Berlin: 68. Verhandlungstag im Weinrich-Prozeß
Kleine Beschlüsse und Nachfragen
68. Verhandlungstag im Weinrich-Prozeß
"Zwei kleine Beschlüsse" hatte die Kammer heute zu verkünden. Real wurden es dann vier. So lehnte die Kammer drei Beweisanträge der Verteidigung im Umfeld der angeblichen Issawi-Aussage ab. Bedeutend war hierbei die Begründung zur Ablehnung des Antrages, eine Auskunft beim Auswärtigen Amt über die Rechtshilfepraxis einzuholen. Hintergrund ist der Rechtshilfeverkehr zwischen Frankreich und Jordanien. Die Kammer argumentierte hier, daß die Durchführung des Rechtshilfeersuchens zwischen Frankreich und Jordanien "nicht entscheidend" für das hiesige Verfahren sei. Fragt sich, wie die angebliche Issawi-Aussage in diesem Verfahren verwertet werden soll, wenn ihr Weg in dieses Verfahren nicht wichtig ist.
Desweiteren lehnte die Kammer es ab, den Antrag von Verteidiger Häusler auf Ablösung von Oberstaatsanwalt Mehlis zu befürworten.
Es folgten zwei weitere Anträge der Verteidigung.
Verteidiger Tzschoppe beantragte, Ermittlungsrichter Bruguiere nach einer Reihe von Unstimmigkeiten in den französischen Akten zu befragen und Verteidiger Elfferding hatte eine Erweiterung seines Fragenkataloges an den Zeugen Riou formuliert. Darin ging er u. a. auf Widersprüche in den Aussagen bzw. Berichten der französischen Ermittler ein, stellte detaillierte Fragen über die Übergabe von Identifizierungsmaterial Issawis an die Franzosen, sowie über Details der seinerzeitigen Reise nach Amman sowie der Beziehung des Zeugen Riou zum BKA-Beamten Lehmann. Vorsorglich hatte er wohl deshalb zum Abschluß seines Fragenkataloges auch die Frage eingebaut, ob Riou eben diese Fragen schon vorher bekannt geworden sind und wenn ja, durch wen.
Nächster Termin: 03.05., 9.30 Uhr, Turmstr. 91, Saal 500
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