Contra
„Das Risiko des Abtauchens einzelner in die Illegalität (ist) leichter hinzunehmen als die massive Verletzung verbürgter Grundrechte“
Hubertus Jannssen, Priester
„Die Selbsttötungen von Abschiebegefangenen zeigen auf erschreckende Weise die Folgen von Angst und Unsicherheit bei einer Abschiebung in ungeklärte Verhältnisse. Wir fordern daher: (...) Abschiebehaft darf nicht unter Gefängnisbedingungen erfolgen.“
Evangelische Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland, Votum zur Abschiebehaft vom 11.5.1995
„Das Diakonische Werk der EKD lehnt die derzeitige Praxis der Abschiebungshaft ab“
Diakon. Werk der EKD, Mai 1996
„Abschiebungshaft darf unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur dann angeordnet werden, wenn die Abschiebung innerhalb einer kurzen Frist möglich ist“
Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV), Hauptverwaltung
„(...) der Vollzug der Abschiebehaft (verstößt) gegen das Grundgesetz. (...)“
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.: „Rechtsgutachten zur Verfassungswidrigkeit der Abschiebehaft“
„Die Anwendung von Haft auf Asylsuchende ist aus der Sicht des UNHCR per se unerwünscht“
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR),„UNHCR- Richtlinien über die Inhaftierung von Asylsuchenden“, 1997
„Pro Asyl lehnt die Inhaftierung lediglich zur Sicherung vorgesehener Abschiebungen grundsätzlich ab“
Pro Asyl, Weggesperrt zum Abtransport
„Es gibt Rechtsgebiete, in denen auch der erfahrene Jurist regelmäßig passen muß. Das Ausländerrecht gehört dazu. Wer kennt sich schon in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren über Asylanträge, Aufenthaltsrechte, Ausweisungen und Abschiebungen oder gar im Abschiebungshaftrecht aus (...)? Im Abschiebungshaftverfahren ist der Ausländer ganz auf sich allein gestellt. Von den Ausländerbehörden hat er kaum was zu erwarten. Ihr (...) Ziel ist es regelmäßig, den Ausländer in Haft zu halten, um ihn jederzeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis hin zur Durchführung der zwangsweisen Ausreise (Abschiebung) zur Verfügung zu haben. Anwaltliche Vertretung wird dem Ausländer nur selten zuteil. Von Amts wegen bekommt er keinen Rechtsbeistand. Auf dem freien Markt lähmen die gesetzlich vorgesehenen Vergütungen (...) bereits im Ansatz die Bereitschaft der Anwälte, sich ernsthaft mit Abschiebungshaft zu befassen. (...)
Die Gesamtumstände bei der Umsetzung des Abschiebungshaftrechts erweisen sich zu häufig als nicht mehr rechtsstaatlich. (...) Abschiebungshaftverfahren sind lästige Anhängsel für Strafdezernate, eine Nebensache, als ob sie der Richter im 10-Minuten-Takt ‘erledigen’ kann! (...) Die Vermengung von Straf- und Abschiebungshaftdezernaten führt immer wieder zu dem Verdacht des Mißbrauchs der Abschiebungshaft als eine Art Ersatzfreiheitsstrafe. (...) Nicht selten sind die Ermittlungen der Ausländerbehörden völlig unzureichend. (...)
Nicht selten wird der Ausländer nur mangelhaft über die Art des gerichtlichen Abschiebungshaftverfahrens aufgeklärt (...), eine Belehrung über seine Aussage- und Mitwirkungspflichten fehlt dagegen. Eine echte Chance, sich sachgerecht auf das Abschiebungshaftverfahren vorzubereiten, einzustellen und sich angemessen zu verteidigen, bekommt er oft nicht. (...)
Die Widrigkeiten für den Ausländer gehen auch im Instanzenzug weiter. Die Geschwindigkeit des Aktentransports in Abschiebehaftverfahren läßt Visionen vom Postkutschenzeitalter aufkommen. (...) Wer ausreisen muß, hat bei uns zum Teil weniger Rechte als ein Straftäter.“
Karl Friedrich Piorreck, Richter am OLG Frankfurt/Main, Deutsche Richterzeitung April 1994
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Pro
„Will man (...) einen kontrollierten Abzug von Ausländern erreichen, bedeutet das, auch eine konsequente Abschiebung und Ausweisung von Ausländern durchzusetzen, die die Voraussetzung für die Einreise und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht erfüllen. Im Hinblick auf die Haftbedingungen bedeutet das: keine Luxusgefängnisse.“
Bandmann, CDU-MdL (Quelle: siehe folgendes Zitat)
Die Asylbewerber „leben also auf Kosten der Steuerzahler. Sie wohnen kostenlos, erhalten Verpflegung, werden gesundheitlich betreut und bekommen obendrein noch Taschengeld (...) Sind sie aber zu Unrecht hier (...), quasi als nicht willkommene Urlauber mit Vollverpflegung und Taschengeld, und das womöglich über mehrere Jahre hinweg, dann müssen diese Personen Deutschland verlassen. (...) Wenn also jemand unberechtigt Leistungen erschlichen hat und wenn eine freiwillige Rückkehr nicht stattfindet, muß eine zwangsweise Abschiebung erfolgen. Eine Vorzugsbehandlung gegenüber einheimischen Rechtsbrechern ist hier nicht zu vertreten. Die konsequente Anwendung des Rechtssystems der BRD auf diese Personengruppe ist m.E. auch eine Vorbeugung gegen aufkeimenden Rechtsextremismus.“
Seidel, CDU-MdL, Debatte zur Abschiebehaft im Sächsischen Landtag, 2. Wahlperiode, 50. Sitzung, S. 3600 ff
„Auch denkbare - und insgesamt wünschenswerte - Verbesserungen der Abschiebehaftbedingungen dürften auf das Vorhaben demonstrativer Suizidversuche wohl letztlich keinen Einfluß haben“
Bundesministerium des Innern, BT-Drucksache 13/3567
Leipziger Volkszeitung 24.1.1997
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