. Dem muss angefügt werden, dass sich aus den
Aussagen von LEDOTI und von LUCARONI ergibt, dass die Beamten MARRA, FINOCCHIO
und CASTAGNA Verletzungen erlitten, weil sie mit anderen Kollegen
zusammengeprallt sind, während sie in die Schule eindrangen. Dies reduziert
nicht nur die Anzahl der Beamten, deren Verletzungen von den
Widerstandshandlungen herrühren könnten, auf 12, sondern macht auch glaubhaft,
dass jene Verletzungen versehentlich zugezogen wurden, vor allem in der Phase
des Eindringens in die DIAZ (beschrieben, unter anderem von FOURNIER, als
außergewöhnlich chaotisch), mit der Konsequenz, dass nicht einmal diese 12
Befunde die Version des Vorgangs, mit welchen die Aussagen der Verhafteten und
vieler Polizisten übereinstimmen, widerlegt werden können.
Es gibt noch ein letztes Element, das den Schluss aus der Rekonstruktion stützt,
dass seitens der Polizei bei den nachher Verhafteten, völlig losgelöst von
Widerstandshandlungen Gewalt ausgeübt wurde.
Einer jenen, die am schwersten verletzt wurden, ist der englische Journalist
COVELL. Er wurde vom Staatsanwalt am 27.7.01 vernommen (er konnte wegen seines
schlechten Gesundheitszustands nicht am Haftprüfungstermin, der am 25.
stattfand, erscheinen. Er befand sich in einem tatsächlich kritischen Zustand,
wegen eines _Pneumothoraxes, eines halbseitigen Thoraxtraumas, Schulter- und
Humerustraumen und eines Schädeltraumas") und gab folgende Version des
Tathergangs zu Protokoll: am Abend des 21., während er in der DIAZ war, hörte er
jemanden _Carabinieri, Carabinieri" schreien. Er rannte folglich mit einer
anderen Person heraus (die von ihm als _Sebastian" bezeichnet wurde) und fand
das Tor mit einem Vorhängeschloss verschlossen vor. Der junge Mann, der es
geschlossen hatte, öffnete es ihm, und so konnte er auf die Strasse hinausgehen.
Er sah ein _Aufmarsch von etwa 200 Carabinieri". Die Person, die sich an der
Spitze des Aufmarsches befand, schlug ihn _mit einem Instrument" auf den Nacken,
ein anderer drückte ihn mit dem Schild gegen die Mauer und schlug ihm mit dem
Knüppel auf die Beine, so dass er das Gleichgewicht verlor. Er begann zu rufen,
dass er Journalist sei (_press, press"), in der Hoffnung sie zu stoppen, aber
ihm wurde geantwortet _ you are black block, we gonna kill blackblocks". Zu
fünft oder sechst begannen sie, ihn mit Knüppelschlägen und Tritten zu
traktieren, während er am Boden lag. Nach einigen Minuten, gab ihm ein
_Carabiniere" ein tritt in den Rücken, gefolgt von anderen, die ihn während etwa
fünf Minuten mit Fußtritten traktierten, _wie ein Fußball" umherkickten, bis er
in die Mitte der Strasse lag. Es kam ein weiterer _Carabiniere, der seinen
Kollegen anordnete, aufzuhören und den Hals des Verletzten fühlte um den Puls zu
spüren. Er sah dann einen Polizeitransporter, der das Tor aufbrach, durch
welches sie in den Hof der DIAZ eindrangen - hundert Männer, von allen Seiten
kommend. Da versuchte er aufzustehen um zu fliehen, aber es kam sofort ein
Polizist dazu, der ihm mit dem Knüppel mehrere Schläge versetzte, einer von
denen ließ ihn einen Zahn und Blut verlieren und er wurde bewusstlos.
Nicht anders als die anderen Verhafteten, beschreibt auch COVELL, dass der
Gewalt (eine außergewöhnlich blindwütige und wiederholte in seinem Fall)
keinerlei Widerstand von ihm vorausgegangen war. Die Einzigartigkeit seines
Berichts besteht klar aus der Tatsache, dass er auf einer öffentlichen Strasse
geschlagen wurde, noch bevor die Durchsuchung begonnen hatte (und folglich bevor
der Wurf von Gegenständen und die Widerstandshandlungen der Verhafteten hätten
stattfinden können). Der Bezug auf die _Carabinieri" (auch wenn das
Missverständnis gerechtfertigt scheint, da es sich um einen Ausländer handelt)
könnte dazu führen, seine Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, da er sich friedlich
verhielt und das Kontingent der Carabinieri die Weisung hatte, einen Kordon um
die DIAZ zu bilden, während COVELL sich auf das Aufbrechen des Tores und das
Eindringen bezieht.
Aber der Bericht von COVELL ist nur deshalb schwer anzuzweifeln, weil er nicht
nur Bestätigung im Befundbericht der festgestellten Verletzungen findet, sondern
auch in den Aussagen zweier Polizeiangehöriger. MORTOLA hat in der Tat ausgesagt
(Vernehmung vom 23.7.02) _auf der äußeren Seite des Tores, erinnere ich mich,
von meiner Stellung aus eine Person gesehen zu haben, die zwischen den
Müllcontainern zu Boden gefallen war. Ich sage es deshalb so, weil sie, als ich
sie sah, schon am Boden lag. Ich kann nicht sagen, ob sie verletzt war. Ich habe
mich nicht darum gekümmert, weil einige Polizisten in der Nähe waren und sich um
ihn kümmerten. Ich kann nicht einmal sagen, ob diese Person verhaftet wurde". Im
Zusammenhang mit der Aussage von MORTOLA ging aus der Befragung hervor, dass
sich der Leiter der DIGOS außerhalb des Tores befand (das zu dem Zeitpunkt schon
aufgebrochen war), etwa 20 - 25 Meter vom Tor entfernt. Dem fügt sich die
Aussage des Polizeibeamten BURGIO an, der als Zeuge im Zusammenhang mit den
Ereignissen der Molotowcocktails angehört wurde. Bei dieser Gelegenheit
berichtete BURGIO, mit dem Polizeitransporter einem Auto der SCO gefolgt zu
sein, in der Mitte der Piazza Merani parkiert zu haben und in Richtung der DIAZ
gegangen zu sein. Dabei hat er bemerkt, dass _ ein Krach und Durcheinander vor
der Schule herrschte. Ich erinnere mich auch daran, wie in geringer Distanz zu
der Piazetta eine Person, die stark verletzt war, am Boden lag. Ich habe
persönlich Hilfe geleistet, in dem ich Wasser auf die Wunden leerte. Es war kein
Italiener. Ich kümmerte mich darum dringend eine Ambulanz anzufordern".
Die Aussagen, die anzuzweifeln kein Grund besteht, können sich nur auf COVELL
beziehen, da sich keine anderen Verhafteten außerhalb der Schule befanden und da
es keine Kenntnisse über Verletzte außerhalb der Operation DIAZ in jener Nacht
in der via Cesare Battisti gibt, die ärztlich verpflegt werden mussten. Es ist
zudem undenkbar (und es berichtet vor allem niemand davon), dass COVELL
währenddem die Durchsuchung Gange war, in dem sehr schlechten Zustand, in dem er
sich befand, aus der Schule heraus hätte gehen können, und den Hof hätte
überqueren können um auf die Strasse zu gelangen ohne dass einer der zahlreichen
anwesenden Polizisten ihn bemerkt hätte.
Es hat also keiner der angehörten Polizisten die Aussagen von COVELL widerlegt,
im Gegenteil haben zwei von ihnen eine Bestätigung geliefert.
Die einzige auf der Grundlage der Verfahrensakten mögliche Rekonstruktion
dessen, was sich in der Nacht vom 21. zum 22. Juli 01 in der DIAZ ereignete ist
die, die de facto ausschließt, dass die Beschuldigten Widerstandshandlungen
geleistet haben. Das, was diese zu Protokoll gaben, konnte keinerlei Widerlegung
finden. Es fanden sich aber sehr wohl Bestätigungen in den Aussagen der
Polizisten in den Akten des Prozesses Nr. 14125/01, die als Kopie beigefügt
sind. Akten, aus welchen im Wesentlichen die Ermittlungen zu diesen Fall stammen.
Es bleibt schließlich noch den Strafbestand nach Artikel 337 StGB in der Form
der _indirekten Gewalt" (violenza impropria) zu untersuchen. Die
Staatsanwaltschaft erkennt diese Straftat im Verhalten jener, die bei Ankunft
der Polizei die Türen verschlossen, indem sie Möbel dagegen stellten. Das dies
geschah ist belegt: in diesem Punkt stimmen die Aussagen der leitenden
Polizeibeamten und des Zeugen GIESSER überein und auch einige der Verhafteten
stimmten dem zu indem sie sagten, dass sie anderen dabei zugesehen hätten. Das
sorgfältige Durchlesen von der juristischen Ausarbeitung des Konzeptes der
_indirekten Gewalt" und im Speziellen von Straftaten, in welchen man den Bestand
dieser erkannte führt dazu, dass diese Art von Gewalt in zu untersuchenden Fall
ausgeschlossen werden kann. Es ist unbestritten, dass die im Artikel 337 StGB
aufgeführte Gewalt nicht notwendiger Weise gegen Amtspersonen ausgeübt werden
muss, sondern dass sie auch Sachen oder nichtamtliche Personen zum Gegenstand
haben kann (dort mit eingeschlossen der eigentliche Täter - wie im Urteil der 6.
Kammer des Kassationsgerichts Nr. 2020 vom 11.2.89). Dennoch muss es sich immer
um Gewalt handeln und so sind die Beispiele _indirekten Gewalt", die sich in der
Rechtsprechung finden auch solche wie: jemand reisst ein Dokument aus den Händen
einer Amtsperson und versucht es zu zerreissen; Fans greifen einen Car an, der
die Gastmannschaft transportiert (6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 15040 vom
3.11.89); jemand versetzt einem Fahrzeug einen Tritt und trifft den Carabiniere
(6. Kammer des Kassationsgericht Nr. 3682 vom 28.10.97) und jemand begeht mit
einem Auto gefährliche Manöver um sich einer Verfolgung zu entziehen (4. Kammer
des Kassationsgerichts Nr. 4325 vom 13.1.83) oder leistet dem Befehl anzuhalten
keine Folge und versucht die Beamten einzuschüchtern, indem er mit dem Fahrzeug
auf sie zufährt (6. Kammer des Kassationsgerichts Nr. 7061 vom 15.7.96). Aus der
Untersuchung der gängigen Beispiele in der Rechtssprechung ergibt sich, dass
nicht jede Handlung zur Behinderung der Ausführung der Handlung einer Amtsperson
indirekte Gewalt ist, sondern dass der Strafbestand nur dann erfüllt ist, wenn
auf die Sachen eine direkte Gewalt ausgeübt wird, mit dem Ziel es zu Schädigen
oder Zerstören (sich ein Dokument aneignen um es zu zerstören, einen Car
angreifen, einem Fahrzeug einen Tritt versetzen) oder auch wenn das Verhalten
Sachen oder Personen gefährdet (die waghalsigen Manöver des Automobilisten auf
der Flucht) jedoch nicht im Beispiel des Falles, der häufig vorkommt und ganz
ähnlich dem ist, den wir gerade untersuchen: Eine Person, die im Besitze von
Rauschgift ist, sieht die ankommende Polizei und schließt die Haustüre zweifach,
indem sie noch den Riegel vorschiebt.
Mit den vorhergegangenen Erläuterungen muss folglich der Anfrage der
Staatsanwaltschaft stattgegeben werden.
Aus diesen Gründen wird die Einstellung des Prozesses verfügt und die Rückgabe
der Akten an den zuständigen Staatsanwalt angeordnet.
Genua, 12.5.03

[DER RICHTER - (dr. Anna Ivaldi)]


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09.07.2003
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