Berlin: 158. Prozesstag | Strafe muß sein
Haftstrafen zwischen 2 Jahren/6 Monaten für den Angeklagten Axel H. und 4 Jahren/3 Monaten für Matthias B. forderten die Bundesanwaltschaft (BAW) beim Berliner Kammergericht. Nach fast 160 Prozesstagen hielt heute die BAW ihr Schlussplädoyer und stellte die Strafanträge für die fünf Angeklagten.
Der knapp sechsstündigen Vortrag wiederholte in allen wesentlichen Abschnitten die Anklageschrift aus dem Jahr 2000. Die Aussagen des Kronzeugen Mousli im Prozess wurden von den Bundesanwälten Bruns und Walenta durchgängig als glaubwürdig, schlüssig und wahrheitsgetreu bewertetet. Sie würden sich widerspruchsfrei in den gesamten Geschehnisablauf einpassen und die tatsächlichen Tathergängen widerspiegeln.
Die Beweisführung der Verteidigung, dem Kronzeugen Falschaussagen nachzuweisen, sei auf ganzer Linie gescheitert. Keine einzige Erkenntnis in dem Verfahren hätte seine Aussagen auch nur ansatzweise erschüttern können. Im Gegenteil, die Vernehmungen vieler anderer Zeugen könnten als Bestätigung interpretiert werden. Die ständigen Beschwerden über fehlende Prozessunterlagen und weitere verdeckte Ermittlungsergebnisse durch die Verteidigung wären einer reinen Verschwörungstheorie entsprungen. Die Inhalte der Einlassungen einiger Angeklagte während des Prozesses bestünden aus Schutzbehauptungen und würden so den Angaben des einzigen Zeugen nicht widersprechen können. Bei der unterschiedlichen Strafzumessung flossen u.a. die Koperationswilligkeit mit der Justiz, die Rädelsführerschaft, die Abkehr von militanter Politik, das Lebensalter und ein bundesanwaltschaftlich selbstgebasteltes Persönlichkeitsprofil der TäterIn ein. Die Haftbefehle seien aufzuheben, u.a. weil diese Angeklagten inzwischen in die Mitte unserer bürgerlichen Gesellschaft zurückgefunden hätten.
Am Do., den 18.12., wird der Prozess mit dem ersten Plädoyer der Verteidigung um 9:15 Uhr fortgesetzt.
|