Berlin: 69. Verhandlungstag im Weinrich-Verfahren
"Anregungen" und Beschlüsse der Kammer
Anträge der Verteidigung
Zu Beginn der Verhandlung kündigte der Vorsitzende Ehestädt einige Anmerkungen bzw. Mitteilungen an.
Aufgrund der von der Verteidigung sowie der Nebenklage eingereichten, umfangreichen Fragenkataloge bzgl. der Vernehmung des, nunmehr am Erscheinen gehinderten, Zeugen Riou, hatte der Vorsitzende den telefonischen Kontakt zu Herrn Riou hergestellt, um evtl. doch noch ein weiteres Erscheinen zu erreichen.
Richter Ehestädt teilte mit, dass Herr Riou der Auffassung sei, dass er alles gesagt habe und weitere Nachfragen zu keinem anderen Ergebnis führen würden, da er nur "ein kleines Rädchen sei".
Das Telefonat fand, laut Richter Ehestädt, im Beisein des Vorgesetzten von Herrn Riou, Herrn Marcelot (DST), statt.
Herr Marcelot übernahm das Telefonat und bat den Vorsitzenden um eine schriftliche Anfrage bzgl. des Erscheinens von Herr Riou, was auch geschehen ist.
Der Vorsitzende hatte um eine Rückantwort bis zum 3.5.04 gebeten, die Antwort steht aber noch aus.
Oberstaatsanwalt Mehlis fühlte sich zu der Bemerkung veranlasst, dass seiner Meinung nach, ein weiteres Erscheinen des Zeugen a u c h nicht dazu führen würde, dass die Vernehmung abgeschlossen werden könnte?
Eine weitere Bemühung des Vorsitzenden betraf das Erscheinen des Zeugen Sanchez (Carlos). Der Vorsitzende hatte mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen und auf die BGH-Entscheidung im Motassadeq-Verfahren verwiesen.
Fazit: die zuständigen Stellen wollen "sich Gedanken machen".
Anschließend wurden zwei Beschlüsse verkündet.
Der Antrag der Verteidigung, weitere Unterlagen aus den französischen Akten anzufordern, die Aufschluss geben könnte, wie die französischen Behörden Kenntnis über die Anwesenheit des angeblichen Zeugen Issawi in Jordanien erlangt haben, wurde abgelehnt.
Die Widersprüche von Rechtsanwalt Elfferding gegen die Verwendung der Unterlagen aus dem Vorgang "Separat", sowie gegen die Verwendung der angeblichen Aussage des angeblichen Zeugen Issawi, wurden zurückgewiesen.
Rechtsanwalt Elfferding nahm zu dem ersten Beschluss kurz Stellung und verwies darauf, dass es im Interesse der Kammer sein muss, die Entstehungsgeschichte der angeblich in Jordanien entstandenen Aussage zu erforschen und verwies auf das Motassadeq-Verfahren.
Rechtsanwalt Elfferding stellte danach einen Antrag, der einen umfangreichen Fragenkatalog an den franz=F6sischen Ermittlungsrichter Brugui=E8re enthielt.
Die bisher erteilten Auskünfte von Herrn Brugui=E8re hatten nur bedingt, wenn überhaupt, zur Aufklärung beigetragen.
Rechtsanwalt Elfferdings Fragen bezogen sich auf die widersprüchlichen Aussagen bzgl. der Dienstreise der französischen Delegation nach Jordanien, die Übergabemodalitäten des angeblichen Berichtes über die angebliche Zeugenaussage sowie die abweichenden Aussagen der an der Delegation beteiligten über die Übergabe der Identifikationsmaterialien des angeblichen Zeugen.
Es ist zu erwarten, dass die Beantwortung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Die Verhandlung wird am 5.5.04 um 9,30 Uhr in Saal 700 ! fortgesetzt.
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