Lebensbedingungen von Asylbewerbern
Entgegen landläufigen Vorstellungen sind die Lebensbedingungen von
Asylbewerbern alles andere als üppig:
- Asylbewerber sind im allgemeinen in Sammellagern mit Containern bzw.
Wohnwagen oder in Wohnheimen untergebracht. Sie teilen sich mit anderen
Personen einen Raum; pro Person sind jeweils 4 m2 Raum vorgesehen.
Zum Teil leben sie hier über mehrere Jahre. Die Sammellager befinden sich
meist in Dörfern am Stadtrand.
- Sie beziehen ein Taschengeld von 80,- DM monatlich.
Daneben erhalten sie als
Verpflegung Sachleistungen, deren Wert 20% unter dem Sozialhilfesatz
veranschlagt ist. Da ihnen entweder die Nahrungsmittel in Form von Paketen
vorgegeben werden oder sie in einem Magazin einkaufen können, die Preise
dort aber deutlich über denen in einem Supermarkt liegen, ist der
tatsächliche Wert noch geringer. Zur Zeit sind weitere Kürzungen
für Einzelgruppen auf das unabweisbar Gebotene geplant.
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Asylbewerber bekommen in der Regel keine Erlaubnis zum Arbeiten. Sie
dürfen in den ersten drei Monaten gar nicht arbeiten. Danach dürfen
Asylbewerber auf den Stellen arbeiten, für die sich keine Deutschen oder
EU-Bürger vermitteln ließen.
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Asylbewerber dürfen die Stadt oder den Landkreis, in dem sie
untergebracht sind, nicht verlassen.
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Ärztliche Behandlung ist vom Gesetz her auf medizinische Notlagen
beschränkt. In Einzelfällen werden Notlagen nicht rechtzeitig als
solche erkannt.
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Eine Integration von Asylbewerbern ist staatlicherseits nicht vorgesehen
(Landesverordnung zur sozialen Betreuung von Asylbewerbern). Mit dieser
Begründung wird z.B. auch Deutschunterricht abgelehnt.
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