Heidelberg: Berufsverbot: PM der LandesAstenKonferenz (LAK) vom 19.08.04
Pressemitteilung der LandesAstenKonferenz (Organ der
Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg) vom 19.08.04.
Der Text findet sich als pdf auch unter
http://www.studis.de/lak-bawue/presse/pm040819berufsverbot.pdf
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Berufsverbotspraxis ist menschenrechtswidrig
"Wir fordern das Kultusministerium auf, das Berufsverbotsverfahren gegen
Michael Csaszkóczy einzustellen und ihn in den öffentlichen Dienst zu
übernehmen", so Michael Vogel, Sprecher der LandesAStenKonferenz.
"Diese Berufsverbotspraxis der Landesregierung verstößt gegen die
Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit"
Michael Csaszkóczy machte sein Referendariat an der
Theodor-Heuss-Realschule in Heidelberg und erwartete in den öffentlichen
Dienst übernommen zu werden. Doch Mitte Dezember 2003 wurde er davon
informiert, dass das Innenministerium interveniert habe. Der
Verfassungschutz habe mehr als 10 Jahre lang
Informationen über ihn gesammelt. In diesen Unterlagen wird ihm
"vorgeworfen", dass er Demonstrationen gegen Neonnazis und deutsche
Kriegseinsätze angemeldet hat. "Inwiefern dies Zweifel an seiner
Vefassungstreue begründen, ist nicht nachvollziehbar", so Jochen
Burkhardt, hochschulpolitischer Referent des UStA der Universität Karlsruhe.
Dem Berufsverbot liegt der "Radikalenerlass" von 1972 zugrunde, der
eingeführt wurde um ungewünschte politische aktive Menschen aus dem
öffentlichen Dienst fernzuhalten und Gleichgesinnte einzuschüchtern.
1995 erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall
einer betroffenen Gymnasiallehrerin die Berufsverbotspraxis der BRD für
menschenrechtswidrig.
Die letztliche Entscheidungsgewalt liegt nun beim Kultusministerium und
wird noch erwartet. "Die Entscheidung von Frau Schavan muss klar sein,
sie kann nur in der Einstellung von Michael Csaszkóczy enden. Alles
andere würde nur zu Zweifeln an der Verfassungstreue der Landesregierung
führen", so Vogel.
Desweiteren fordern die Studierendenvertretungen das Land
Baden-Württemberg dazu auf, die rechtlichen Grundlagen für den
"Radikalenerlass" aus dem Landesrecht zu streichen. "Wir werden auch an
den Hochschulen für die Einstellung von Michael Csaszkóczy
Unterschriften sammeln", so der Beschluss der LAK.
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