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Abschiebehaft in Sachsen Ausstellung und Broschüre

Lebensbedingungen von Asylbewerbern

Entgegen landläufigen Vorstellungen sind die Lebensbedingungen von Asylbewerbern alles andere als üppig:
  • Asylbewerber sind im allgemeinen in Sammellagern mit Containern bzw. Wohnwagen oder in Wohnheimen untergebracht. Sie teilen sich mit anderen Personen einen Raum; pro Person sind jeweils 4 m2 Raum vorgesehen. Zum Teil leben sie hier über mehrere Jahre. Die Sammellager befinden sich meist in Dörfern am Stadtrand.
  • Sie beziehen ein Taschengeld von 80,- DM monatlich. Besuchszelle im Gefängnis Daneben erhalten sie als Verpflegung Sachleistungen, deren Wert 20% unter dem Sozialhilfesatz veranschlagt ist. Da ihnen entweder die Nahrungsmittel in Form von Paketen vorgegeben werden oder sie in einem Magazin einkaufen können, die Preise dort aber deutlich über denen in einem Supermarkt liegen, ist der tatsächliche Wert noch geringer. Zur Zeit sind weitere Kürzungen für Einzelgruppen auf das „unabweisbar Gebotene“ geplant.
  • Asylbewerber bekommen in der Regel keine Erlaubnis zum Arbeiten. Sie dürfen in den ersten drei Monaten gar nicht arbeiten. Danach dürfen Asylbewerber auf den Stellen arbeiten, für die sich keine Deutschen oder EU-Bürger vermitteln ließen.
  • Asylbewerber dürfen die Stadt oder den Landkreis, in dem sie untergebracht sind, nicht verlassen.
  • Ärztliche Behandlung ist vom Gesetz her auf medizinische Notlagen beschränkt. In Einzelfällen werden Notlagen nicht rechtzeitig als solche erkannt.
  • Eine Integration von Asylbewerbern ist staatlicherseits nicht vorgesehen (Landesverordnung zur sozialen Betreuung von Asylbewerbern). Mit dieser Begründung wird z.B. auch Deutschunterricht abgelehnt.
Tafel 3 Seite 7
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