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Berlin: Weinrich-Prozess: 64. Verhandlungstag

Gericht fragt, Geheimdienst antwortet

64. Verhandlungstag im Weinrich-Prozeß

Auch am heutigen Verhandlungstag war der "Rechtshilfeverkehr" zwischen Frankreich und Jordanien bzw. Deutschland und Jordanien in Sachen Issawi das zentrale Thema. Vermutlich deshalb war auch Herr Lehmann wieder erschienen.

Bevor die Verteidigung mit einem Antrag auf diese Problematik einging, hatte die Kammer "noch ein paar Kleinigkeiten" zu verlesen. So teilte der Vorsitzende mit, daß a) der Zeuge Riou demnächst schriftlich mitteilen wird, daß er in diesem Verfahren nicht mehr erscheinen wird und b) war noch ein Beschluß zu verkünden. Der beinhaltete, daß die Kammer eine Reihe von Gegenvorstellungen und Anträge der Verteidigung zurückwies bzw. ablehnte. Interessant daran war die Ablehnung des Antrages, eine Reihe von Dokumenten des Zeugen Riou zu verlesen mit der Begründung, daß "dessen Vernehmung noch nicht abgeschlossen ist" (vergl. weiter oben, Punkt a).)

Verteidiger Elfferding machte anschließend ein Antwortschreiben des jordanischen GID an die deutsche Botschaft in Amman vom 24. 03. 04 zum Themenschwerpunkt eines Antrages. Hintergrund ist das Rechtshilfeersuchen der Kammer an die jordanischen Justizbehörden vom März 2003. Darin hatte die Kammer um verschiedene Auskünfte den angeblichen Zeugen Issawi betreffend bzw. mögliche Vernehmungen von GID-Mitarbeitern gebeten.

Geantwortet hat nun der GID selbst. Dabei hat der GID nach Einschätzung der deutschen Botschaft in Amman den Weg über sie gewählt, "um einen direkten Kontakt mit der deutschen Justiz zu vermeiden".

In dem Schreiben teilt Generalleutnant Kheir (der offiziell auch für die "Vernehmung" des angeblichen Issawi im Jahre 2001zuständig war) mit, daß Issawi seinerzeit von der Abteilung Terrorismusabwehr des GID vernommen worden sei und sich derzeit nicht mehr in Jordanien aufhalte. Die Ergebnisse der "Vernehmung" seien den französischen Justizbehörden übergeben worden. GID-Mitarbeitern sei es grundsätzlich verboten, in Gerichtsverfahren im Ausland als Zeugen aufzutreten.

Rechtsanwalt Elfferding stellte hierzu fest, daß der jordanische Geheimdienst (wieder einmal) den offiziellen diplomatischen Weg umgangen hat, denn eigentlich hätte das jordanische Justiz- oder Außenministerium antworten müssen. ähnlich wie im Rechtshilfeverkehr mit Frankreich werde hier versucht, geheimdienstlichen Operationen den Deckmantel der diplomatischen Legalität umzuhängen. Da also weder das französische noch das deutsche Rechtshilfeersuchen an Jordanien auf offiziellen diplomatischen Wegen erledigt worden sei, seien beide hier auch nicht verwertbar. Es könne schließlich nicht ausgeschlossen werden, daß der GID in dieser Angelegenheit hinter dem Rücken des jordanischen Justiz- und Außenministeriums arbeite.

Zudem verwies Elfferding darauf, daß die "Issawi-Aussage" den Franzosen übergeben worden sein soll und insofern strittig ist, ob die Weitergabe an Dritte (in dem Fall die deutsche Justiz) überhaupt rechtens gewesen sei. Schließlich hätten die Franzosen besagtes Material ohne die Genehmigung der Jordanier an Deutschland weitergereicht. Wenn also bis heute keine Antwort der dafür zuständigen jordanischen Behörden vorliege, sei dies ein Indiz für die Verweigerung der Jordanier gegenüber der deutschen Justiz.

Rechtsanwalt Tzschoppe ergänzte, daß es keinerlei offizielle Legitimation für Generalleutnant Kheir gebe. Tzschoppe wörtlich: "Da könnte ja jeder kommen und behaupten, er sei General des Geheimdienstes."

Nächster Termin: 07. 04.,m 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500


 

29.03.2004
anonym zugesandt   [Aktuelles zum Thema: Repression]  [Schwerpunkt: Weinrich-Prozess]  Zurück zur Übersicht

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