Frankfurt/Main: Presseerklärung: "Fahrlässige Tötung durch Unterlassen"
Presseerklärung 16.3.2004
"Fahrlässige Tötung durch Unterlassen"
Aktionsbündnis gegen Abschiebungen / kein mensch ist illegal stellt Strafanzeige gegen Lufthansakapitän Eike R.
Nachdem im Prozess gegen drei BGS-Beamte in Frankfurt/Main in den letzten Wochen weitere Details über den Abschiebetod von Aamir Ageeb bekannt geworden sind, gehört nach Überzeugung von Menschenrechtsaktivisten auch der verantwortliche Lufthansapilot auf die Anklagebank. Am heutigen Dienstag reichte die Münchner Rechtsanwältin Gisela Seidler im Namen des Aktionsbündnisses gegen Abschiebungen Rhein-Main bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Eike R., den Piloten des Fluges LH 588 ein. Das Bündnis wirft dem Piloten fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.
Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main hat ergeben, dass Aamir Ageeb unter den Augen des Kapitäns bereits mehrfach gefesselt und mit Helm auf dem Kopf ins Flugzeug getragen wurde. Der Pilot wurde darüber informiert, dass mit erheblichem Widerstand Ageebs zu rechnen sei. Schon hier hätte er einschreiten und einen Transport untersagen müssen.
Eike R. bekam danach Aamir Ageebs Fixierung an den Sitz unmittelbar mit und billigte diese Fesselungsmethode, die nach den Regeln der Luftverkehrssicherheit untersagt ist.
Der Pilot hatte sich im direkten, persönlichen Kontakt mit Aamir Ageeb überzeugen können, dass dieser seine Abschiebung nicht hinnehmen werde.
Und trotz der ihm gegenüber geäußerten Bedenken der diensthöchsten Stewardess (Purserette) stimmte der Kapitän dem Zwangstransport unter all diesen Umständen zu.
Es besteht kein Zweifel, dass Aamir Ageebs Tod in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Fesselung und Fixierung im Flugzeug steht. Dem Kapitän, der nicht nur für die Sicherheit des Fluges sondern auch aller Passagiere verantwortlich ist, kommt eine besondere Verantwortung im strafrechtlichen Sinne zu. Er hätte den Transport von Ageeb in gefesseltem Zustand unter allen Umständen ablehnen müssen. Sein Unterlassen war kausal für Ageebs Tod.
"So etwas darf nie wieder passieren", begründet Hagen Kopp vom Aktionsbündnis gegen Abschiebungen-Rhein/Main den Schritt zur Anzeige wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung. "Kein Flugzeug-Kapitän, nicht bei Lufthansa und bei keiner anderen Airline, darf Menschen gegen ihren Willen transportieren."
Die Pilotenvereinigung Cockpit hatte ihre Mitglieder bereits im Jahre 2000 aufgefordert, das Kriterium "willing to travel" zum Kriterium jeder Entscheidung über den Transport zu machen, wie dies der Policy der internationalen Pilotenvereinigung IFALPA entspricht.
Aber das ist bis heute nicht der Fall: bei Lufthansa wie auch bei anderen Fluggesellschaften wird weiter abgeschoben.
Und manche Flugkapitäne haben, wie dies auch Eike R. in seiner Zeugenvernehmung zum Ausdruck brachte, nicht einmal den Hauch eines Unrechtsempfindens.
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