Paris: Alle Akte der Solidarität zählen!
"Die Situation ist kritisch, es muss gehandelt werden. - Alle Akte der
Solidarität zählen! ... das Soli-Komitee NLPF aus Frankreich ruft zur
aktiven Solidaität auf und fordert die sofortige Freilassung von Nathalie
Ménigon, politische Gefangene aus action directe, seit dem 16.02.2004 im
Hungerstreik für eine angemessene medizinische Versorgung. Nach 17 jahren
Haft und mehreren Schlaganfällen ist ihr Gesundheitszustand sehr angegriffen
und der Hungerstreik führt bereits nach wenigen Tagen zu einer rapiden Verschlechterung
ihrer Gesundheit. Medikamente zur Schlaganfallprophylaxe wurden ihr als weitere
Provokation jetzt vom Knast entzogen.
Zur Information einige Übersetzungen aus Frankreich:
Texte des Kollektivs „Ne laissons pas faire“ (Nicht Gewährenlassen) zum
Hungerstreik von Nathalie Ménigon
Wir erfahren soeben, dass Nathalie Ménigon vor 5 Tagen einen Hungerstreik
begonnen hat mit der Forderung nach medizinischer Behandlung.
Ihr schwacher Gesundheitszustand, die Folgen der Schlaganfälle machen diesen
Hungerstreik extrem gefährlich.
Im Juni 2003 entschloss sich Nathalie, gegen die Verschärfung ihrer Haftbedingungen
und den Abbruch ihrer Krankengymnastik, die ihr verschrieben worden war,
zu protestieren. Nathalie kletterte dazu ein 2,70 m hohes Gitter im Hof hoch,
das eine Grünfläche einfasst. Als sie sich erschöpft an der Spitze festklammern
wollte, hat sie sich den linken Vorderarm und die rechte Hand tief eingeschnitten.
Diese Wunden mussten mit 41 Stichen unter Vollnarkose genäht werden.
Im November 2003 hat der französische Staat unter dem Deckmantel der „Störung
der öffentlichen Ordnung“ die Freilassung Nathalie Ménigons aus medizinischen
Gründen abgelehnt. Ein solcher Vorwand stand der Freilassung von Maurice
Papon nicht entgegen. Es stimmt, das Gesetz trifft den Staatsbeamten und
die revolutionäre Militante nicht mit der gleichen Härte. Die Verbrechen
des Staates werden gut gedeckt, nicht die gegen den Staat.
Nathalies Gesundheit lässt einen Hungerstreik nicht zu, sie ist sich dessen
bewusst, sagt aber trotzdem von sich, dass sie „zu allem entschlossen“ ist.
Nathalie Ménigon muss so schnell wie möglich freigelassen werden. Nur außerhalb
einer Gefängniseinrichtung kann sie behandelt werden.
Schickt Unterstützungsbotschaften, verteilt die Information... Wir werden
euch über jede Unterstützungsinitiative informieren.
Für Nlpf
Patrick
Collectif Ne Laissons Pas Faire
NLPF c/o LPJ
58, rue Gay-Lussac
75005 Paris
NLPf@no-log.org
Nathalie Ménigon riskiert einen Schlaganfall
Die Gefängnisverwaltung hat alle Medikamente von Nathalie Ménigon (im Hungerstreik
seit Montag 16. Februar) beschlagnahmt. Diese Beschlagnahme schließt auch
die blutgerinnungshemmenden Mittel ein, eine Grundbehandlung zur Prävention
von Rückfällen bei Schlaganfällen. Dieser Behandlungsabbruch ist kriminell
und zeugt – wenn es dazu überhaupt noch eines Beweises bedurfte - von der
totalen Unfähigkeit der Gefängnisverwaltung, sich um die „Behandlung“ zu
kümmern.
Das Kollektiv Nlpf weist darauf hin, dass die Gefängnisverwaltung voll verantwortlich
für den schlechten Gesundheitszustand von Nathalie Ménigon ist. 1998 hatte
Nathalie Ménigon einen Schlaganfall. Sie wurde nur aufgrund der starken Mobilisiserung
ihrer Genossen, Freunde und Angehörigen (im Gefängnis oder draußen) „behandelt“.
Erst bei Folgeuntersuchungen aufgrund ihres Antrag auf Freilassung aus medizinischen
Gründen wurden die Spuren eines weiteren Schlaganfalles, der in Bapaume passierte,
entdeckt.
Vor 6 Monaten protestierte Nathalie gegen den Mangel an medizinischer Behandlung,
insbesondere Krankengymnastik, und kletterte auf ein Gitter im Innern des
Gefängnisses hoch. Sie zog sich dabei tiefe Verletztungen zu, bekam aber
die Zusage von medizinischer Behandlung. Zusagen, die nicht zu konkreten
Ergebnissen führten.
Heute hat Nathalie ihre Entscheidung getroffen: Sie ist im Hungerstreik bis
Behandlungen durchgeführt werden. Nathalie erschien uns physisch schwach
aber wild entschlossen.
Das Kollektiv Nlpf prangert die Unterbrechung der Behandlung Nathalies mit
blutgerinnungshemmenden Medikamenten als kriminell an. Die Erfahrung zeigt
uns, dass Nathalie solange nicht behandelt wird wie sie in den Händen der
Gefängisverwaltung ist.
Sofortige Freilassung von Nathalie Ménigon!
Freiheit für die Gefangenen aus Action Directe
Collectif Nlpf
Aus dem Flugblatt des Kollektivs Nlpf vom 24. Februar 2004
„...
Es muss gehandelt werden, die Zeit drängt!
Nathalies Gesundheitszustand wird rapide schwächer; ihre Mitgefangenen sind
sehr beunruhigt wegen der so schnell eintretenden Folgen des Hungerstreiks
für ihren Organismus, der mit den Jahren immer erschöpfter wurde.
Die Situation ist kritisch, es muss gehandelt werden.
Alle Akte der Solidarität zählen. Sie müssen jetzt verstärkt werden. Schreibt
und telephoniert euren Protest an das:
Justizministerium
Chancellerie, DACG
13 place Vendôme
75042 Paris Cedex 01
Tel. 01 44 77 60 60
an das Gefängnis von Bapaume
Centre de Detention Bapaume
Chemin des Anzacs
62451 Bapaume
UCSA: tel. 03 21 15 29 50
und schickt Solidaritätsbotschaften an Nathalie (2173J).
Centre de Detention Bapaume
Quartier Femmes 2173J
Chemin des Anzacs
62451 Bapaume
Versammlung am Montag, 1. März um 18 Uhr vor der Gefängnisverwaltung,
(Ecke rue Renard/rue de la Ferronerie, métro Hôtel-de-Ville)....“
Zusammenfassung des Kommuniqués der Justizkommission der Kommunistischen
Partei Frankreichs
Die Kommission drückt ihre Besorgnis über den Gesundheitszustand von Nathalie
Ménigon aus und weist darauf hin, dass zweimal eine Aussetzung ihrer Haft
abgelehnt wurde, obwohl dies nach dem Gesetz Kouchner (Aussetzung von Haftstrafen,
wenn der Gesundheitszustand von Gefangenen unvereinbar mit der Inhaftierung
ist). In der Erklärung der Kommission, die von Henri Malberg unterschrieben
wurde, werden mehrere Gefangene aufgezählt, auf die das Gesetz ihrer Meinung
nach angewandt werden sollte. Die Kommission kritisiert, dass die Menschenrechte
in den französischen Gefängnissen regelmäßig verletzt werden und dass die
Europäische Menschenrechtskommission und die Kommission zur Verhinderung
von Folter in Europa Frankreich regelmäßig verurteilt haben.
„Wir schlagen Alarm: Gesetz und Recht müssen auf alle angewandt werden“.
So die Kommission und schließt Nathalie Ménigon damit ein.
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